Berlin. Seit Jahren gibt es Streit um die bunte Hostel-Fassade in Charlottenburg. Nun sind pikante Emails des Eigentümers aufgetaucht.

Nächste Eskalationsstufe im Streit um die bunte Fassade des Hotels „Happy Go Lucky“ in Charlottenburg-Wilmersdorf: Das Bezirksamt geht nun strafrechtlich gegen die Eigentümergesellschaft vor. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Demnach leitete das Bezirksamt zwei E-Mails der Berliner Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Bewertung weiter. Die besagten Mails seien vom Geschäftsführer der Gesellschaft, Alexander Skora, unterzeichnet.

Der Inhalt der Mails ist pikant. Laut Bezirksamt wirft der Geschäftsführer einem beauftragten Unternehmen unprofessionelle und fehlerhafte Gerüstbauarbeiten vor. Die Sicherheit von Hotelgästen sei durch das Gerüst gefährdet. Das Gerüst wird gerade aufgebaut, weil die bunte Hostel-Fassade laut eines Gerichtsbeschlusses grau überstrichen werden soll.

Ein Unternehmen begann mit den Gerüstarbeiten.
Ein Unternehmen begann mit den Gerüstarbeiten. © Funke Foto Services | Maurizio Gambarini

Weiter heißt es laut Bezirksamt in den Mails von Skora, dass die beauftragten Unternehmen es nicht „wagen sollten“, das Kunstwerk durch zusätzliche Verankerungen des nicht fachgerecht hergestellten Gerüsts oder durch ein Übermalen weiter zu zerstören. Ansonsten würden die Mitarbeiter als Privatpersonen „strafrechtlich und zivilrechtlich in Berlin, Irland und den USA“ gerichtlich unter allen infrage kommenden Punkten haftbar gemacht werden.

Skora will Privatleben eines Bezirksamtsmitarbeiter „einer intensiven Prüfung“ unterziehen

Er wolle den Namen der Firmeninhaberin öffentlich bekannt machen, heißt es in Skoras Schreiben, das der Berliner Morgenpost vorliegt. Er setzt dabei eine Frist zur Bestätigung des Erhalts der Mail und schreibt weiter: „Sie können selbst entscheiden, ob Sie weiterhin auf dem Berliner Markt als Malerfirma tätig bleiben wollen. Nach Fristablauf entscheiden wir das für Sie.“ Er wolle dafür sorgen, dass alle beteiligten Unternehmen „keine derartigen Aufträge mehr von Firmen oder Privatpersonen in Berlin und Umgebung erhalten“.

Die Anwürfe Skoras richten sich allerdings nicht nur gegen die Firmen, sondern auch gegen einen Mitarbeiter des Bezirksamtes. Diesem wirft der Eigentümer „amateurhaftes Verhalten“ vor. Der Mitarbeiter müsse sich nun darauf vorbereiten, „dass seine Dissertation einer Plagiatsprüfung und sein Privatleben einer intensiven Prüfung unterzogen wird“.

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Hostel-Streit in Berlin: Bezirksamt weist alle Vorwürfe zurück

„Das Bezirksamt weist ausdrücklich alle Vorwürfe eines amateurhaften und gefährlichen Vorgehens der Mitarbeiter der ausführenden Unternehmen und der des Bezirksamts zurück. Während der noch andauernden Gerüstbauarbeiten ist es zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung von Hotelgästen oder Passanten gekommen“, hieß es in einer Pressemitteilung der Behörde. Dies werde durch einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom Mittwoch, 15. November 2023, bestätigt, in dem ein Antrag der Eigentümergesellschaft auf Eilrechtsschutz gestützt auf die angeblichen Mängel zurückgewiesen worden sei. Sowohl bei der Gerüstbau- als auch bei der Malerfirma handele es sich um anerkannte Fachbetriebe, die ihre Arbeit auch im hier konkreten Fall fachgemäß verrichten.

Weil das Wandbild am Hostel die Aufmerksamkeit von diesem denkmalgeschützten Haus ablenke, soll es verschwinden, so das Gericht.
Weil das Wandbild am Hostel die Aufmerksamkeit von diesem denkmalgeschützten Haus ablenke, soll es verschwinden, so das Gericht. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

„Happy go lucky“-Hostel: Darum gibt es Streit

Der Streit zwischen Bezirksamt und Skora um die bunte Hostel-Fassade besteht seit Jahren und landete auch vor Gericht. Dort unterlag Skora. Laut Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom März 2023 beeinträchtige das „schreiend bunte“ Street-Art-Gemälde den Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus. Zuletzt hatte die Zivilkammer des Landgericht Berlins den Antrag auf einstweilige Verfügung abgewiesen, den Skora am 9. November eingereicht hatte. Das Gericht urteilte, der Antrag sei unbegründet. Ergebnis: Das Gerüst wurde weiter aufgebaut und, sobald es steht, beginnen die Malerarbeiten.

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