Millionen-Forderung

BER-Mieter klagen erstmals auf Schadenersatz

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Thomas Fülling
Am BER ist noch immer keine Eröffnung in Sicht

Am BER ist noch immer keine Eröffnung in Sicht

Foto: Patrick Pleul / dpa

Händler haben viel Geld in Läden am BER investiert, die sie seit Jahren nicht nutzen können. Nun könnte es zu einer Klagewelle kommen.

Berlin. Dreieinhalb Jahre nach der geplatzten BER-Eröffnung kommen auf die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) Forderungen in Millionenhöhe zu. Nach Informationen der Berliner Morgenpost haben bereits drei Händler, die am neuen Airport Verkaufsflächen ausgebaut haben, Klage auf Schadenersatz eingereicht. Weitere drei Gewerbetreibende wollen diesen Schritt noch im Dezember gehen.

>> Kein Flughafen, keine Einnahmen <<

Der Anwalt, der einige Geschädigte vertritt, rechnet gar mit einer Klagewelle. Der Grund: Für viele BER-Mieter läuft die Frist für zivilrechtliche Ansprüche aus. „Wer nicht bis zum 31. Dezember klagt, verliert unwiederbringlich seine Ansprüche“, sagte Anwalt Oliver Klein von der Karlsruher Kanzlei Prof. Klein & von Stahl.

Längst über die 18-Monatsfrist hinaus

Von den BER-Nutzern war bislang nur eine Klage bekannt. Air Berlin hatte 2014 vor dem Landgericht Potsdam zusätzliche Ausgaben und Einnahmeausfälle in Höhe von 48 Millionen Euro geltend gemacht. Am Ende akzeptierte die wirtschaftlich angeschlagene Airline einen Vergleich, in dessen Ergebnis die FBB weniger als zwei Millionen Euro zahlte. Zuvor hatte das Gericht Zweifel an der formaljuristischen Berechtigung der Forderungen von Air Berlin geäußert. Es drohte ein jahrelanger Rechtsstreit mit offenem Ausgang.

Bei den Klagen der Händler könnte dies anders sein. Denn die Geschäftsleute haben Mietverträge über Verkaufsflächen, die bis zu einem konkreten Termin fertigzustellen waren. Terminverschiebungen bei der BER-Inbetriebnahme, so eine Klausel, müssen bis zu 18 Monate hingenommen werden. Diese Frist ist inzwischen weit überschritten.

Mindestens 80 Händler und Gastronomen betroffen

Zu den von der BER-Terminabsage Geschädigten zählt die Unternehmerin Evelin Brandt. Die Berliner Modedesignerin wollte im neuen Großflughafen einen kleinen Laden eröffnen und mietete dafür schon 2010 rund 68 Qua­dratmeter Verkaufsfläche an. Das Geschäft musste sie auf eigene Kosten ausbauen. Sie sagt, sie habe mehr als eine halbe Million Euro investiert.

>> Kommentar: Mit Almosen abgespeist <<

Vom BER-Desaster sind mindestens 80 Händler und Gastronomen betroffen. Sie hatten vor allem im zentralen Bereich des neuen Terminals, dem „Marktplatz“, Flächen für den Verkauf meist hochwertiger Waren, aber auch für Imbissstände und Restaurants angemietet. Um möglichst hohe Mieteinnahmen zu erzielen, hat die Flughafengesellschaft die Verkaufsflächen während des Baus mehrfach vergrößert. Fachleute sehen diese Planänderungen als einen Hauptgrund für die Probleme beim Brandschutz und damit für die gescheiterte Eröffnung des BER im Juni 2012 an.