Überdimensionierte Immobilienkredite, Beteiligungen an einer Wasserquelle in Griechenland, verschwundene Gelder eines französischen Modelabels, ehrgeizige Fußballgeschäfte mit Promi-Unterstützung – in den vergangenen Monaten klangen einige Schlagzeilen im Zusammenhang mit regionalen Bankschieflagen zuweilen ziemlich bizarr.

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Wirtschaft in Berlin

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Besonders heftig traf es zuletzt die genossenschaftliche Finanzgruppe: Kredite für ehrgeizige Fußballgeschäfte in zweistelliger Millionenhöhe wurden etwa der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden zum Verhängnis. Der ehemalige Bayern-Star Stefan Effenberg knüpfte angeblich Kontakte zu kapitalhungrigen Klubs. Das Engagement trug der Kleinbank den Titel „Effenberg-Bank“ ein.

Die Volksbank Düsseldorf Neuss geriet in den Mittelpunkt eines Betruges, bei dem 100 Millionen Euro vom Geschäftskonto eines französischen Modelabels in die Türkei transferiert wurden, wo das Geld dann verschwand. Die Firma fordert das Geld nun von der Bank zurück.

Mit satten 280 Millionen Euro war die Volksbank Dortmund-Nordwest Ende 2022 in Immobilienfonds investiert. Die Immobilienpreise sanken, und die Bank steuerte mit den Fonds auf Verluste zu, die ihr Eigenkapital weit überstiegen. Der Sicherungsfonds des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) musste in allen drei Fällen einspringen. 

Insgesamt musste der Stützungsfonds der Genossen im vergangenen Jahr rund 500 Millionen Euro aufbringen, um Mitgliedsinstitute aufzufangen. Die Bürgerinitiative Finanzwende attestiert spekulative Geschäftsmodelle statt regionales Banking und fordert: „Back to Bodenständigkeit.“

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Kleine Banken, großer Schaden: Wenn Regionalinstitute scheitern

Es trifft aber nicht nur Genossenschaftsbanken. Die auf die Finanzierung von Gewerbeimmobilien spezialisierte Obotritia-Bank musste 2024 Insolvenz anmelden. Zu den Gläubigern des zerbröselnden Immobilienimperiums von René Benko zählen dem Vernehmen nach mehr als ein halbes Dutzend Sparkassen aus unterschiedlichen Bundesländern. 

Was Beobachter besonders irritiert, ist der Umstand, dass kleine Banken teilweise unverhältnismäßig großen Schaden anrichten. Das besorgt unter anderem den Chef der deutschen Bankenaufsicht Bafin, Mark Branson. Die Schuld an den sich häufenden Ausfällen sieht er weniger im schwierigen Wirtschaftsumfeld: Unternehmen hätten vielmehr Geschäfte gemacht, deren Risiken sie nicht verstanden. „Sie haben sich bisweilen verzettelt oder bewegten sich weit weg von ihrem Kerngeschäft“, kritisierte Branson Anfang Mai.

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Mark Branson, Chef der deutschen Bankenaufsicht Bafin, zeigt sich besorgt über die aktuellen Entwicklungen.© imago/sepp spiegl | IMAGO stock

Aufsicht unter Druck: Zweifel an Kompetenz kleiner Bankgremien

Ähnlich sieht es der bei der Bundesbank für Finanzaufsicht und Finanzstabilität zuständige Vorstand Michael Theurer: „Leider zeigen unsere Erfahrungen, dass die Governance-Qualität oftmals unzureichend ist und bleibt“, kritisiert er. Im Fokus beider Bankenaufseher stehen dabei auch die Bankaufsichtsgremien: „Es gibt unter anderem Bedenken, dass gerade in kleineren, regional organisierten Instituten nicht immer ausreichend fachliche Expertise im Aufsichtsorgan vertreten ist“, so Theurer.

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Zu den Maßgaben an Verwaltungs- und Aufsichtsräte formuliert die Bafin in einem Merkblatt unter anderem, die Mitglieder von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen müssten zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen können. Bankspezialkenntnisse sind keine Voraussetzung. 

In den vergangenen Jahren seien die Anforderungen an Verwaltungsräte gestiegen, betont der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Dennoch gelinge es den Sparkassen, ihre Gremien mit kompetenten Mitgliedern zu besetzen. Außerdem verweist der Sparkassenverband auf verpflichtende Schulungen. 

„Mehr Selbstbewusstsein!“ Warum Aufsichtsräte oft zu spät handeln

„Von Aufsichtsorganen regionaler Genossenschaftsbanken oder Sparkassen wird eine gewisse Bodenhaftung erwartet. Sie sollen ihre Region und die wichtigen Akteure darin gut kennen. Sie sollten gute Lagen von schlechten unterscheiden und einschätzen können, wer seriös arbeitet“, erklärt Hans-Peter Burghof, Professor an der Universität Hohenheim, der sich intensiv mit dem Thema Bankenregulierung beschäftigt. Seiner Beobachtung nach schreiten Aufsichtsräte oft aus Unsicherheit zu spät ein. Problemfälle würden zu lange laufen gelassen. „Wer wirksame Aufsichtsräte möchte, muss ihr Selbstbewusstsein stärken“, fordert er deshalb.

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Die Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsräte für kleinere Regionalbanken seien geringer als die an Aufseher großer Institute mit nationaler Relevanz, sagt Burghof. „Das ist proportional zum möglichen Risiko und daher angemessen“. Die Risiken bei einer global agierenden Großbank seien größer, die Finanzprodukte meist komplexer, Risikoanreize und der mögliche Schaden um vieles höher.

Reformen angekündigt: mehr Verantwortung für Aufsichtsgremien

Die Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Marija Kolak, hat Reformen angekündigt: Die genossenschaftliche Solidargemeinschaft dürfe kein Freifahrtschein für riskante Geschäfte sein, sagt Kolak. Sie verspricht Bemühungen, das Risikobewusstsein zu schärfen, Probleme früher zu identifizieren und Informationen besser zu teilen. 

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Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, hat Reformen angekündigt.© picture alliance / DOSB | Gerald Matzka/DOSB/picture alliance

Ein Problem für die Wirksamkeit von Aufsichtsgremien sieht Burghof in einer zunehmenden juristischen Formalisierung. Aufsichtsräte bestätigten, dass Vorgänge formal in Ordnung sind. „Dabei sollten sie sich mit den elementaren Fragen beschäftigen: Was ist die Aufgabe einer (Regional-)Bank und was nicht? Welche Dinge muss ich hinterfragen? Wo setzen wir falsche Anreize?“

Zwischen Autonomie und Aufsichtsdruck: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Das demokratisch legitimierte Auswahlverfahren sei Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung und verdiene Schutz, betont der DSGV. Die Besetzung der Verwaltungsräte liege überdies verfassungsgemäß in der alleinigen Verantwortung der kommunalen Träger: „Weder der DSGV noch die regionalen Sparkassenverbände greifen in diesen Prozess ein.“

Finanzexperten und Bafin befürchten zugleich eine Überforderung kleinerer Institute durch übertriebene bürokratische und regulatorische Vorgaben: „Aufsichtsrechtliche Fixkosten sind zu einem wesentlichen Treiber für Zusammenschlüsse geworden“, mahnt Burghof. „Größere Einheiten sind aber nicht automatisch sicherer.“

So setzen sich Verwaltungsräte von Sparkassen und Genossenschaftsbanken zusammen

Die Mitglieder von Sparkassen-Verwaltungsräten werden von den Trägern der Sparkasse (meist Städten, Gemeinden oder Landkreisen) entsandt. Darunter können auch externe Sachverständige oder Menschen mit Wirtschaftserfahrung sein. Ein Drittel der Mitglieder sind Vertreter der Beschäftigten.

Die genaue Zusammensetzung hängt von der jeweiligen Satzung und dem Sparkassengesetz des Bundeslandes ab.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats von Genossenschaftsbanken werden von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt. Sie vertreten die Interessen der Mitglieder und überwachen die Geschäftsführung.

Die genaue Zusammensetzung variiert je nach Satzung der jeweiligen Genossenschaftsbank.