- Nahrungsergänzungsmittel sollen die Gesundheit unterstützen
- Doch verstecken sich in einigen Pulvern und Tabletten gefährliche Inhaltsstoffe
- Welche Stoffe Sie besser vermeiden sollten
Von Vitaminen bis hin zu exotischen Pflanzenextrakten – Nahrungsergänzungsmittel boomen. Sie versprechen eine bessere Gesundheit, mehr Energie und eine optimierte Ernährung. Doch nicht alles, was in den Tabletten und Kapseln steckt, ist harmlos. Aber wie können Verbraucherinnen und Verbraucher herausfinden, um welche Inhaltsstoffe es sich handelt?

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Das ist gar nicht so einfach. Denn welche Supplemente womöglich gesundheitsschädlich sein können, müssen sich die Konsumenten aus verschiedenen Behörden-Listen zusammensuchen. Darüber hinaus können auch in gängigen Mitteln wie Vitamin D, Magnesium und Co. je nach Herkunft schädliche Stoffe enthalten sein, die noch gar nicht auf den Listen stehen, aber bald stehen könnten. Generell, aber besonders bei Produkten aus dem Internet, sollten Sie also auf die Inhaltsangaben schauen. Wir haben für Sie zusammengetragen, worauf genau Sie achten müssen.
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Nahrungsergänzungsmittel: Diese Inhaltsstoffe sind komplett verboten
In der Europäischen Union regelt die Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie (Nem-RL, 2002/46/EG), welche Vitamine und Mineralstoffe in den Supplementen enthalten sein dürfen. Offen lässt die sogenannte Positivliste aber, was verboten ist. Stoffe, die nicht auf dieser Positivliste stehen, sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Bei den sogenannten „sonstigen Stoffen“ sieht die Lage jedoch anders aus. Hierzu gehören Aminosäuren, Fettsäuren oder Pflanzenextrakte. Für diese Stoffe gibt es keine einheitliche europäische Regulierung. Während einige EU-Staaten nationale Listen über Verbote führen, existiert eine solche Regelung in Deutschland nicht.
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Dennoch gibt es Stoffe, die grundsätzlich für den Einsatz in Lebensmitteln, und damit auch Nahrungsergänzungsmitteln, verboten sind. Die Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmter anderer Stoffe zu Lebensmitteln (VO (EG) 1925/2006, Fassung vom Dezember 2022) beinhaltet eine kurze Liste für Stoffe, die entweder ganz verboten sind oder deren Verwendung eingeschränkt ist.
Zu den verbotenen Stoffen zählen beispielsweise bestimmte Aloe-Extrakte, die Aloe-Emodin und Emodin enthalten. Zwar dürfen diese offiziell nicht mehr in Lebensmitteln enthalten sein, dennoch warnt die Verbraucherzentrale, dass sie immer wieder Produkte mit diesen Stoffen auf dem Markt findet. Das ist problematisch: Bestimmte Aloe-Extrakte können laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) krebserregend wirken und das Erbgut schädigen.

Gesundheit stärken: Bei diesen Stoffen drohen heftige Nebenwirkungen
Auch Ephedrakraut und andere Zubereitungen aus Ephedra, die den Stoffwechsel anregen sollen, sind verboten, weil sie das Herz-Kreislaufsystem belasten und ernsthafte Nebenwirkungen hervorrufen können. Zusätzlich sind Produkte mit Yohimbe-Zubereitungen verboten. Die Rinde des in Zentral- und Westafrika beheimateten Baums soll als Potenzmittel gelten. Ihre Wirksamkeit ist aber wissenschaftlich nicht belegt. Außerdem können solche Produkte Nebenwirkungen wie einen erhöhten Blutdruck, Herzrasen oder Schlaflosigkeit hervorrufen. Produkte, die Wirkstoffe aus Yohimbe enthalten, sind in Deutschland daher verschreibungspflichtige Arzneimittel.
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Einige Substanzen dürfen nur in begrenzten Mengen verwendet werden, da hohe Dosen gesundheitliche Risiken bergen können. Ein Beispiel hierfür ist Grüntee-Extrakt. Dem darin enthaltene Wirkstoff EGCG werden verschiedene gesundheitliche Wirkungen nachgesagt. So soll er vor Krebs schützen, das Gedächtnis unterstützen und beim Abnehmen helfen. Zwar gelten Zubereitungen mit Grüntee generell als sicher in Form von Tee-Produkten. Doch bei konzentrierten Grüntee-Extrakten hingegen werden laut Verbraucherzentrale Nebenwirkungen wie Leberschädigungen und ein erhöhter Blutdruck gemeldet. Aus diesem Grund dürfen solche Produkte nur noch maximal 800 Milligramm EGCG als Tagesdosis enthalten.
Dieser Wirkstoff in Supplements kann sogar zum Tod führen
Auch Produkte aus Rotschimmelreis sind nur eingeschränkt zugelassen. Sie sollen laut Herstellern den Cholesterinspiegel „rein natürlich“ senken. Diese Aussage ist aber in der EU verboten. Denn die in den Produkten erlaubte Menge an Monakolin K ist so gering, dass eine Wirkung nicht wahrscheinlich ist. Doch selbst bei der niedrigen Dosierung können sie Nebenwirkungen wie Muskelkrämpfe, Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen. Damit bieten sie gegenüber herkömmlichen Arzneimitteln zur Senkung des Cholesterinspiegels der Verbraucherzentrale zufolge keine Vorteile.

Laut einem neuen EFSA-Gutachten gibt es zudem erhebliche Sicherheitsbedenken. Laut Verbraucherzentrale wurden in Japan seit Anfang 2024 über 80 Todesfälle und über 150 Einweisungen ins Krankenhaus mit Rotschimmelreis-Nahrungsergänzungsmitteln in Verbindung gebracht. Der Hersteller hat aber die „Rohware“ in viele weitere Länder geliefert. Die Verbraucherzentrale ruft deswegen zu erhöhter Vorsicht auf.
Darüber hinaus gibt es Stoffe, die derzeit noch geprüft werden oder bald geprüft werden sollen, weil es Bedenken gibt, dass sie gesundheitsschädlich sein könnten. Hierzu gehören:
- Sennes-Zubereitungen aus Blättern oder Früchten
- Rhabarber-Wurzel
- Faulbaum-Rinde
- Johanniskraut
- Maca
- Australischer Teebaum
- Traubensilberkerze
- Indisches Basilikum (Tulsi)
- Erdsternchen (Tribulus terrestris)
- Schlafbeere (Ashwagandha)
- Cumarin
- Curcumin
- Melatonin
- Piperin
- Synephrin
- Tryptophan
Ernährung: Auch Hilfsstoffe können gefährlich sein
Nahrungsergänzungsmittel enthalten nicht nur aktive Wirkstoffe, sondern auch verschiedene Füll- und Hilfsstoffe. Diese sorgen dafür, dass Kapseln und Tabletten die richtige Größe und Form haben, Maschinen effizient arbeiten und Pulver nicht verklumpen.
Titandioxid (E 171) wurde lange Zeit als weißer Farbstoff in Lebensmitteln verwendet, etwa in der Farbschicht um Kaugummis oder Schokolinsen. Aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken – insbesondere der Sorge, dass Nanopartikel das Erbgut schädigen könnten – wurde in Deutschland die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln 2022 verboten. Aktuell besteht allerdings eine Übergangsregelung, nach der Titandioxid enthaltende Produkte abverkauft, aber neue nicht mehr zugelassen werden dürfen.
Das sagt die Wissenschaft
EFSA: Safety of hydroxyanthracene derivatives for use in food, in: EFSA Journal, Jan. 2018, Vol. 16 (1): 5090.
EFSA: Scientific opinion on the safety of monacolins in red yeast rice, in: EFSA Journal, Aug. 2018, Vol. 16 (8): 5368.
Europäisches Parlament und Rat: Europäische Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (NEM-Richtlinie 2002/46/EC), Fassung vom 17.07.2024.
Europäisches Parlament und Rat: Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmter anderer Stoffe zu Lebensmitteln (VO (EG) 1925/2006), Fassung vom 21.12.2022.
Heads of Food Safety Agencies: First report of the HoA working group “Food Supplements”. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Jun. 2024.
Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln: Was ist erlaubt? Was ist verboten?, in: www.klartext-nahrungsergaenzung.de (Verbraucherzentrale)
Titandioxid - gibt es gesundheitliche Risiken?, in: www.bfr.bund.de (Bundesinstitut für Risikobewertung)
In Kosmetikartikeln wie Sonnencremes oder Zahnpasta ist Titandioxid laut Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt. Außerdem enthalten viele Tabletten, darunter Schmerzmittel, Titanoxid als weißen Farbstoff. Da bei Alternativen unklar sei, ob sie negative Auswirkungen auf die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel haben, bleibt diese Verwendung laut Verbraucherzentrale zunächst erlaubt.
Menschen mit Allergien sollten bei diesem Hilfsmittel aufpassen
In einigen Nahrungsergänzungsmitteln dient Laktose als Trägerstoff. Der Milchzucker verfügt über eine hohe Wasserbindungsfähigkeit und wird deshalb als Bindemittel für eine bessere Festigkeit oder als Füllmittel für ein größeres Volumen und Gewicht zugesetzt. Für Menschen mit einer stark ausgeprägten Laktoseintoleranz kann dies problematisch sein, da es zu Verdauungsbeschwerden wie Blähungen und Durchfall führen kann. Jedoch sind die in Tabletten enthaltenden Mengen an Laktose so gering, dass die Einnahme für Menschen mit einer leichten bis mittleren Unverträglichkeit in der Regel unbedenklich sind. Hier ist es wichtig, auf die Inhaltsstoffe zu achten und bei Beschwerden Produkte zu wählen, die keine Laktose enthalten.
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Eine bewusste Auswahl von Produkten mit transparenter, qualitativ hochwertiger Zusammensetzung helfen, mögliche Risiken zu verkleinern.







