Berlin. Der Senat hat am Dienstag noch einmal die Infektionsschutzordnung geändert. Bei Veranstaltungen, die nur noch Geimpfte und Genesene zulassen, reicht der Impfpass für Geimpfte nicht mehr aus. Künftig muss der Nachweis digital erfasst werden können. Das heißt, er muss entweder auf dem Smartphone niedergelegt sein, Menschen, die über kein digitales Gerät verfügen, müssen sich in einer Apotheke einen QR-Code ausdrucken lassen und vorzeigen. Das soll die Hürden für Fälschungen erhöhen, sagte der Chef der Senatskanzlei, Christian Gaebler, am Dienstag nach der Senatssitzung. Die neue Regel wird voraussichtlich am 26. September 2021 in Kraft treten.
Der Senat hatte in der vergangenen Woche die Möglichkeit für Gastronomen, Sport- und Kulturveranstalter eingeräumt, nur noch Geimpfte oder Genesene zu beherbergen („2G-Optionsmodell“). Im Gegenzug fallen für diejenigen Gastgeber, die davon Gebrauch machen, die Abstandsregeln und die Maskenpflicht weg. Die Auslastung der Einrichtungen kann in diesem Fall wieder auf 100 Prozent hochgefahren werden.
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Corona: Die Impfkampagne in Berlin stockt
Damit soll die Impfbereitschaft in der Stadt erhöht werden. Aktuell beträgt die Impfquote in Berlin 63 Prozent, die Impfkampagne stockt. Die derzeitige Quote reicht nach Angaben von Experten aber nicht aus, um eine vierte Welle im Herbst und Winter zu vermeiden. Durch die hohe Ansteckungsgefahr der dominierenden Delta-Variante werde sich ein Großteil der Ungeimpften mit dem Coronavirus infizieren, sobald das öffentliche Leben sich wieder vermehrt in den Innenräumen abspielt.
Um das zu vermeiden, ist eine Impfquote von deutlich über 80 Prozent notwendig. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern. Eine Impfung schützt zwar nicht sicher vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus, verhindert aber in fast allen Fällen einen schweren Krankheitsverlauf und somit eine neuerliche Überlastung des Gesundheitssystems.
Quarantäneregeln für Kontaktpersonen angepasst
Der Senat hat außerdem die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen von Infizierten müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich aber nun bereits nach fünf Tagen mit einem PCR-Test oder nach sieben Tagen mit einem Antigen-Test frei testen lassen. Die Quarantäne beginnt einen Tag nach der mutmaßlichen Infektion, nicht nach erfolgter Diagnose. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag.
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