Berlin. Es gibt eine neue Entwicklung im Streit um Berlins bunteste Fassade. Das Landgericht wies einen Antrag ab – wie das begründet wird.
Rückschlag für Alexander Skora: Die Zivilkammer des Landgericht Berlins hat den Antrag auf einstweilige Verfügung abgewiesen, den er am 9. November eingereicht hatte. Das Gericht urteilte, der Antrag sei unbegründet. Das heißt: Das Gerüst wird weiter aufgebaut und, sobald es steht, beginnen die Malerarbeiten.
Nach der Einschätzung der drei Richter am Landgericht, deren Urteil der Berliner Morgenpost nun vorliegt, sei die bemalte Fassade zwar ein „schutzfähiges Werk“ und dessen Überstreichung eine „Beeinträchtigung“, doch letztlich begründet das in den Augen des Gerichts keine Unterlassung. Auch wenn die „Vernichtung eines Werkoriginals“, in diesem Fall die von Dom Brown bemalte Fassade, als „schärfste Form der Beeinträchtigung“ anzusehen sei – das Gericht urteilt nicht im Sinne Skoras.
Hostel-Eigentümer kann Beschwerde gegen das Urteil einreichen

Der entscheidende Satz der Urteilsbegründung lautet: „Im Rahmen der Interessenabwägung der widerstreitenden Interessen unterliegen die Interessen der Antragsteller am Fortbestehen des Fassadenbilds“. Der Eigentums- und Kunstfreiheit, die Skora und Browne für sich beanspruchen können, stehe „das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht des Antragsgegners“, also des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, entgegen.
Offenbar nähert sich der jahrelange Rechtsstreit zwischen Skora und dem Bezirk nun einem Ende. Skora hätte das Nachsehen, seine bunte Fassade wäre grau. Doch noch sind nicht alle Mittel ausgeschöpft: Der Hostel-Eigentümer kann gegen das Urteil des Landgerichts binnen zwei Wochen Beschwerde einreichen. Ob er das tun wird, bleibt abzuwarten.
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