Der Streit innerhalb der schwarz-roten Koalition um die Besetzung der drei freien Richterposten am Bundesverfassungsgericht ist eskaliert. Wie am Vormittag bekannt wurde, sind alle geplanten Richterwahlen am Freitag abgesagt. Das erfuhr diese Redaktion aus Koalitionskreisen. Die SPD halte aber nach wie vor an ihrer Kandidatin fest. Einem entsprechenden Antrag der Grünen zur Verschiebung der Wahlen stimmten später alle Fraktionen außer der AfD zu.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner warb später dafür, die verschobene Wahl in der nächsten regulären Sitzungswoche nachzuholen – also im September. Es bleibe die Verantwortung des Parlaments, zu einer Entscheidung zu kommen, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. „Die Fraktionen sind jetzt aufgerufen, sich darüber zu verständigen, mit welchem Vorschlag sie dann in die Wahl gehen möchten“, sagte Klöckner. Sollte es einen neuen Personalvorschlag geben, müsse zunächst der Richterwahlausschuss erneut entscheiden. 

Unions-Fraktion hatte Zweifel an SPD-Kandidatin angemeldet

Die Union hatte zuvor vom Koalitionspartner SPD die Absetzung der Wahl der umstrittenen Kandidatin von der Tagesordnung des Bundestages verlangt. Andernfalls werde sich die Union beim Wahlgang von Frauke Brosius-Gersdorf enthalten, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern einer Sondersitzung der Unionsfraktion. 

Begründet wurde die Drohung aus der Union mit einem Plagiatsverdacht gegen sie. Dieser ziehe die fachliche Expertise von Brosius-Gersdorf in Zweifel, hieß es aus der Unionsfraktion. Das sei aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin gewesen. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber hatte am Donnerstagabend Vorwürfe veröffentlicht. Auf Nachfrage sagte er der Deutschen Presse-Agentur, er habe die Prüfung ohne Auftraggeber vorgenommen. Eine Software habe Übereinstimmungen bei der Dissertation Brosius-Gersdorfs und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns gefunden. „Persönlich halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass sich ein Habilitand bei einer Dissertation bedient, aber es ist freilich auch möglich“, teilte er mit. Auf X schrieb er, dass die „Sichtweise“ der CDU, dass Plagiatsvorwürfe gegen Frau Brosius-Gersdorf erhoben wurden, falsch sei.

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Grüne werfen Spahn „Unfähigkeit“ vor

Eigentlich hätte der Bundestag am Freitag drei neue Richterinnen und Richter in das Bundesverfassungsgericht wählen sollen. Zwei Kandidatinnen, Brosius-Gersdorf und Ann-Kathrin Kaufhold, wurden von der SPD vorgeschlagen, der bisherige Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, von der Union.

„Einen solchen Vorgang hat es noch nie gegeben“, sagte Grünen-Ko-Fraktionschefin Britta Haßelmann im Anschluss an eine Fraktionssitzung. Dies sei „ein Desaster für das Parlament“ und die Koalitionsfraktionen Union und SPD. Sie warf Unionsfraktionschef Jens Spahn und Kanzler Friedrich Merz (beide CDU) „absolutes Versagen“ vor. Im Plenum sollte Hasselmann mit Blick auf Spahn von Unfähigkeit sprechen. Die Fraktionsspitze legte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) den Rückzug von seinem Amt nahe.

Kritik an Brosius-Gersdorf: Das steckt dahinter

Brosius-Gersdorf steht als Kandidatin besonders in der Kritik, weil sie vor allem in konservativen Kreisen als „zu links“ gilt. So spricht sie sich für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen aus, nachdem sie 2024 Mitglied einer Regierungskommission zur Reform des Abtreibungsrechts war und in einem Kapitel zum „verfassungsrechtlichen Rahmen“ zu dem Schluss gekommen war, dass eine Entkriminalisierung rechtlich möglich sei. Zudem hatte sich Brosius-Gersdorf während der Corona-Pandemie für eine Impfpflicht ausgesprochen.

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Unterstützer sehen in der anhaltenden Kritik an der Kandidatin dagegen eine Versuch, eine liberale Richterin zu verhindern.

So läuft die Wahl der Bundesverfassungsrichter ab

Für die Wahl der Bundesverfassungsrichterinnen und -richter ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig. Sollte sich die Union enthalten, wäre diese nicht zu erreichen. Probleme könnte es auch bei der Wahl von Günter Spinner geben. Denn Union, SPD und Grüne haben zusammen nicht genug Stimmen, um ihn ins Amt zu bringen. Da CDU und CSU Gespräche mit der Linken über eine Zusammenarbeit bei der Abstimmung ablehnen, könnte Spinner der erste Verfassungsrichter werden, der es nur mit Stimmen der AfD ins Amt schafft. Die in Teilen rechtsextreme Partei hat ihren Mitgliedern bereits empfohlen, für den Unionskandidaten zu stimmen.

Wenn die nötige Zweidrittelmehrheit für einen oder mehrere Kandidaten nicht zustande kommt, kann der Bundesrat entscheiden. Dieser darf sowieso über die Hälfte der Richter in jedem Senat des Bundesverfassungsgerichts entscheiden, es kämen dann in diesem Fall noch weitere hinzu. Dazu käme es aber erst am Ende eines längeren Verfahrens mit mehreren Stufen.

mit dpa/afp