Trotz Messerverbotszonen, Gesetzesverschärfungen, Aufklärungsprogrammen und Waffenkontrollen an Bahnhöfen: Berlin kriegt das Problem der Messergewalt nicht in den Griff. Wie jetzt aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD hervorgeht, kam es in den Monaten Februar, März und April des laufenden Jahres nach Angaben der Polizei bereits zu 746 Messerangriffen. Das entspricht 248 Angriffen pro Monat.

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Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2024 registrierte die Polizei insgesamt 3142 Messerangriffe in der Hauptstadt, der zweithöchste Wert der vergangenen zehn Jahre. Der Durchschnitt lag demnach mit 261 Messerstechereien pro Monat nur leicht über den aktuellen Zahlen. Ob das für Mitte Juli angekündigte Waffenverbot im Berliner Nahverkehr zu einem Rückgang der Vorfälle führt, bleibt derweil abzuwarten.

Bei den 746 Angriffen der Monate Februar, März und April wurden in Berlin 186 Personen leicht und 29 schwer verletzt. In drei Fällen kam es zu tödlichen Verletzungen. 17-mal waren Polizeivollzugskräfte Opfer von Messerangriffen.

Der Alexanderplatz bleibt Berlins Hot-Spot der Messergewalt

Dabei konnte die Senatsinnenverwaltung auch Hot-Spots der Messergewalt ausmachen. Mit Abstand am häufigsten wurde das Messer im betrachteten Zeitraum demnach am Alexanderplatz in Mitte gezogen (32 Fälle und 20 ermittelte Tatverdächtige), gefolgt von der Tempelhofer Vorstadt (22 Fälle, zwölf Verdächtige), dem Zentrum des Wedding (22 Fälle, 16 Verdächtige), der Brunnenstraße Nord in Gesundbrunnen (20 Fälle, zwölf Verdächtige), der Reuterstraße in Neukölln (20 Fälle, 13 Verdächtige) und der Osloer Straße (19 Fälle, 13 Verdächtige) ebenfalls in Gesundbrunnen.

Die Polizei ermittelte in 514 Fällen der Monate Februar, März und April mindestens einen Tatverdächtigen, wobei tatverdächtige Personen in mehr als einem Fall in Erscheinung getreten sein können. 384 der Tatverdächtigen und damit 74 Prozent sind über 20 Jahre alt.

61-mal zählte die Polizei Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren, 60-mal Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und 26-mal Kinder unter 14 Jahren. Im betrachteten Zeitraum hatten 257 Täter und damit 50 Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit, 40 die türkische, 39 die syrische, 19 die afghanische, gefolgt von der bulgarischen (17), „ungeklärt“ (16) und der russischen (14).

Senat liefert neuen Ablehnungsgrund in der Vornamen-Debatte

Die AfD scheiterte in der aktuellen Anfrage erneut mit ihrem Anliegen, die Vornamen der deutschen Staatsbürger zu erfahren, um so auf einen möglichen Migrationshintergrund hinzuweisen. Nach einem Gerichtsurteil zugunsten der Rechtsaußen-Partei war die Vornamen-Debatte zuletzt wieder entbrannt.

Neben dem Identifikationsrisiko Einzelner und der möglichen Stigmatisierung von Menschen mit Migrationsgeschichte, hat der Senat diesmal auch einen neuen Grund für die Ablehnung in die Antwort geschrieben: „Der Senat weist zunächst darauf hin, dass die anerkannten Theorien zur Entstehung von Kriminalität nicht auf Vornamen oder die Herkunft abstellen, sondern primär auf Einflüsse in der Sozialisation.“