Lange wurde über die Maßnahme diskutiert, nun wird sie flächendeckend umgesetzt: Vom Donnerstag an sind in allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sowie an den meisten Bahnsteigen und Bahnhöfen Messer, Schusswaffen und andere gefährliche Gegenstände verboten. Mit diesem Waffenverbot wollen Senat und Polizei die zunehmende Gewaltkriminalität in der Stadt eindämmen, die in der Vergangenheit auch vor dem öffentlichen Nahverkehr nicht haltmachte. Konkreter Auslöser war ein Messerangriff in der U-Bahn in Charlottenburg im April, der für einen 29-Jährigen tödlich endete.

Ab wann gilt das Waffenverbot in Berlins ÖPNV?

Die Verordnung tritt an diesem Donnerstag, 17. Juli 2025, in Kraft. Beschlossen hatten CDU und SPD das Vorgehen im Berliner Senat am 24. Juni. Grundlage ist das Waffengesetz (WaffG). Zuvor waren im April bereits die Beförderungsbedingungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in U-Bahnhöfen und Haltestellen verschärft worden.

Messerverbot: Was wird genau untersagt?

Unter das Waffenverbot fallen neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Ausgenommen von dem Verbot ist Pfefferspray, das vor allem Frauen zu Selbstverteidigungszwecken mit sich führen. Besonders im Fokus sind demnach Messer, die in bestimmten Kreisen oft bei jungen Männern beliebt sind, wie Klappmesser und Springmesser.

Werden diese Gegenstände an den betroffenen Orten festgestellt, werden sie eingezogen. Die Orte sind die Verkehrsmittel und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, also Bahnen und Busse sowie Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und Zugänge. Bushaltestellen und Haltestellen der Straßenbahn wiederum fallen nicht darunter. Spezielle Schilder, die auf das Verbot aufmerksam machen, soll es nicht geben, dafür aber umfassende Infobroschüren in zugänglichen Bereichen des ÖPNV.

Gibt es Ausnahmen?

Für bestimmte Berufsgruppen gelten Ausnahmen: Polizei und Feuerwehr – oder auch für Köche oder andere Gastronomen, die Messer zur Arbeit mitnehmen. Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten. Keine Strafe droht, wenn das Messer nicht direkt zugänglich mitgeführt wird, also wenn es etwa erst mit drei Handgriffen aus dem Rucksack geholt werden muss. Aber: Das Verbot gilt für alle anderen auch dann, wenn die Besitzer mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein ansonsten zum Führen dieser Waffen berechtigt sind.

Was sind die Gründe für das Verbot?

Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will angesichts zahlreicher Straftaten mit Messern ein Zeichen setzen: „Waffen und Messer haben im öffentlichen Raum und im ÖPNV nichts verloren“, sagte Spranger. „Das stellen wir mit der neuen Rechtsverordnung klar. Diese Regelung setzt eine Grenze und sendet ein deutliches Signal: Nein zu Messern im öffentlichen Raum.“ Sie setze sich zudem dafür ein, dass Berlin eine Vorreiterrolle in Deutschland übernehme, sagte Spranger am Mittwoch: Es müsse einen Schulterschluss aller Bundesländer für ein deutschlandweites Waffen- und Messerverbot im ÖPNV geben, so die SPD-Politikerin.

Wie geht die Polizei mit dem Verbot um? 

Laut Spranger wird die Arbeit der Polizei und der in S- und Regionalbahnen zuständigen Bundespolizei erleichtert. Sie kann durch die neue Rechtslage, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten, kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Gefundene Messer oder Dosen mit Pfefferspray können dann beschlagnahmt werden. Für die ersten 15 Tage nach Inkrafttreten des Verbots Mitte Juli sind mehrere Schwerpunkteinätze vorgesehen.

Gibt es Kritik an der Maßnahme?

Kritiker nennen die Maßnahme eine „Nebelkerze“, die unnötig viele personelle Ressourcen binde, aber wenig gegen konkrete Angriffe mit Messern ausrichten könne. „Durch das ÖPNV-Waffenverbot wird sehr kleinteilig herumgedoktert und Sicherheit suggeriert, die so nicht gewährleistet werden kann“, kritisierte etwa Benjamin Jendro, Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP.

Wie sollen die Strafen bei Verstößen aussehen?

Als Strafe kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Zudem kann bei wiederholten Verstößen auch der Führerschein entzogen werden, wenn dadurch „Zweifel an der charakterlichen Eignung“ bestehen, wie die Spranger zuletzt betonte. Einen Automatismus gebe es aber nicht: Ein Führerscheinentzug sei in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung.

Wie war die Regelung bisher?

Ein Waffen- und Messerverbot gilt seit Mitte Februar bereits im Görlitzer Park und am Kottbusser Tor in Kreuzberg sowie am Leopoldplatz im Wedding. Seitdem seien fast 100 Messer und andere gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr gezogen und 150 Ordnungswidrigkeiten erfasst worden, so die Innensenatorin. Das neue Messerverbot im ÖPNV gilt ebenso wie die bestehenden Messerverbotszonen als Bausteine einer umfassenden Strategie des Senats gegen die grassierende Messergewalt. Einer Strategie, die laut Innenverwaltung auf unterschiedlichste Aspekte der Prävention und Repression setzt.

Wie viele Straftaten mit Messern gibt es? 

Die Polizei registriert in ganz Deutschland eine Zunahme von Taten und Drohungen mit Messern im öffentlichen Raum. In Berlin wurden laut Kriminalstatistik im vergangenen Jahr insgesamt 3412 Fälle erfasst. Etwa die Hälfte davon sind Drohungen mit einem Messer. 

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Die Bundespolizei hatte seit Ende Mai ein Verbot für Messer, Äxte, Baseballschläger und andere gefährliche Gegenstände auf zwölf großen Berliner S-Bahnhöfen verhängt und allein in den folgenden vier Wochen 319 verbotene Gegenstände sichergestellt. Dazu zählten 167 verschiedene Messer sowie 20 Hiebwaffen und sieben Waffen. Insgesamt seien 4754 Menschen kontrolliert worden. mit dpa