Wenn die Verfassungsrichter in Karlsruhe am Montag und Dienstag tagen, geht es um Milliarden, hohe Steuereinnahmen und ein Thema mit politischer Sprengkraft. Deutschlands höchste Richter verhandeln über die Steuer, die auf Erbschaften und Schenkungen gezahlt werden muss. Verschiedene politische Lager sehen darin eine Chance, die Steuer neu zu regeln – allerdings aus unterschiedlichen Beweggründen.
Erbschaftssteuer: Um welche Summen geht es?
In Deutschland sind im vergangenen Jahr rund 150 Milliarden Euro vererbt und verschenkt worden. Das Vermögen ist allerdings sehr ungleich verteilt: Mit 142,5 Milliarden Euro entfielen 95 Prozent der Gesamtsumme auf die westdeutschen Bundesländer, wie das Statistische Bundesamt ausgerechnet hat. Die restlichen acht Milliarden Euro wurden in den östlichen Bundesländern inklusive Berlin übertragen. Insgesamt erhoben die Finanzbehörden im Jahr 2025 Erbschafts- und Schenkungssteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro.
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Worüber verhandelt das Bundesverfassungsgericht?
Das Gericht befasst sich Montag und Dienstag mit je einer Klage. Im ersten Fall hat die bayerische Landesregierung geklagt. Sie ist der Ansicht, dass nicht der Bund die Besteuerung von Erbschaften regeln sollte, sondern jedes Bundesland für sich, da die Einnahmen ohnehin in die Landeskassen fließen. Die bayerische Regierung argumentiert zudem mit den regional sehr unterschiedlichen Immobilienpreisen bei bundesweit einheitlichen Freibeträgen. „Das führt dazu, dass immer mehr Menschen in Bayern ihr Elternhaus verkaufen müssen, nur um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können“, kritisiert Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Wenn es nach ihm ginge, würde er die Erbschaftssteuer in Bayern halbieren.
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Im zweiten Fall geht es darum, ob die weitreichenden Ausnahmen bei der Übertragung von Betriebsvermögen verfassungsgemäß sind. Der Kläger hatte von seiner Tante ein Wertpapierdepot und Immobilieneigentum geerbt und musste darauf etwa 47.000 Euro Steuern zahlen. Bei Erbschaften von Privatvermögen gelten je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hohe Freibeträge. Werden aber Betriebsvermögen vererbt, können Firmen unter Umständen sogar komplett steuerfrei übertragen werden. Der Gedanke dahinter ist, dass der Fortbestand eines Unternehmens und seiner Arbeitsplätze nicht durch hohe Steuerzahlungen gefährdet werden soll. Kritiker wenden jedoch ein, dass so Millionenwerte gar nicht oder nur minimal besteuert weitergegeben werden. Während die Erben kleiner Privatvermögen zahlen müssten, blieben hohe Vermögen nahezu unangetastet.
Wie hoch sind die Freibeträge bei Privatvermögen?
Die Regeln sind für Erbschaften und Schenkungen gleich. Welcher Betrag nicht besteuert wird, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Zwischen Ehepartnern gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben, Enkel 200.000. Das darüber hinausgehende Erbe muss versteuert werden.
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Wie sehen die Regeln bei Betriebsvermögen aus?
Unter bestimmten Bedingungen gelten bei kleineren Unternehmenserbschaften in Deutschland weitreichende Verschonungsregeln – bis zu 100 Prozent Steuerbefreiung sind möglich, geknüpft unter anderem an die Fortführung des Betriebs über mehrere Jahre. Bei Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro gibt es die Verschonungsbedarfsprüfung, bei der ebenfalls große Teile der Steuer erlassen werden können, wenn der Erbe diese nicht aus seinem eigenen verfügbaren Vermögen zahlen kann. Zwischen 2021 und 2025 wurden auf diesem Weg von 11,8 Milliarden Euro eigentlich festgesetzten Steuern 11,1 Milliarden erlassen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Über die Verschonungsbedarfsprüfung habe man gerade bei großen Vermögen sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten, sagt dazu Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, die das Personal der Steuerverwaltung vertritt. „Da wird dann zum Beispiel auf Kinder vererbt, die noch gar kein Privatvermögen haben, und ihnen wird dann die festgesetzte Steuer erlassen.“
Kanzleien, die darauf spezialisiert sind, die Steuerlast auf legalem Wege so klein wie möglich zu halten, gibt es zahlreiche. Köbler sagt deshalb: „Wer Erbschaftssteuer zahlt, ist dumm.“ Das gelte vor allem für Betriebsvermögen, aber auch im Privatbereich. Insgesamt, sagt er, sei das deutsche Erbschaftsrecht „sehr kompliziert und eher ungerecht“.
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Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Am Montag und Dienstag findet in Karlsruhe erst einmal eine mündliche Verhandlung statt, das Urteil wird einige Wochen später erwartet. Möglicherweise erfolgt der Richterspruch erst im ersten Quartal 2027.
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Wie hat Karlsruhe in der Vergangenheit geurteilt – und was könnte kommen?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regeln zur Besteuerung von Erbschaften schon mehrfach und aus unterschiedlichen Gründen beanstandet, zuletzt 2014. Damals entschied das Gericht, dass der Gesetzgeber Unternehmen zwar grundsätzlich bei der Erbschaftssteuer begünstigen darf, aber dass das Ausmaß, in dem das bis dahin geschah, deutlich zu weit ging. Die Verschonungsbedarfsprüfung wurde als Reaktion auf dieses Urteil eingeführt. Denkbar ist, dass Karlsruhe jetzt prüft, ob die aktuellen Regeln dem Geist des damaligen Urteils entsprechen.
Erbschaftssteuer: Wie steht die schwarz-rote Koalition dazu?
Die SPD hofft auf den Auftrag des Verfassungsgerichts, die Gesetzeslage neu zu regeln. Sie kritisiert eine sehr ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland und will über die Erbschaftssteuer für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die SPD schlägt vor, dass jeder in seinem Leben bis zu eine Million Euro steuerfrei erben kann. Dadurch blieben die meisten Erbschaften steuerfrei, Vermögende würden aber weiter besteuert. Die Privilegien für Unternehmen sollen entfallen. Kleine und viele mittlere Unternehmen sollen nach den SPD-Plänen aber bis zu fünf Millionen Euro steuerfrei weitergeben können. Das betreffe etwa 85 Prozent aller Firmen.
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Die Union dagegen befürwortet die Verschonung von Betriebsvermögen grundsätzlich. Zuletzt hatte die CDU das in einem Parteitagsbeschluss vom Februar 2026 bekräftigt und vor einer „übermäßigen Substanzbesteuerung“ gerade bei Familienunternehmen gewarnt. Auch Christian von Stetten, Vorsitzender vom Parlamentskreis Mittelstand, dem ein Großteil der Unionsabgeordneten im Bundestag angehört, sagt: „Wenn die Arbeitsplätze erhalten bleiben und das geerbte Unternehmen nicht verkauft wird, muss auch in Zukunft die Übertragung auf die nächste Generation möglich sein.“
Doch es gibt auch andere Stimmen in der Fraktion von CDU und CSU: Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Stefan Nacke, legte vor wenigen Tagen ein Papier vor, in dem er sich für eine „gerechtere“ Erbschaftssteuer aussprach. Nacke argumentierte unter anderem damit, dass bei Arbeitnehmern Gutverdiener mehr Steuern zahlen als Menschen mit kleinen Einkommen. „Dass dieses Prinzip bei Arbeitsleistung Anwendung findet, aber bei großen Erbschaften faktisch umgekehrt ist, überzeugt wenig.“ Der Titel des Papiers: „Leistung muss mehr zählen als Herkunft.“














