Nach dem Tod von Papst Franziskus entscheiden 133 wahlberechtigte Kardinäle im Konklave, wer der neue Papst wird. Der Vorgang folgt festgelegten Regeln – und ist absolut geheim. So sieht das Procedere aus:

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15 bis 20 Tage nach dem Tod des Papstes müssen die Kardinäle, also die ranghöchsten Würdenträger nach dem Papst, zum sogenannten Konklave zusammentreten, um den neuen Papst aus ihren Reihen zu wählen. Das Wort „Konklave“ kommt vom lateinischen Ausdruck „cum clave“ (mit dem Schlüssel). Jeder Kontakt mit der Außenwelt sowie die Benutzung von Aufnahme- und Übermittlungsgeräten, oder von Zeitungen, Radios und Fernsehen sind den Papstwählern untersagt. Wahlort und Stätte der Beratungen ist die Sixtinische Kapelle. Die Kardinäle wohnen im Gästehaus Santa Marta auf dem Gelände des Vatikanstaates, in dem Papst Franziskus während seiner Amtszeit hauste.
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Wo die Kardinäle während dem Konklave wohnen
Dafür wird Santa Marta extra umgestaltet, denn es gibt in der Residenz nicht ausreichend Platz. Das fünfstöckige Gästehaus ist mit 106 Suiten, 22 Einzelzimmern und einem größeren Apartment ausgestattet. Franziskus belegte mit seinen engsten Mitarbeitern fast das ganze zweite Stockwerk des Gästehauses. Er wohnte hier, weil er nach seiner Wahl zum Papst weiter unter Menschen bleiben wollte. Zudem bietet das relativ moderne Haus mehr Annehmlichkeiten als die ehrwürdigen, aber doch eher unpraktischen Räume des Apostolischen Palastes aus dem 16. Jahrhundert.
Seine private Wohnung umfasste aber nur ein Schlaf- und Arbeitszimmer sowie ein Bad. Diese Räumlichkeiten sind seit Franziskus‘ Tod am Ostermontag versiegelt und stehen den Kardinälen nicht zur Verfügung. Daher werden sie nach Angaben des Vatikans auf zwei Gebäude verteilt: das Gästehaus und eine gegenüberliegende Dependance. Viele Kardinäle kennen einander nicht. Das Zusammensein ist darum besonders wichtig, um Beratungen zu führen.
Ausgenommen vom Konklave sind Kardinäle, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Von den aktuell 138 Wahlberechtigten kommen 54 Kardinäle aus Europa, davon 17 aus Italien. Asien stellt 24 Wähler, Mittel-und Südamerika (mit Mexiko) 22, Afrika 18, Nordamerika 16 und Ozeanien 4. Zugelassen zum Konklave sind auch einige Helfer, darunter Ärzte, die, wie die Kardinäle zuvor, absolute Geheimhaltung schwören müssen.

Papstwahl: Die Kardinäle müssen Stimmzettel abgeben
Die Wahl des Papstes erfolgt per Stimmzettel, die anschließend samt Unterlagen im Kamin der Sixtinischen Kapelle verbrannt werden. Zum Papst gewählt ist, wer zwei Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinigt. Frühere Wahlmodi etwa per Akklamation oder durch die Bestimmung von Wahlmännern wurden von Johannes Paul II. in seiner Papstwahlverordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 abgeschafft.
Nach altem Brauch wird nach einer erfolglosen Wahl, bei der es nicht zu einer zwei-Drittel-Mehrheit gekommen ist, den Stimmzetteln eine Substanz beigefügt, die den Rauch, der über der Sixtinischen Kapelle aufsteigt, schwarz färbt. Nach einer erfolgreichen Wahl bleibt der Rauch weiß, gleichzeitig läuten die Glocken.
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Bleibt die Wahl nach drei Tagen – mit je zwei Wahlgängen vormittags und nachmittags – ohne Ergebnis, wird eine eintägige Gebets- und Reflexionspause eingelegt. Wenn 29 Wahlgänge erfolglos waren, können sich die Wähler darauf einigen, dass eine absolute Mehrheit reicht.
Habemus Papam: Der neue Papst spricht dann auf dem Petersplatz seinen Segen
Nach erfolgreicher Wahl wird der Gewählte gefragt, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er sich gibt. Darüber wird vom Päpstlichen Zeremoniar eine Urkunde ausgefertigt. Verkünder des neuen Papstes ist der sogenannte Kardinal-Protodiakon, der dienstälteste Kardinaldiakon. Er teilt den dem Petersplatz wartenden Menschen die Wahl mit den Worten „Habemus Papam“ („Wir haben einen Papst“) und den Namen des neuen Papstes mit, der dann seinen ersten Segen „Urbi et orbi“ spendet.
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Der Name Papst war ursprünglich ein Ehrentitel und wurde bis zum siebten Jahrhundert allen Bischöfen gegeben, dann aber immer stärker für den Bischof von Rom reserviert. Als Nachfolger des Apostels Petrus ist der Papst laut dem Katholizismus der Stellvertreter Christi, Leiter der Gesamtkirche und Haupt des Bischofskollegiums.
Diese oberste „Gewalt“ hat der Papst „kraft des Amtes“, sie ist göttlichen Rechts, wird ihm also nicht von menschlichen Gremien, etwa der Gesamtheit der Gläubigen oder durch die Bischöfe, übertragen. Seine Entscheidungen bedürfen keiner Bestätigung, wie es dagegen auch keine Berufung an eine andere Instanz gibt. Gleichzeitig ist der Papst als „Chef“ des Vatikanstaates auch Staatsoberhaupt.

Die Bischofskirche des Papstes übrigens nicht der Petersdom, sondern die Lateranbasilika, die Basilika San Giovanni in Latarano. Sie liegt einige Kilometer südöstlich des Vatikans auf der linken Seite des Tiber. Derzeit zählt die katholische Kirche weltweit rund 1,34 Milliarden Gläubige.
























