Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halle (an der Saale) der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen werde vorgeworfen, die „Artgemeinschaft“ trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben. Zuvor hatten unter anderem der „Spiegel“ und die „Volksstimme“ berichtet.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Nach Angaben der Sprecherin gab es Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Unter anderem seien Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz. In NRW durchsuchte die Polizei Objekte in Lippstadt, in Niedersachsen in der Gemeinde Jameln, wie die dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr. In Berlin war die Polizei nach dpa-Informationen an zwei Objekten in Zehlendorf und Schöneberg im Einsatz.
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„Artgemeinschaft“: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Vereinsverbot
Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, so der vollständige Name, wurde nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet. Dem Verein gehörten vor dem Verbot nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Menschen an. Bei Veranstaltungen, zu denen ganze Familien anreisten, tauchten teilweise auch weitaus mehr Menschen auf.
Im Jahr 2023 wurde die Organisation vom Bundesinnenministerium verboten. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete sie als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Im Verfassungsschutzbericht von Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2023 wurde die „Artgemeinschaft“ bis zu dem Verbot als die „größte deutsche neonazistische Vereinigung“ bezeichnet.
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Die Gruppierung klagte gegen das Verbot, das allerdings vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Werteordnung des Vereins im Widerspruch zum Grundgesetz stehe, da sie gegen die Menschenwürde verstoße.
aino mit dpa









