Kurz die WhatsApp-Nachricht lesen, die Antwort eintippen, ein Video anschauen oder das Handy als Navi nutzen: Im Auto wirkt vieles harmlos, weil es nur Sekunden dauert. Doch genau in diesen Sekunden passieren Unfälle. Künftig könnte deshalb öfter jemand genau hinsehen. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) setzt sich für die bundesweite Einführung sogenannter Handy-Blitzer ein. Sie sollen Fahrer erkennen, die ein Mobiltelefon in der Hand halten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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„Mehr als tausend Unfälle passieren jedes Jahr durch elektronische Geräte wie Handys am Steuer – Tendenz steigend“, erklärte Bilger. Das sei eindeutig zu viel. Innovative Technologien könnten erkennen, ob Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hielten. So ließen sich Verstöße konsequenter ahnden.
Pilotland Rheinland-Pfalz: Fünf Kameras sind schon im Einsatz
In Rheinland-Pfalz habe man mit den sogenannten Monocams bereits sehr gute Erfahrungen gemacht, sagte Bilger. Für eine bundeseinheitliche Lösung brauche es nun eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz. „Auch auf Wunsch der Bundesländer werde ich mich dafür stark machen.“

Laut Innenministerium Rheinland-Pfalz hat die Polizei bislang fünf Monocam-Systeme für insgesamt rund 200.000 Euro angeschafft. Die Geräte wurden im Dezember 2025 an die fünf regionalen Polizeipräsidien verteilt und sind nun regulär im Einsatz.
Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) unterstützt eine bundesweite Einführung. „Handy-Blitzer sind eine äußerst sinnvolle Investition in die Verkehrssicherheit“, sagte DVR-Präsident Manfred Wirsch dieser Redaktion. Sie schafften den nötigen Kontrolldruck und erhöhten die Entdeckungswahrscheinlichkeit. Entscheidend sei auch die präventive Wirkung: „Wer weiß, dass ein Verstoß jederzeit erkannt werden kann, wird eher darauf verzichten, das Smartphone während der Fahrt in die Hand zu nehmen.“
Wie funktionieren Handy-Blitzer?
Laut ADAC wird an einer Autobahnbrücke eine hochauflösende, schräg nach unten gerichtete Kamera angebracht, die durch die Frontscheibe in das Auto hinein fotografiert. Das Monocam-System achtet auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrenden und auf dessen entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus.
Doch auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen die Aufnahmen gemacht werden? In Rheinland-Pfalz wurde dafür im März 2025 eine gesetzliche Regelung geschaffen. Der Sprecher des Innenministeriums verweist auf das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Darin heißt es:

„Die Polizei darf im öffentlichen Verkehrsraum zur Verhütung der unerlaubten Benutzung von elektronischen Geräten im Sinne des § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung […] personenbezogene Daten durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur Bildübertragung und Bildaufzeichnung erheben.“
Welche Strafen gibt es?
Wer am Steuer mit dem Handy in der Hand erwischt wird, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall steigt das Bußgeld auf 150 beziehungsweise 200 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
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Dem DVR reicht das nicht aus. „Ein Bußgeld von 100 Euro wird der Tragweite dieses Verhaltens nicht gerecht“, sagte Wirsch. Er verwies auf die 500 Euro bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze und forderte, das Bußgeld für Handynutzung am Steuer mindestens auf diesen Betrag anzuheben.
Was ist erlaubt, was nicht? Telefonieren ist laut ADAC nicht grundsätzlich verboten, sofern es über eine Freisprechanlage, ein fest installiertes Fahrzeugsystem oder ein Bluetooth-Headset läuft. Verboten ist es, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen oder ans Ohr zu halten. Das gilt auch für das Tippen einer WhatsApp-Nachricht, das Anschauen eines Videos oder ein Navi-Display, das man in der Hand hält. Ein Handy in der Halterung oder die Bedienung per Sprachsteuerung ist erlaubt.
Wie zuverlässig erkennt die Monocam mögliche Verstöße?
Die Kamera löst nur aus, entscheiden tut ein Mensch, erklärt der Sprecher: „Die Treffer der Monocam werden durch speziell geschulte polizeiliche Kontrollkräfte manuell geprüft, sodass nur zweifelsfrei erkennbare Verstöße an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleitet werden.
Datenschutz: Was wird gespeichert?
Laut Innenministerium wird der fließende Verkehr an einer Kontrollstelle mit einer Videokamera gefilmt. Erkennt das System, dass ein Fahrer einen potenziell ablenkenden Gegenstand wie ein Smartphone in der Hand hält, werden aus dem Livestream vier Bilder generiert, „die dem Kontrollpersonal anschließend zur weiteren Bewertung angezeigt werden“. Sie zeigen das Fahrzeug mit Zeitstempel, das Fahrzeug zwei Sekunden später, den Fahrer mit dem Gegenstand in der Hand und das Kennzeichen.
Unbeteiligte Dritte werden laut Sprecher von der Software automatisch unkenntlich gemacht. „Bilder von nicht bestätigten Verstößen werden unverzüglich gelöscht.“ Bestätigt das Kontrollpersonal einen Verstoß, gehen die Bilddaten samt ergänzenden Verwaltungsdaten an die Zentrale Bußgeldstelle. „Der Videostream wird ebenfalls nicht dauerhaft gespeichert.“
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Eingesetzt werden kann die Monocam nicht nur auf Autobahnen, sagt der Sprecher: „Die Monocam kann im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden. Sie ist damit nicht auf Autobahnen beschränkt, sondern kann bei geeigneten örtlichen und technischen Voraussetzungen grundsätzlich auch auf Bundes- und Landstraßen eingesetzt werden.“










