In Berlin soll voraussichtlich ab dem 17. Juli ein Waffen- und Messerverbot im gesamten Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gelten. Das gaben die Senatorinnen für Inneres, Iris Spranger (SPD), und die Senatorin für Verkehr, Ute Bonde (CDU), am Dienstag bekannt. Zuvor hatte sich der schwarz-rote Senat in seiner Sitzung auf das Verbot geeinigt, das bereits Mitte April nach einer tödlichen Attacke in einer Berliner U-Bahn angekündigt worden war.

Iris Spranger
Innensenatorin Iris Spranger (SPD): „Diese Regelung kann Leben retten.“© Sebastian Gollnow/dpa | Sebastian Gollnow

„Diese Regelung kann Leben retten“, sagte Spranger. „Waffen und Messer haben im öffentlichen Raum und im ÖPNV nichts verloren.“ Das stelle man mit der neuen Rechtsverordnung klar. Das Verbot sei nicht nur ein rechtliches Instrument, sondern auch ein Signal an die Stadtgesellschaft. „Wir erhöhen damit den Kontrolldruck“, so Spranger. „Potenzielle Täter sind sich künftig bewusst, dass sie jederzeit kontrolliert werden können.“ Bei Verstößen kann es Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geben.

Waffen- und Messerverbot im Berliner ÖPNV: Auch Taschenmesser sind verboten

Unter das Verbot fallen neben allen Waffen, wie Schreckschusspistolen, Reizstoffen und Signalwaffen, alle Messer – auch Taschenmesser. In den Zügen der Deutschen Bahn – in S-Bahnen und Regionalzügen – gelte dieses Verbot schon seit dem 31. Oktober 2024, betonte Bonde. Mit der Berliner Regelung gehe man nicht über Bundesgesetze hinaus, sondern passe sie lediglich an. Es sei wichtig, „den Gleichklang“ zwischen Deutscher Bahn und BVG herzustellen.

Verkehrssenatorin Ute Bonde
Verkehrssenatorin Bonde (CDU): ÖPNV sei „immer noch sehr sicher“, aber jeder Angriff einer zu viel. © Bernd von Jutrczenka/dpa | Bernd von Jutrczenka

Auch vorher schon war in Zügen und Bahnhöfen der BVG das Mitführen von Waffen und Messern gemäß Beförderungsbedingungen und Nutzungsordnung verboten. Das bald gültige Allgemeinverbot unterstütze und verschärfe diese Regelung allerdings, so Bonde.

2023 gab es im Berliner ÖPNV 237 Messerangriffe, 2024 waren es 204. Im bisherigen Jahresverlauf hat es mit Stand 30. April 98 Messerangriffe gegeben. Wenn man das hochrechne auf das gesamte Jahr, komme man für 2025 auf 296 Messerattacken. „Deswegen ist es so dringend erforderlich, jetzt unbedingt zu handeln“, sagte die Verkehrssenatorin. Gemessen an 1,2 Milliarden Fahrgästen der BVG im vergangenen Jahr sei zwar mit Blick auf die Zahl der Messerangriffe festzuhalten, dass die BVG „immer noch sehr sicher“ sei. „Aber jeder Übergriff ist natürlich einer zu viel.“

Ausnahme: Wenn das Messer erst mit drei Handgriffen erreicht werden kann

Bestimmte Berufsgruppen, wie Einsatzkräfte der Polizei, aber auch Personen, die ein berechtigtes Interesse am Führen des Messers haben, sind von dem Verbot ausgenommen. „Das heißt, wenn ich bei Ikea ein Messer kaufe, das verpackt in meiner Ikea-Tüte mit mir führe, dann fällt das natürlich nicht unter die Verordnung“, erklärte Bonde. Spranger ergänzte, dass auch keine Strafe drohe, wenn das Messer nicht direkt zugänglich mitgeführt wird, also wenn es etwa erst mit drei Handgriffen aus dem Rucksack geholt werden muss.

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Ausgenommen von dem Verbot ist ebenfalls der landläufig als Pfefferspray bezeichnete Reizstoff, den vor allem Frauen zu Selbstverteidigungszwecken mit sich führen (sogenannte Tierabwehrsprays). Das von der Polizei verwendete, wie Spranger erklärte, „eigentliche Pfefferspray“, das einen zielgerichteten Strahl ausstoße, dürfe nur von Einsatzkräften mitgeführt werden und falle somit unter das Verbot.

Messerverbot: Anlasslose Kontrollen durch Polizei „mit Augenmaß“

Die Polizei bekommt mit der neuen Regelung die Möglichkeit, im gesamten ÖPNV sowie in Bahnhofsgebäuden und Zugängen unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren. „Wir werden das natürlich mit Augenmaß kontrollieren“, sagte Spranger mit Blick auf die anlasslosen Kontrollen. „Unsere Polizei wird das sehr gut einschätzen, wen sie wann überprüft.“

Für die ersten 15 Tage nach Inkrafttreten des Verbots Mitte Juli sind mehrere Schwerpunkteinätze vorgesehen, „mit Sicherheit drei Einsätze pro Direktion“, so die Innensenatorin. Langfristiges Ziel sei, mindestens einen wöchentlichen Schwerpunkteinsatz in jeder Direktion durchzuführen.

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Neben Geldstrafen ist bei Verstößen gegen das Messerverbot auch ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Damit treffe man die Täter „am empfindlichsten“, so Spranger, „weil diese Leute sehr gerne Auto fahren, meistens sogar noch zu schnell.“ Täter, die mindestens zweimal gegen das Messerverbot verstoßen haben, sollen der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Auch jüngere Menschen treffe dieses Verbot: Wenn sie eine Fahrerlaubnis beantragen wollen, wegen Verstößen gegen das Waffen- und Messerverbot allerdings Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung bestehen, bekommen sie keinen Führerschein. Darüber müsse aber in jedem Einzelfall entschieden werden, so Spranger.

Grüne kritisieren Verbot: „symbolpolitischer Aktionismus“

In Berlin gibt es bereits drei Messerverbotszonen, am Kottbusser Tor, am Görlitzer Park und am Leopoldplatz. Knapp 100 Messer und andere gefährliche Gegenstände wurden dort seit der Einführung aus dem Verkehr gezogen und über 150 Ordnungswidrigkeiten erfasst.

Die Opposition kritisiert die Maßnahme des Senats. „Messerverbotszonen sind symbolpolitischer Aktionismus, weil sie vor allem unnötig viele Polizeiressourcen binden“, sagte Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen. Evaluationen von Messerverbotszonen hätten gezeigt, dass sie weder die objektive Sicherheit noch das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen.