Sonne, Strand, surfen – und zwar nicht auf dem Board, sondern per Handy im Internet. 98 Prozent der Urlaubenden nutzen laut einer aktuellen Umfrage des IT-Unternehmens G Data ihr Smartphone auf Reisen so wie im Alltag. Das ist besonders attraktiv, seitdem die EU in Sachen Kosten eingeschritten ist: Telefonieren, SMS, Datennutzung, all das soll bei der Reise ins EU-Ausland genauso so viel kosten wie zu Hause. Zuletzt wurde im Jahr 2022 die zugrundeliegende Roaming-Verordnung um weitere zehn Jahre verlängert. Sie gilt also bis 2032.

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Wirtschaft in Berlin
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Neu hinzugekommen sind ein paar Regeln, die weitere Vorteile für Nutzer bringen: So dürfen die Mobilfunkanbieter die Surfgeschwindigkeit beim Roaming nicht mehr drosseln. Und sie müssen die Kunden besser über die Kosten informieren, die beim Anruf von Sonderrufnummern entstehen. Denn das Telefonat beispielsweise mit einer Service-Hotline, etwa der des Reiseanbieters, kann aus dem Ausland ordentlich ins Geld gehen.
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Tücken gibt es dennoch – und immer wieder kommt es daher vor, dass Verbraucher nach dem Urlaub eine unangenehme Überraschung auf der Abrechnung sehen. Das erste, was Reisende daher kennen sollten, ist der Geltungsbereich der Roaming-Regeln. Dieser umfasst die EU-Mitgliedsstaaten und darüber hinaus Liechtenstein, Norwegen und Island.
EU ist nicht gleich Europa: Wo Roaming nicht gilt und was zu beachten ist
Aber: Die EU ist nicht gleich Europa. Und so fallen einige Gebiete, bei denen Reisende davon ausgehen könnten, dass in ihnen das Telefonieren und die Internet-Nutzung so günstig ist wie zu Hause, nicht unter die Roaming-Verordnung der EU. Dazu zählen unter anderem Andorra, Gibraltar, die Kanalinseln, die Schweiz, Monaco und San Marino. Manche Mobilfunkanbieter behandeln einige dieser Destinationen in Sachen Roaming trotzdem wie die EU-Mitgliedsstaaten. Auf Nummer Sicher geht hier, wer vor der Reise in die eigenen Vertragsbedingungen schaut oder im Zweifel nachfragt. Das gilt auch für Großbritannien, wo eine entsprechende Übergangsfrist, die nach dem Austritt aus der EU zunächst galt, ausgelaufen ist. Dennoch verzichten immer noch viele Anbieter auf Roaming-Gebühren.

Ebenfalls sollte man vor einem Auslandsaufenthalt klären, ob man beim Vertragsabschluss ein spezielles Roaming-Paket abschlossen hat – zum Beispiel, weil ein Land, in das zu dem Zeitpunkt eine Reise gehen sollte, dort günstiger war als im Standard-Tarif. In solchen speziellen Paketen können Kosten entstehen für Länder, die unter die EU-Roaming-Verordnung fallen. Einen Wechsel zum EU-Roaming muss der Anbieter allerdings innerhalb eines Werktages kostenfrei umsetzen, das ist also auch kurz vor dem Urlaub noch möglich.
Langzeitaufenthalte und Roaming außerhalb der EU: Vorsicht vor hohen Kosten und Aufschlägen
Auch Langzeitreisende müssen aufpassen: Wer innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland als zu Hause verbringt und dort häufig Mobilfunk nutzt, von dem darf der Anbieter Aufschläge verlangen. Das soll verhindern, dass Kunden einen Vertrag in einem günstigen Land abschließen, eigentlich aber in einem anderen Land mit teureren Tarifen ansässig sind. Bevor ein Anbieter solche Aufschläge verlangt, muss er den Kunden allerdings vorwarnen.
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Richtig teuer kann es für die werden, die den eigenen Mobilfunkvertrag außerhalb des EU-Roaming-Bereichs nutzen. Wie teuer genau, darüber informieren die Anbieter ihre Nutzer per SMS beim Grenzübertritt. Diese Nachrichten sollte man genau lesen. Denn gerade die Datennutzung, also das Surfen, Audio- oder Videostreaming, das Senden oder Empfangen von Bildern, Sprachnachrichten oder Videos via Messenger-Diensten wie Whatsapp oder Signal, geht dann schnell richtig ins Geld. Hilfreich ist es, die Option „Mobile Daten“ im Menü des Telefons zu deaktivieren. Ist eine Reise in ein Land ohne EU-Roaming geplant, hilft außerdem eine gute Vorbereitung: Hat die Unterkunft WLAN, kann das Telefon darüber mit dem Internet verbunden werden. Und Kartenmaterial lässt sich bei vielen Anbietern vorab herunterladen, sodass man auch ohne Internetverbindung und ohne gedruckten Stadtplan die Orientierung behält.
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So vermeiden Sie ungewollte Kosten und wehren sich bei Problemen
Vorsicht ist auch geboten, wenn die Grenze zu einem nicht-EU-Land in der Nähe ist – zum Beispiel nahe der Schweizer Grenze. Verbindet sich das Mobiltelefon hier mit dem Netz des Nachbarlandes, kann es unverhofft teuer werden. Um das zu vermeiden, lässt sich die automatische Netzwahl auf dem Gerät deaktivieren. Achtung auch bei Kreuzfahrtschiffen oder Fähren: Sofern man nicht in unmittelbarer Landnähe ist, werden Internetverbindungen hier per Satellit hergestellt – mit entsprechenden zusätzlichen Kosten. Mittlerweile müssen Reisende auch hier per SMS auf die geltenden Tarife aufmerksam gemacht werden. Gerade auf Reisen ist es also wichtig, SMS vom Mobilfunkanbieter besonders ernst zu nehmen.
Was tun, wenn nach dem Urlaub trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine hohe Rechnung kommt? Zunächst gilt es, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen und die Rechtmäßigkeit der Abrechnung zu prüfen. Stellt man Fehler fest, bieten die Verbraucherzentralen für solche Fälle mehrere Musterschreiben, mit denen sich Betroffene wehren können. Der Einspruch innerhalb von acht Wochen nach dem Eingang der Rechnung abschicken. Die Verbraucherschützer raten hier zum Versand per Einschreiben. Die Bundesnetzagentur bietet zudem eine Schlichtungsstelle für Konflikte mit Telefonanbietern an. Die Teilnahme ist freiwillig – auch für die Anbieter.





