Mountainbike-Rennen auf Abhängen zwischen Ahorn und Esche – mitten in einem der wenigen Parks von Prenzlauer Berg, die selbst an Wochenenden noch Ruhe und Entspannung versprechen. Damit ist es nun wohl bald vorbei. Eine Anfrage der AfD-Fraktion beim Bezirksamt Pankow ergibt: Downhill-Spektakel an den Hängen im Volkspark Prenzlauer Berg sind definitiv nicht erlaubt – und womöglich sogar gefährlich.

Donnerstag
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„Radfahren ist in Grünanlagen grundsätzlich untersagt. In einzelnen Grünanlagen sind Flächen zum Radfahren freigegeben. Im Volkspark Prenzlauer Berg ist dies aber nicht der Fall“, äußert sich das Grünflächenamt grundsätzlich negativ zur Rechtslage. Dass in dieser Saison offenbar trotzdem wieder Mountainbiker das hügelige Gelände der begrünten Schuttberge hinunterstürzen, sei bis zur Anfrage der AfD unbekannt gewesen. Allerdings weiß das Amt sehr wohl, dass es in der Vergangenheit schon einmal eine illegale Strecke im Volkspark gab – bis zum Rückbau im Jahre 2022.
Mountainbike-Strecke im Volkspark Prenzlauer Berg:

Nun könnte es erneut zu Beseitigung der Fahrradtrasse kommen. Denn auch wenn Mountainbike-Touren wieder gelebte Praxis sind: an der Haltung des Bezirksamts hat sich nichts geändert. So dient der Volkspark Prenzlauer Berg nicht als Sportanlage, sondern als öffentliche Grünanlage, die der Erholung der Anwohner dient und Funktionen für den Biotop- und Artenschutz übernimmt. Letzteres gilt sogar als besonders wichtig. Die Topografie des ehemaligen Trümmerbergs biete einen Lebensraum für zahlreiche Tierarten und ist als Kernfläche im Biotopverbundsystem von Bedeutung, heißt es.
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Somit führt an einer Durchsetzung des Fahrradverbots an den Hängen und Hügeln wohl kein Weg vorbei. Denn der Bezirk sieht sich verpflichtet, „schädliche Einwirkungen auf Mensch, Boden und Grundwasser durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge abzuwenden“. Und gefährlich kann es für Parkbesucher durchaus werden, wenn sich ihre Wege mit denen der abwärts rasenden Radfahrer kreuzen.
Downhill erlauben? Bezirk Pankow beschreibt Fahrrad-Dilemma
Da die Downhill-Strecke nicht professionell geplant und geprüft wurde, besteht aus Sicht des Amts ein erhöhtes Unfallrisiko – sowohl für Mountainbiker als auch für Spaziergänger. Eine Möglichkeit, vor Ort eine offizielle Downhill-Strecke auszuweisen, bleibt wohl theoretischer Natur.
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Denn solche Anlagen müssten alle gängigen Sicherheitsstandards erfüllen, die schon bei der Planung als Maßstab gelten. Und da es sich um eine sportliche Nutzung handle, müsse der Bereich der Grünanlage entwidmet werden, gibt der Bezirk zu bedenken. Sprich: Wenn Mountainbiker in Abschnitten dieser Fläche unterwegs sein dürften, wäre es an dieser Stelle eine Sportanlage – und kein Park.




