Das Hostel „Happy Go Lucky“ am Stuttgarter Platz 17 hat seine Fassade bemalen lassen. Bezirk verlangt die Beseitigung des Schriftzugs. Von Carolin Brühl Wer mit der S-Bahn am Stuttgarter Platz in Charlottenburg vorbeifährt, kann gar nicht anders als gucken: Das Hostel „Happy Go Lucky“ springt einen geradezu an: Blumen, Sonnen, Smileys und Herzen zieren die Fassade. Und ganz oben unter der Dachtraufe steht „Happy Go Lucky Hearts“. Gestaltet hat die quietschbunte Front der irische Künstler Dom Browne. Doch was für den einen Kunst ist, ist dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein Dorn im Auge. Die Behörde fordert: Zumindest der Schriftzug muss weg.
"Individuelles aufwendig gestaltetes Kunstwerk"
„Der Name des Hostels ,Happy Go Lucky’ steht für Unbeschwertheit und Sorglosigkeit“, sagt Hostel-Sprecherin Mareen Eichinger. Bei der Fassadengestaltung handle es sich um ein individuelles und aufwendig gestaltetes Kunstwerk. Der Schriftzug „Happy Go Lucky Hearts“ sei untrennbarer Teil dieser Botschaft. Auch Hotelbesitzer Alexander Skora verteidigt das neue Outfit seines Hauses: „Die bunte Fassade samt Beschriftung soll die positiven Werte vermitteln, mit denen wir Gastfreundschaft leben.“ Zudem diene sie den Gästen zur besseren Orientierung. In der Hotellerie sei das eine durchaus übliche Form der Kennzeichnung, das können man überall in Berlin sehen.
Das Bezirksamt wollte auch keine Smileys
Neu ist der Streit zwischen Bezirk und Hostel nicht. Schon vor der Neugestaltung waren die Behörden mit Beschriftung und Fassadenfarbe des Hauses am Stuttgarter Platz 17 nicht einverstanden. Das ehemals orangefarbene Gebäude fiel vor allem durch die Smileys am oberen Teil der Fassade auf. Das Bezirksamt sah auch darin ungenehmigte Werbung. Nachdem die alte Beschriftung entfernt wurde, entstand Skora zufolge die Idee, die Fassade künstlerisch aufwerten zu lassen. Schon in der Hostellobby und an Teilen der Fassade durften sich in der Vergangenheit Künstler im Stil des jährlich in Amerika stattfindenden Festivals „Burning Man“ verewigen.
Restriktive Haltung im Bezirk
Doch Charlottenburg-Wilmersdorf behandelt Werbung an Fassaden Baustadtrat Marc Schulte (SPD) zufolge „äußerst restriktiv“. Lediglich bis auf Höhe des ersten Stocks sei das Anbringen von Schriftzügen genehmigungsfähig. „Wir wollen aber auch nichts, was blinkt oder sonst wie stört und das Haus und damit auch dessen Umgebung entwertet“, erklärt Schulte. „Alle anderen Hausbesitzer halten sich daran, wir werden hier keine Ausnahme für so ein Alleinstellungsmerkmal zulassen.“ Ob auch der Rest des Kunstwerks überpinselt werden muss, ist unklar: „Wir werden das prüfen. Da die Bemalung aber ohne Genehmigung angebracht wurde, werden wir ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.“
Bereits die zweite juristische Auseinandersetzung
Es ist nicht die erste juristische Auseinandersetzung des Bezirks mit dem Hosteleigner. „Im ersten Prozess hat uns das Verwaltungsgericht recht gegeben“, sagt Schulte. „Ich bin deshalb ganz zuversichtlich, dass wir auch den nächsten gewinnen.“ Vom neuen Werbecoup, mit dem es dem Hostelbesitzer wieder gelinge, die Öffentlichkeit auf sich aufmerksam zu machen, ziehe er aber den Hut, sagt Schulte. Skora findet für das Bezirksamt harte Worte: „Es führt sich auf wie die Zensurbehörde eines totalitären Staats und erinnert an Repressalien gegen Künstler und Kreative in Nordkorea, China, Russland oder in der Türkei, aber nicht wie ein Teil einer Weltstadt, die für ihre Kreativität bekannt ist“, sagt Alexander Skora.
Pro und Kontra
Uta Keseling: Bunte Häuser gehörten schon immer zu Berlin Selbst wenn man das bunte Haus am Stuttgarter Platz nur aus den Augenwinkeln erfasst, hat man den unmittelbaren Eindruck, etwas Fröhliches gesehen zu haben – was auch immer. Kann man dagegen etwas einwenden? Sicherlich. Über Kunst und Geschmack lässt sich gut streiten. Manchmal ist das notwenig, etwa in Tegel, wo kürzlich die haushohe Darstellung eines blutenden Mädchens Anwohner verstörte. Aber verbieten, was einem einfach nicht gefällt? Bunt gestaltete Häuser gehören zum modernen Berlin. Künstlerisch gestaltete Fassaden ziehen Touristen und Kunstkenner aus aller Welt an. Schöneberg hat dem StreetArt-Projekt „Urban Nation“ an der Kurfürstenstraße sogar einen ganzen Straßenzug gewidmet. Genehmigungen holen sich die Künstler nur bei Eigentümern und Bewohnern ein, nicht beim Amt. Das sollte auch für die Happy Smileys vom „Stutti“ gelten. Und selbst, wenn der Schiftzug für ein Hotel wirbt: Die Kunst ist frei. Carolin Brühl: Hausbesitzer provoziert mit bewusstem Rechtsbruch Über Geschmäcker lässt sich bekanntlich nicht streiten. Manchmal stellt sich die Frage auch nicht, ob ein Haus gefällt oder nicht. Gerade der Stuttgarter Platz und seine Umgebung sind ein gutes Beispiel dafür, wie ein Stadtviertel verwahrlost, wenn beliebige Gestaltung ins Kraut schießt. Der Bezirk arbeitet seit Jahren daran, das Quartier aufzuwerten, und es gibt gute Gründe dafür, nicht jedem zu erlauben, es an jeder Straßenecke blitzen und blinken zu lassen. Gestaltungssatzungen sind Teil eines mehrheitlich gefundenen Konsenses. Das Gemälde und der Schriftzug waren schlicht nicht genehmigt. Der Hauseigentümer hat zwar gemeinsam mit seinem Architekten einen Antrag gestellt, aber trotz der Ablehnung seine Fassade so gestaltet, wie er wollte. Dass der Bezirk dagegen vorgeht, hätte ihm klar sein müssen. Aber er hat öffentlichkeitswirksam einen bewussten Rechtsbruch provoziert, das hat mit Geschmack und Kunst nichts zu tun.

