Für mehr als 1000 Kinder und Jugendliche wird es künftig wieder einfacher, die Albrechtstraße zu überqueren. Allein am Gymnasium Steglitz lernen etwa 800 Schülerinnen und Schüler. An der Grundschule an der Plantagenstraße sind es 300. Umso befremdlicher war es, als bei einer Zählung der Senatsverkehrsverwaltung nur 25 junge Menschen die Straße überquert haben sollen.

Auch interessant

Genau diese geringe Anzahl an Kindern diente als Argument für die Wiedereinführung von Tempo 50 auf der Albrechtstraße. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat dagegen geklagt und in einem Eilantrag den Erhalt von Tempo 30 gefordert. Das Verwaltungsgericht Berlin gab ihr recht und entschied, dass die Wiederanordnung von Tempo 50 durch das Land Berlin rechtswidrig war. In der Begründung heißt es, dass es hoch frequentierte Schulwege seien, die nicht hinreichend geprüft worden sind.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Land Berlin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Passiert das nicht, ist das Urteil rechtskräftig, und die Senatsverwaltung muss binnen zwei Wochen Tempo 30 im Abschnitt zwischen Robert-Lück-Straße und Neuer Filandastraße wiederherstellen.

Jetzt soll schnellstmöglich wieder Tempo 30 kommen

Als Sieg wird es jetzt schon vor allem von den Politikern der Grünen gefeiert. Urban Aykal (Grüne), Bezirksstadtrat für Straßen und Grünflächen, geht fest davon aus, „dass der Senat das Urteil akzeptiert und wir in der Straße schnellstmöglich wieder Tempo 30 haben“. Er habe seit der Einführung von Tempo 50 mehrfach den Verkehrsstaatssekretär gebeten, die Senatsentscheidung zu überprüfen und die Aufhebung wieder rückgängig zu machen. Das sei leider nicht geschehen. Und das, obwohl er selbst mit der Schulleitung der Grundschule und Eltern eine Zählung an der Albrechtstraße durchgeführt hat, die eindeutig belegt hat, dass an dieser Stelle viele Schülerinnen und Schüler unterwegs sind.

Die erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe kommentiert auch Werner Graf, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Abgeordnetenhaus. „Die nächste Niederlage vor Gericht zeigt: Die CDU bleibt sich treu und versucht, ihre Politik auch gegen Recht und Gesetz durchzusetzen“, so Graf. Das Verwaltungsgericht habe die Begründung des Senats für die Ablehnung von Tempo 30 an Schulwegen klar zurückgewiesen. „Statt weiter eine Politik zu machen, die die Welt nur aus dem Autofenster sieht, müssen wir den Schutz der Kinder in den Mittelpunkt stellen, mit mehr Tempo 30 und mehr Schulzonen“, so der Fraktionschef.

Es ist gut und richtig, dass das Gericht dem Eilantrag stattgegeben hat und damit
der Situation Rechnung trägt, dass hier viele Schulkinder und Familien
unterwegs sind.

Ulrike Kipf,, Fraktionsvorsitzende der Grünen in der BVV

„Mit großer Freude“ begrüßen auch die Bezirksverordneten der Grünen-Fraktion in Steglitz-Zehlendorf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Es ist gut und richtig, dass das Gericht dem Eilantrag stattgegeben hat und damit der Situation Rechnung trägt, dass hier viele Schulkinder und Familien unterwegs sind“, erklärt Ulrike Kipf, Fraktionsvorsitzende und schulpolitische Sprecherin. Die Schulwegsicherheit habe höchste Priorität. So setze man sich im gesamten Bezirk für die Sicherheit der Kinder ein – sei es durch Tempolimits oder andere Maßnahmen.

Viele Eltern haben gegen Tempo 50 protestiert

Alexander Kräß, ebenfalls Fraktionsvorsitzender in der Doppelspitze, führt die erfolgreiche Klage auch auf die verschiedenen Formen des Protestes zurück. „Das Verwaltungsgericht hat die Kritik von uns Grünen und zahlreichen Eltern bestätigt: Ohne jegliche Kenntnis der Lage vor Ort hat der Senat Tempo 30 auf einem Schulweg aufgehoben und damit die Sicherheit zahlreicher Schulkinder aufs Spiel gesetzt“, so Kräß. Die Entscheidung zeige erneut, dass der Senat mit seiner ideologischen Verkehrspolitik ungebremst an der Lebensrealität und den Bedürfnissen der Menschen vorbeifährt.

„Die Verkehrsverwaltung hat wissentlich falsche Zahlen zum Aufkommen der Kinder und Jugendlichen in der Albrechtstraße verbreitet und dafür jetzt die Rechnung bekommen“, kommentiert Daniel Eliasson, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, das Vorgehen des Senats. Dabei hätten die Eltern hier vor Ort von Anfang an gesagt, dass die Grundlage der gesamten Entscheidung rechtlich nicht haltbar war.

Der betroffene Tempo-30-Abschnitt in Steglitz war ursprünglich aufgrund der erfolgreichen Luftreinhalteklage der Deutschen Umwelthilfe eingeführt worden. Der Berliner Senat hatte im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zahlreiche dieser Tempo-30-Strecken wieder aufgehoben. Die DUH prüft nach eigenen Aussagen weitere rechtliche Schritte gegen diese Rückabwicklung der Verkehrswende, wie auch beim geplanten Rückbau der Radwege in der Kantstraße in Berlin-Charlottenburg und Unter den Eichen in Steglitz-Zehlendorf.