Betrug, Gewalt, Drogenhandel und immer wieder ein spektakulärer Einbruch oder brutaler Raubüberfall: Kriminelle Clans treiben in Berlin seit rund 30 Jahren ihr Unwesen. Im vergangenen Jahr wurden in der Hauptstadt in diesem Zusammenhang 872 Straftaten registriert und damit geringfügig mehr als noch 2021 (849). Das geht aus dem „Lagebild Clankriminalität 2022“ hervor, dass die Senatsinnenverwaltung und die Polizei am Sonnabend veröffentlicht haben. 2020 waren es mit 1013 Straftaten noch deutlich mehr. Zum Vergleich: 2022 gab es in Berlin 519.827 Straftaten und 136.570 Verdächtige.

Bei den meisten der 872 Straftaten handelte es sich mit 125 (14,33 Prozent) um Betrugsdelikte, gefolgt von Rohheitsdelikten (122 oder 13,99 Prozent), Verstößen gegen das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz (86 oder 9,86 Prozent). Dahinter folgen Diebstahl sowie Unterschlagung, Bedrohung mit oder ohne Waffen sowie Raub.

Insgesamt konnte die Berliner Polizei 303 Tatverdächtige aus dem Clanmilieu ermitteln – zwölf davon weiblich. Davon begingen 251 bis zu vier und 52 fünf oder mehr Straftaten im vergangenen Jahr. Insgesamt rechnen die Strafverfolgungsbehörden den „Verflechtungen und Strukturen der Clankriminalität“ in Berlin insgesamt 582 Personen zu – davon 33 weiblich (Stand 31. Dezember 2022).

Mit 271 besitzen die meisten davon die deutsche Staatsbürgerschaft, bei weiteren 117 ist sie ungeklärt beziehungsweise unbekannt, 92 sind libanesische Staatsbürger, 58 besitzen einen deutschen und libanesischen Pass, 29 sind Türken.

Kampf gegen Clankriminalität: Innensenatorin Spranger will Beweislastumkehr

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD)
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD)© dpa | Bernd von Jutrczenka

Berlins Innensenatorin Iris Spranger sprach sich in diesem Zusammenhang für eine Beweislastumkehr im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität aus. Diese würde, „wie zum Beispiel im Kampf gegen die Mafia in Italien, unseren Kampf gegen das Phänomen Clankriminalität noch stärken“, sagte die SPD-Politikerin.

2018 wurden im Rahmen der Vermögensabschöpfung 77 Immobilien eines Clans beschlagnahmt, die dem Verdacht nach mit illegal erwirtschafteten Geldern angeschafft wurden. Der Entzug von Einnahmequellen wirke zwar besser als Haftstrafen, die „häufig eben keine präventive oder resozialisierende Wirkung“ entfalten, sondern „in Teilen gar als Auszeichnung“ gelten würden, so Spranger weiter. Aber auch die Abschöpfung stoße an ihre Grenzen.

Mit der Beweislastumkehr müsste etwa „ein Tatverdächtiger, der über keine Einkünfte, keine bekannten Vermögenswerte verfügt, aber Immobilien in Millionenhöhe bar erworben hat, nachweisen, woher die hierfür genutzten Gelder stammen“. Als Vorsitzende der Innenministerkonferenz wolle sie das mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen erörtern, sagte die Senatorin.

Clanmitglied im April 2022 in der Hasenheide erstochen

Das Lagebild geht auch auf einzelne Straftaten ein, die für besonderes Aufsehen sorgten. So wurde am 30. April 2022 am Rande der Neuköllner Maientage in der Hasenheide ein 25-Jähriger mit mindestens zehn Messerstichen getötet. Das Opfer Mohamed R. war der Bruder des bereits 2018 von einem bis heute Unbekannten am Tempelhofer Feld erschossenen Intensivtäters Nidal R. (36). Zwei Männer, die ebenfalls aus dem Clanmilieu stammen sollen, müssen sich seit April vor dem Berliner Landgericht für die Tötung von Mohamed R. verantworten.

Am 2. September 2022 eskalierten „innerfamiliäre Streitigkeiten“, sodass aus einem Auto auf die Fensterfront eines Büros an der Pankstraße in Gesundbrunnen geschossen wurde. Zwei Männer wurden durch die Kugeln schwer verletzt. 2022 begann in Dresden auch der Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe, an dessen Ende im Mai 2023 fünf der sechs Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt wurden. Sie gehören alle zum Neuköllner Remmo-Clan.

Seit 2018 gehen Berlins Sicherheitsbehörden mit einer Politik der Nadelstiche gegen Clankriminalität vor. Die Polizei ahndet gemeinsam etwa mit den bezirklichen Ordnungsämtern sowie Zollbehörden auch kleinste Rechtsverstöße.

Insgesamt 606 Objekte seien dabei durchsucht worden, 36 davon geschlossen. Darüber hinaus habe man mehr als 52.255 Euro Bargeld beschlagnahmt, dass mehrheitlich aus Drogenhandel generiert worden sei. Hinzu kamen laut Lagebild: 11.203 unversteuerte Zigaretten, 208,68 Kilogramm Wasserpfeifentabak, 633 Verkaufseinheiten Betäubungsmittel, 34 Kraftfahrzeuge, 82 Geldspielgeräte und 47 Waffen beziehungsweise gefährliche Gegenstände

Polizeipräsidentin setzt auf Prävention bei Clan-Nachwuchs

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik© dpa | Jens Kalaene

„Neben dem hohen, repressiven Druck, der immer wieder Ermittlungserfolge nach sich zieht, auf der einen Seite, liegt unser weiterer Fokus auf den präventiven Aspekten“, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Es gelte, kriminelle Karrieren vorzubeugen und „vor allem jungen Menschen zum einen unmissverständlich klarzumachen, dass ihr Verhalten Konsequenzen nach sich zieht“.

Daneben gelte es, Mitgliedern der Clans Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie sich „trotz der vorherrschenden patriarchalischen, strikten Hierarchien sowie des starken Drucks des Zusammenhalts gerade in den Strukturen der Clankriminalität von diesen“ lösen können, so Slowik weiter. Diese Personen gelte es dann auch entsprechend zu schützen.

Clanmitglieder leichter abschieben: Faeser verteidigt ihre Pläne

Derweil hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihre Pläne einer leichteren Abschiebung von kriminellen Clan-Angehörigen gegen Kritik verteidigt. „Wir müssen den Kampf gegen organisierte Kriminalität konsequent führen“, sagte die SPD-Politikerin der „Rheinischen Post“. Dazu gehöre auch die schnellere Ausweisung von Kriminellen, die keinen deutschen Pass haben. Dabei gehe es um kriminelles Handeln, nicht um Verwandtschaftsverhältnisse.

Ein Diskussionspapier aus Faesers Ministerium sieht vor, dass eine Ausweisung bereits möglich sein soll, wenn jemand Teil einer kriminellen Vereinigung war oder ist. Insbesondere von Union und Grünen hatte es Kritik an den Vorschlägen gegeben. Auch in Faesers Partei, der SPD, gab es zurückhaltende Stimmen.

Clans und Clankriminalität: Diese Definition beschreibt das Phänomen

Das Kriminalitätsphänomen wachse seit Anfang der 1990er-Jahre. Seit Anfang 2022 gilt eine bundeseinheitliche Definition. Demnach ist ein Clan „eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist“. Kennzeichnend sind dabei „eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis“.

Begehen die Angehörigen Straftaten, spricht man von Clankriminalität. „Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können. Die Taten müssen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit für das Phänomen von Bedeutung sein.“

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