• Frauke Brosius-Gersdorf hätte zur Bundesverfassungsrichterin gewählt werden sollen
  • Doch in der Unionsfraktion gab es massive Vorbehalte wegen deren liberaler Haltung zum Thema Abtreibung
  • Wie geht es nun weiter?

Es war die politische Schlagzeile der vergangenen Woche: Weil Teile der Unionsfraktion im Bundestag eine Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht für „zu links“ hielt, musste gleich die gesamte Wahl abgesagt werden. Es war schlicht keine Einigung in der Koalition möglich. Das Parlament hätte eigentlich drei neue Richterinnen und Richter für das höchste deutsche Gericht wählen sollen, zwei vorgeschlagen von der SPD, einer von der CDU/CSU. Doch besonders um eine Personalie gab es Streit: die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf.

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Dabei ist ihre fachliche Qualifikation unbestritten. Brosius-Gersdorf, 54, stammt aus Hamburg, wo sie auch weite Teile ihres Jura-Studiums absolvierte. Heute ist sie Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungs- und Sozialrecht, an der Universität Potsdam. Ihre Habilitationsschrift wurde 2011 mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Zudem war sie Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer und war stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs in Sachsen.

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Verfassungsgericht: CDU-Politikerin hält Brosius-Gersdorf für „unwählbar“

Trotzdem sorgt die Nominierung der Juristin vor allem innerhalb der CDU und CSU für Unmut. Zwar hatte die Fraktion dem Vorschlag zunächst zugestimmt. Doch in den Tagen vor der Wahl regte sich Widerstand aus einzelnen Landes- und Arbeitsgruppen, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete. Einige Unionspolitikerinnen und -politiker sollen anonym angekündigt haben, Brosius-Gersdorf nicht wählen zu wollen.

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Öffentlich äußerte sich die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig (CDU) auf X (ehemals Twitter): „Frau Brosius-Gersdorf ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht maximal ungeeignet und für jeden Demokraten unwählbar.“ Die Ablehnung basiert dabei vor allem auf juristischen Positionen von Brosius-Gersdorf, etwa zum Abtreibungsrecht.

Frauke Brosius-Gersdorf im Porträt
Frauke Brosius-Gersdorf ist bislang Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Jetzt könnte sie Verfassungsrichterin werden. © picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Denn Brosius-Gersdorf war 2024 Mitglied einer Regierungskommission zur Reform des Abtreibungsrechts. In ihrem Bericht vertrat sie die Auffassung, dass eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen verfassungsrechtlich möglich sei. Die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den 1970er- und 1990er-Jahren hätten nach ihrer Ansicht keine unmittelbare Bindungswirkung mehr. Der Gesetzgeber könne daher Abbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich erlauben, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen.

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Darüber hinaus argumentiere Brosius-Gersdorf während der Corona-Pandemie, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Weitere Debatten löste sie durch Aussagen zum AfD-Verbotsverfahren aus, oder zur Neutralität des Staates gegenüber religiösen Symbolen. So argumentierte die Juristin, es sei rechtlich zulässig, dass Rechtsreferendarinnen im Dienst ein Kopftuch tragen. Denn dies beruhe auf „einer autonomen Entscheidung der Referendarin“, die „damit von ihrer Religionsfreiheit Gebrauch“ mache. Das Tragen des Kopftuchs verletze damit nicht das Neutralitätsgebot des Staates.

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Wahl der Richter im Bundestag: Spahn konnte Mehrheit nicht sicherstellen

Neben Brosius-Gersdorf hatte die SPD die Münchner Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold vorgeschlagen, die Union den Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Günter Spinner. Und alle drei Kandidatinnen und Kandidaten hatten zunächst auch im Wahlausschuss des Bundestags bestanden. Für die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richter ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Da Union und SPD diese nicht erreichen, waren sie einerseits auf Stimmen von den Grünen und der Linkspartei angewiesen.

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Andererseits durfte es auch in den Fraktionen nicht zu viele Abweichler geben, sonst wäre die Zweidrittelmehrheit gefährdet gewesen. Genau das konnte Unionsfraktionschef Jens Spahn aber nicht mehr garantieren – obwohl er genau das wenige Stunden vor der Wahl zugesagt hatte.

Zu groß war die Ablehnung gegenüber Brosius-Gersdorf in der Fraktion offenbar zwischenzeitlich geworden. Mit dem Verweis auf kurz zuvor lancierte – und schnell zurückgenommene – Plagiatsvorwürfe sagte die Union die Richterwahl dann ab. Der Eklat war perfekt, es folgte eine hitzige Debatte im Bundestag. Bislang ist unklar, wann die Richterwahl erfolgen soll, der Bundestag ist in die Sommerpause gegangen.

Frauke Brosius-Gersdorf weist Vorwürfe zurück: „Diffamierend“

Brosius-Gersdorf hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe mittlerweile deutlich zurückgewiesen. „Die Bezeichnung meiner Person als „ultralinks“ oder „linksradikal“ ist diffamierend und realitätsfern“, schrieb die Juristin in einer Stellungnahme, die sie über eine Anwaltskanzlei veröffentlichte.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sich Zeit nehmen, die Situation zu bereinigen. Große Eile gebe es nicht, so der Kanzler. Aber viel zu diskutieren. Teile der Union haben Brosius-Gersdorf aufgefordert, ihre Kandidatur zurückzuziehen. Die hält bislang an dieser fest – genauso wie die Bundestagsfraktion der SPD, die sich geschlossen hinter die Juristin stellt.

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Auch wenn Merz Gelassenheit verbreitet: Die Zeit drängt durchaus. Die drei Karlsruher Posten sind spätestens bis zum Herbst zu besetzen – die Amtszeit von Richter Josef Christ etwa ist bereits seit vergangenem November abgelaufen. Sollte im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit zustande kommen, wäre es auch möglich, dass schließlich der Bundesrat entscheidet. Das möchte der Kanzler aber vermeiden.