Mit dem Abschluss der Sondierungsgespräche sind sich Linke, Grüne und SPD über die Eckpunkte einer möglichen rot-grün-roten Koalition einig geworden, auch in der umstrittenen Frage der Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen. SPD-Chef Steffen Krach hatte sich noch im Wahlkampf klar gegen Enteignungen gestellt. Als Demokrat wisse er aber, dass man Kompromisse eingehen müsse, sagte er bei der Vorstellung am Samstag. Die Vergesellschaftungspläne sollen nun weniger weitreichend ausfallen, als von der Linken geplant war.
Welche Unternehmen sind von den Plänen betroffen?
Betroffen sind private Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure sind von den Plänen ausgenommen. In Berlin betrifft das konkret die Unternehmen Vonovia, Heimstaden, Covivio, die Adler Group und möglicherweise auch die DVI-Gruppe. Das Land Berlin soll von ihnen 160.000 Wohnungen übernehmen.
Wer muss die meisten Wohnungen abgeben?
Der Wohnungskonzern Vonovia hat den mit Abstand größten privaten Bestand in Berlin. Das Unternehmen hat eigenen Angaben zufolge rund 130.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Das Forschungsinstitut Empirica geht in einer aktuellen Untersuchung von 138.000 Wohnungen aus. Rund 100.000 davon gehören der Deutschen Wohnen, seit 2021 ist das Unternehmen Teil von Vonovia. Nach dem Wahlsieg der Linken gab die Aktie des Dax-Konzerns deutlich nach. Das Unternehmen würde gut ein Fünftel seines gesamten Wohnungsbestandes verlieren, wenn die Pläne umgesetzt werden.
Wie viele Wohnungen müssen die anderen abgeben?
Laut Sondierungspapier dürfen die enteigneten Wohnungsunternehmen 10.000 Wohnungen behalten. Das Unternehmen Heimstaden besitzt der Empirica-Untersuchung zufolge rund 20.000 Wohnungen in Berlin, müsste also die Hälfte des Bestands abgeben. Bei der Andler Group sind es etwas weniger, sie besitzt den Angaben nach etwas mehr als 17.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Covivio soll in etwa genauso viele haben. Ob auch die DVI-Gruppe mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin hat, ist nicht ganz klar. Von den rund 11.000 Wohnungen der Gruppe sollen sich etwa 90 Prozent in Berlin befinden. Laut Empirica sind es jedoch aktuell nur knapp 8000.
Wer bleibt verschont?
Die Linke wollte eigentlich rund 240.000 Wohnungen in Berlin vergesellschaften. Nun sind es 80.000 weniger, weil die Grenze nun bei 10.000 Wohnungen liegt. Im Wahlkampf hatte die Linke alle Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin im Visier. So ist es auch im Volksentscheid zur Enteignung vorgesehen gewesen. Verschont bleiben nun außerdem Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch gebaut werden.
SPD-Chef Krach betonte am Samstag, dass Wohnungsbauunternehmen somit auch weiterhin in den Neubau investieren könnten. Vonovia hatte zuletzt mit Verweis auf die Vergesellschaftungsdebatte alle Neubaupläne in Berlin gestoppt.
Ist die Vergesellschaftung rechtlich möglich?
Grundsätzlich ja. Linke, SPD und Grüne verweisen in ihrem Sondierungspapier auf den Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ In der Geschichte der Bundesrepublik ist der Artikel noch nie angewendet worden. Explizit nicht zur Anwendung kommen soll laut Sondierungspapier Artikel 14 des Grundgesetzes, in dem es um Enteignungen geht.
Die Bundesregierung will mit einem Bundesgesetz verhindern, dass die Pläne in Berlin umgesetzt werden. Doch ob das funktionieren kann, ist rechtlich umstritten. Die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes sind unabänderlich.
Wann kommt das Gesetz zur Vergesellschaftung?
Laut Sondierungspapier soll der zukünftige Senat 2027 ein Finanzierungskonzept festlegen. Auf dieser Basis folgt ein Gesetzentwurf, der Mitte 2028 dem Abgeordnetenhaus zur Verabschiedung vorgelegt werden soll. Die Vorarbeiten zum Volksentscheid wollen Linke, SPD, und Grüne dabei einbeziehen. Erst ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes wird mit der Überführung der Wohnungen begonnen. Vor 2029 wird also keine Wohnung vergesellschaftet sein. Da Klagen zu erwarten sind, könnte sich der Prozess verzögern.
Wer bewirtschaftet die Wohnungen danach?
Ein Träger der Vergesellschaftung übernimmt den Plänen nach die Wohnungsbestände. Er wird verpflichtet, eine gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung und eine umfassende Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter sicherzustellen. Für den Aufbau der Organisation erhält er eine Eigenkapitalzuführung.
Was bedeutet das für die Mieten der betroffenen Wohnungen?
Die durchschnittliche Eingangsmiete der überführten Wohnungen soll nicht höher liegen als die Durchschnittsmiete des bisherigen Eigentümers zum Zeitpunkt der Übertragung. Danach richten sich die Mieten grundsätzlich nach der Kooperationsvereinbarung des Landes Berlin mit seinen landeseigenen Wohnungsunternehmen. In den landeseigenen Unternehmen sollen die Mieten laut Sondierungspapier maximal zwei Prozent pro Jahr steigen dürfen.
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Was kosten die Pläne? Und wer zahlt?
Die Entschädigungssumme soll bei 16 Milliarden Euro gedeckelt sein. Finanziert werden soll das Ganze mit Krediten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Senat sich das leisten kann. Das muss laut Sondierungspapier ausdrücklich auch für den Fall gelten, dass sich Finanzierungsbedingungen im Zeitverlauf verschlechtern, etwa durch höhere Zinsen. Aus dem regulären Haushalt soll kein Geld abfließen. Die Mieteinnahmen sollen langfristig die Kosten decken.
Was ist beim Wohnungsbau geplant?
Die zukünftige Koalition strebt laut Sondierungspapier in den kommenden fünf Jahren Baugenehmigungen für 100.000 neue Wohnungen an. Das entspricht 20.000 Wohnungen jährlich. Die aktuelle Koalition erreicht dieselben Ziele seit Jahren nicht.
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Mindestens die Hälfte des Neubaus soll von landeseigenen und gemeinwohlorientierten Akteuren kommen, getragen von einem öffentlichen Wohnungsbauprogramm. Zusätzliches Potenzial soll durch Bauen im Bestand, Überbauung unterausgenutzter Grundstücke und den Umbau leer stehender Büros entstehen. Dafür wird die Schaffung einer Umbauagentur geprüft.
Was plant Rot-Grün-Rot noch für Mieterinnen und Mieter?
Sie will sie besser schützen vor Mietwucher und Rechtsverstößen. „Wir leiten einen Paradigmenwechsel ein und machen künftig den Schutz vor rechtswidrigen Vermietungspraktiken zu einer aktiven öffentlichen Aufgabe“, heißt es im Sondierungspapier. Dafür soll im kommenden Jahr die „Mietenaufsicht“ geschaffen werden. Sie soll ab 2028 das Mieten- und Wohnungskataster nutzbar machen und die Bezirke bei der Ahndung von Verstößen von möblierten Wohnungen auf Zeit und illegalen Ferienwohnungen unterstützen. Die bestehende Mietpreisprüfstelle soll in die Mietenaufsicht integriert werden. Außerdem will die zukünftige Koalition die Verfolgung von Mietwucher mit einer neuen Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft stärken.
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Innerhalb eines Jahres will Rot-Grün-Rot darüber hinaus die gesetzliche Grundlage für eine verbindliche WBS-Quote für Bestandswohnungen sowie Instandhaltungsrücklagen großer Vermieter einführen.





