Nach der Festnahme des ehemaligen BND-Chefs August Hanning wegen des Verdachts der Spionage stellt sich die Frage nach einem möglichen Motiv: Hatte der frühere Behördenchef, sollten sich die Anschuldigungen als wahr erweisen, wegen Geldmangels gehandelt? Die „Bild“-Zeitung schrieb, es sei bekannt gewesen, dass Hanning „in erheblichen finanziellen Nöten“ steckte. Seine Pension sei seit Jahren wegen einer Tätigkeit als Aufsichtsrat für eine Bank im Baltikum gepfändet worden.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Schon im September 2023 hatte der „Spiegel“ berichtet, dass „ein Gutteil“ von Hannings Pension gepfändet werden sollte. Grund sei sein Engagement als Aufsichtsrat bei der lettischen PNB Banka gewesen. Das Finanzinstitut habe größtenteils einem russisch-britischen Geschäftsmann gehört und sei 2019 bankrottgegangen. Die lettische Polizei habe gegen Hanning ermittelt, weil er seine Aufsichtspflichten verletzt haben soll, hieß es in dem Bericht.
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Spitzenbeamte geraten selten in Geldnot
Hanning selbst habe sich als „Opfer finsterer Machenschaften in Lettland“ gesehen. Die Behörden dort seien korrupt und das alte Management der Bank habe vor der Pleite noch reichlich Geld abfließen lassen, habe er dem damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einem Schreiben mitgeteilt, bevor dieser eine Reise in das Land antrat. „Insolvenzen seien in Lettland offenbar ein ‚einträglicher Geschäftszweig der Organisierten Kriminalität‘“, zitierte der „Spiegel“ aus dem Schriftstück.
Hannings Geldnöte könnten weiter wachsen, denn ihm droht der Verlust seiner gesamten Versorgung durch den Staat.
Ehemalige Spitzenbeamte werden auch im Ruhestand vom deutschen Staat eigentlich so gut versorgt, dass sie einen hohen Lebensstandard halten können. Unter anderem auf der Zusage solcher Privilegien beruht das Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat als Arbeitgeber und seinen Bediensteten.
Aber was geschieht, sollte sich eine geheimdienstliche Agententätigkeit, eine landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen oder ein versuchter Landesverrat bestätigen, wie Hanning vorgeworfen wird?
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Beamtenverhältnis endet mit Rechtskraft einer Verurteilung
Der dbb beamtenbund und tarifunion teilte auf Anfrage mit, dass der Staat dem pensionierten Beamten die Ruhestandszahlungen komplett streichen kann. Die juristischen Experten des dbb verwiesen auf das Bundesbeamtengesetz und entsprechende Gesetzgebungen in den Ländern. „Beamte verlieren ihre Beamtenrechte, wenn sie wegen Vorsatztat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden“, heißt es dort.
Konkret bezogen auf mögliche Spionagetätigkeiten führt das Gesetz aus, dass auch eine Verurteilung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ausreiche. Zu diesen Tätigkeiten zählen „Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit, Volksverhetzung oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit“.
Das Beamtenverhältnis ende in beiden Fällen mit der Rechtskraft des Urteils, heißt es in dem Gesetz. Auf ein Disziplinarverfahren folge die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit ausdrücklichem Wegfall der Beamtenversorgung, so die dbb-Experten.









