Das Kapitel war das heikelste bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD. Bis zum Schluss stritten die Parteiführungen über die Frage, wie es in den kommenden Jahren in Sachen Geld und Steuern weitergehen soll. Die Meinungsverschiedenheiten waren so groß, dass die Gespräche Anfang der vergangenen Woche sogar zu scheitern drohten, wie Unions-Fraktionsmanager Thorsten Frei (CDU) bestätigte. Aber dann waren alle Konflikte entschärft, die Parteichefs konnten den fertigen Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit präsentieren.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Fest steht: Stimmt die SPD-Basis dem Vertrag zu, sollen viele Steuerzahler entlastet werden. Sie könnten demnächst deutlich mehr Geld auf dem Konto haben, was auch ein wichtiger Beitrag zur Belebung der lahmenden Wirtschaft in Deutschland wäre. Wir erläutern, wer sich zu den Gewinnern des Koalitionspokers zählen darf und wer nicht.

Pendlerpauschale: Eine Gruppe profitiert am meisten
Gute Nachrichten hält das Koalitionspapier etwa für Pendlerinnen und Pendler bereit. An den Kosten, die für deren Arbeitsweg entstehen, beteiligt sich der Fiskus mit der Pendlerpauschale. Auf das Verkehrsmittel kommt es dabei nicht an. Bisher gilt: Für die ersten 20 Kilometer können Arbeitnehmer 30 Cent geltend machen, ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent. Anerkannt wird jeweils nur eine Strecke pro Tag, also nicht die Hin- und Rückfahrt.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD jetzt vereinbart: „Wir werden die Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöhen.“ Die „Bild“ zitierte am Dienstag aus einer Berechnung des Steuerzahlerbunds, nach der prozentual vor allem Pendler mit kürzeren Arbeitswegen profitieren. Wer 15 Kilometer einfache Strecke fährt, kann nach der geplanten Regelung demnach auf 264 Euro Ersparnis jährlich hoffen. Maximal möglich seien 352 Euro im Jahr.
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Verbesserungen sind ebenfalls in Sicht für die vielen Millionen Bürger, die sich in Vereinen engagieren: Die steuerfreie Übungsleiterpauschale (etwa für Trainer, Ausbilder und Betreuer) soll von derzeit 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr steigen. Die Ehrenamtspauschale (etwa für Vorstandsmitglieder) wiederum soll von 840 Euro auf 960 Euro angehoben werden. Wann das geschehen wird, haben Union und SPD aber noch nicht festgelegt.
Einkommenssteuer: kleine und mittlere Einkommen sollen entlastet werden
Festgelegt ist im Koalitionsvertrag auch, dass die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen sinken soll, „zur Mitte der Legislatur“, wie es im Text heißt. Mit Blick auf den Spitzensteuersatz oder die Reichensteuer – beides Themen, die der SPD am Herzen liegen – gibt es hingegen keine Festlegung. Der Solidaritätszuschlag bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.
Aber: Wie stark kleine und mittlere Einkommen bessergestellt werden und wer überhaupt zu dieser Gruppe zählen wird, ist noch unklar. Das dürften die künftigen Koalitionspartner dann im nächsten oder übernächsten Jahr in Abhängigkeit von der Haushaltslage entscheiden. In den vergangenen Tagen gab es deshalb schon erste Reibereien unter den Partnern.

Rente: Anreiz für einen längeren Verbleib im Job
Viele Unternehmen in Deutschland brauchen dringend mehr Fachkräfte – und die Sozialkassen brauchen mehr Beitragszahler. Union und SPD haben sich deshalb darauf verständigt, den Übergang vom Arbeitsleben in die Rente flexibler zu gestalten. Das soll aber nur bei denen der Fall sein, die das auch selbst wollen. Eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist nicht geplant. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, wird sein Gehalt bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Fehlanreize und Mitnahmeeffekte werden wir vermeiden.“ Ein konkretes Datum für die Umsetzung gibt es aber auch hier nicht.
Auch an anderer Stelle will Schwarz-Rot Freiwilligkeit belohnen. Hier geht es nicht um Leute im Rentenalter, sondern um aktive Arbeitnehmer. Im Koalitionsvertrag ist zu lesen: „Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben. Wir stellen umgehend Überstundenzuschläge steuerfrei, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.“

Restaurants: Zurück zur Vergünstigung der Corona-Zeit
Während der Pandemie war der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie zeitweise von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt worden, angesichts der Energiekrise galt diese Regelung zunächst weiter. Als die Ampel-Koalition sie zum Jahreswechsel 2023/2024 auslaufen ließ, war der Aufschrei groß. Jetzt haben die künftigen Koalitionäre festgelegt: „Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.206 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.“
Unternehmen: Der „Booster“ soll schnell kommen
Um die künftige Besteuerung von Firmen haben Union und SPD lange gerungen. Das Thema ist wichtig, weil es darum geht, der lahmenden Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen. Im Koalitionsvertrag heißt es jetzt: „Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen.“ Die angekündigte Reform der Einkommensteuer wird auch für Personengesellschaften relevant sein. Für Kapitalgesellschaften (GmbH und Aktiengesellschaften) haben die künftigen Koalitionäre beschlossen, dass die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden soll, erstmalig Anfang 2028. Der Steuersatz liegt bisher bei 15 Prozent.
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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer forderte Schwarz-Rot auf, mehr zu tun. DIHK-Präsident Peter Adrian sagte dieser Redaktion: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Zoll-Auseinandersetzung und der negativen Folgen für die Wirtschaft sollten die Koalitionäre zusätzliche kurzfristige Entlastungsimpulse für Unternehmen vorsehen.“ Im internationalen Standortwettbewerb bringe es auch der Staatskasse langfristig mehr Geld, „wenn Steuersenkungen früher kommen und deutlicher ausfallen“.









