Das vorläufige amtliche Endergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht. Die AfD hat ein historisches Ergebnis erreicht. Mit 43,8 Prozent ist sie die mit Abstand stärkste Partei im Landtag. Die CDU erlitt herbe Verluste, sie folgt mit 17,2 Prozent mit großem Abstand.
Sachsen-Anhalt: Wie sieht die AfD-Situation nun konkret im Landtag aus?
Der neue Landtag in Sachsen-Anhalt setzt sich aus insgesamt 83 Sitzen zusammen. Die AfD besetzt davon 39. Damit hat sie die absolute Mehrheit knapp verfehlt. Für diese braucht es 42 Sitze, sie hat sie also um drei Sitze verpasst. Nun stellt sich die Frage, ob AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die notwendigen Stimmen zusammenbekommt, um zum Ministerpräsidenten gewählt zu werden und anschließend regieren zu können. Er kündigte am Montag an, ab sofort Gespräche mit den einzelnen Fraktionen und einzelnen Abgeordneten führen zu wollen. Dies solle „unter der Maßgabe“ geschehen, dass Kernpositionen etwa bei Migration und innerer Sicherheit „zu 100 Prozent umgesetzt“ würden.
Hintergründe zur Wahl in Sachsen-Anhalt – für Sie recherchiert
Was folgt aus der starken Position der AfD mit Blick auf das BSW und CDU?
Vieles wird wahrscheinlich vom BSW abhängen. Das hat die Fünf-Prozent-Hürde überwunden und es mit 5,3 Prozent in den Landtag geschafft. Dies entspricht fünf Sitzen. Zusammen mit dem BSW würde die AfD also über die für die absolute Mehrheit benötigten 42 Sitze gelangen, sodass gemeinsame Entscheidungen denkbar sind. Die BSW-Spitzenkandidatin Claudia Wittig hat dies bisher nicht ausgeschlossen, auch im Vorfeld signalisierte die Partei Offenheit für Gespräche mit der AfD. Es steht im Raum, dass das BSW eine Minderheitsregierung der AfD unterstützen könnte.
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Die CDU hat 15 Sitze im neuen Landesparlament. Gemeinsam mit der AfD hätte sie also auch die absolute Mehrheit. Die Christdemokratinnen und -demokraten lehnen eine Zusammenarbeit mit der AfD jedoch bisher ab.
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Spekuliert wird darüber hinaus, dass einzelne Abgeordnete vor allem der CDU zur AfD wechseln oder zumindest Ulrich Siegmund als Ministerpräsidenten mitwählen könnten. Für die absolute Mehrheit müssten also mindestens drei CDU-Abgeordnete zu einem solchen Manöver bereit sein. Rechtlich ist ein sogenannter Überlauf von der einen zur anderen Fraktion möglich. Der Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), weist diese Spekulationen über das Verhalten einzelner Abgeordneter aber zurück.
Wie verhält es sich mit den anderen Parteien? Und was können sie tun?
Die SPD, die Linke und die Grünen haben jeweils acht Sitze erreicht. Zusammen mit den 15 CDU-Sitzen kommen sie auf 39 Sitze und würden selbst in einer bisher als unrealistisch gehandelten Zusammenarbeit nicht die absolute Mehrheit von 42 Sitzen erreichen. Sie bräuchten also auch das BSW. Dass das BSW dazu bereit ist, scheint unwahrscheinlich.
Die absolute Mehrheit braucht es unter anderem für die Wahl des Ministerpräsidenten oder der -präsidentin. Wann diese stattfinden muss, ist allerdings nicht von der Verfassung vorgegeben. Sollte es in den ersten beiden Wahlgängen keine absolute Mehrheit für Siegmund geben, könnte er in einem dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Dafür würden also nur die Stimmen der AfD-Abgeordneten im Landtag reichen – es sei denn, die anderen Fraktionen würden gemeinsam für einen Gegenkandidaten stimmen. Dies scheint wegen der bisherigen Positionierungen der Parteien jedoch unwahrscheinlich.








