Auch im Gerichtsprozess um die Neuköllner Anschlagsserie scheinen sich die vielen Pannen bei der Ermittlung bemerkbar zu machen. Ein Polizeibeamter, der am Mittwoch zu Vorfällen aus dem August 2017 aussagen sollte, konnte wenig zur Aufklärung beitragen. „Das ist jetzt fünf Jahre her, da kann ich mich nicht mehr dran erinnern“, lautete die Antwort des Polizisten Karl H. (Name geändert) auf beinahe jede Frage.
Laut Anklage wurden die drei Angeklagten Sebastian T., Tilo P. und Samuel B. in der Nacht zum 10. August 2017 an der Kreuzung Johannisthaler Chaussee und Rudower Straße in Buckow dabei beobachtet, wie sie Aufkleber anbrachten. Diese hatten zumeist einen Bezug zum NS-Kriegsverbrecher Rudolf Heß, der am 17. August 1987 starb und dessen 30. Todestag damals kurz bevor stand. Er wisse nicht mehr, mit welchem Kollegen er damals auf Streife war, als er zum Tatort gerufen wurde. Auch wer die Fotos von den Aufklebern machte, die im Gerichtssaal gezeigt wurden, konnte der Beamte nicht beantworten.
„Ich glaube, dass er dabei war“, sagte H. und zeigte auf den Angeklagten Samuel B. An die anderen beiden könne er sich nicht erinnern. Ob das Gericht wisse, wie viele Einsätze ein Funkwagen in fünf Jahren habe? Ein zweiter Polizeizeuge konnte sich später zwar schon erinnern. Er war jedoch damals unabhängig vom ersten Zeugen mit der Observation von Sebastian T. betraut.
Opfer von Brandanschlag glaubt nicht an Verurteilung
Wie schon am ersten Verhandlungstag ging es auch am zweiten holprig weiter. Die Verteidiger der Angeklagten legten mehrere Widersprüche ein, stellten Anträge oder holten einfach so zu langen Redebeiträgen aus. Nachdem der Prozesstag mit fast einstündiger Verspätung begann, wurde er immer wieder zur Beratung unterbrochen.
Schon der erste Prozesstag sorgte bei den Opfern für wenig Hoffnung. Er befürchte einen Freispruch und „dass es nicht wasserdicht bewiesen werden kann“, sagte der Rudower Buchhändler Heinz Ostermann am Montag dem „Tagesspiegel“. Der 65-Jährige gründete die Initiative „Neuköllner Buchhändler gegen Rassismus und Rechtspopulismus“ mit. Mehrfach wurden ihm die Scheiben eingeschlagen, zweimal brannte sein Auto.
Zwar werden beide Fälle den rund 70 der Neuköllner Anschlagsserie zugerechnet, zu der die Polizei insgesamt mindestens 14 Brandstiftungen - begangen zwischen Juni 2016 und März 2019 - zählt. Angeklagt im Prozess sind nur zwei. So wird Sebastian T. und Tilo P. vorgeworfen, in der Nacht zum 1. Februar 2018 erst Ostermanns zweites Auto und danach den Wagen des Linkenpolitikers Ferat Kocak angezündet zu haben.
Brandstiftungen stehen frühestens ab Mitte November auf dem Plan
Die Brandstiftungen sollen allerdings frühestens Mitte September auf dem Prozessplan stehen. Bis dahin geht es um die Sachbeschädigungen mittels Aufklebern und Graffiti vor allem rund um den 30. Todestag von Rudolf Heß. Derweil gab die Vorsitzende Richterin an, das Attest des vierten Angeklagten Oliver W. über dessen Verhandlungsunfähigkeit prüfen zu wollen. Der 48-Jährige sollte eigentlich seit Montag auch vor Gericht stehen.
Gegen den fünften Angeklagte Stefan K. erging hingegen im Vorfeld ein Strafbefehl über eine Geldstrafe zu 60 Tagessätzen à 50 Euro, gegen den dieser jedoch Einspruch einlegte. Der Prozess soll am 12. September fortgesetzt werden. Ein Urteil ist für Ende November geplant.



