Die Besucher des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg werden sich freuen. Wer am Wochenende über das festlich illuminierte Areal vor der einstigen Hohenzollernresidenz schlendern möchte, muss dafür jetzt doch nicht zahlen. Der Veranstalter „werbeteam berlin“ darf kein Eintrittsgeld verlangen. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin der Berliner Morgenpost am Freitag bestätigte, hat dies die 24. Kammer des Gerichts am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden. Die Begründung: „Eintrittsgelder für die Benutzung des Weihnachtsmarktes verstoßen gegen das Grünanlagengesetz.“ Danach dürften öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, als welche das Areal vor dem Schloss ausgewiesen ist, „nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergebe“.

Das Gericht sah es als gegeben an, dass die Zweckbestimmung der Fläche, der Erholung zu dienen, bedeute, dass der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss grundsätzlich jedermann ohne Eintritt und Absperrungen offen zugänglich sein müsse.

Der Veranstalter des bereits seit 24. November geöffneten Marktes hatte bereits vergangenen Sonnabend vor dem 1. Advent in der Zeit von 16.30 Uhr bis 22 Uhr 3 Euro erstmals Eintritt genommen, obwohl ihm das vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmnersdorf unter Androhung von Zwangsgeld verboten worden war. „Mit uns hat niemand darüber gesprochen. Wir haben erst aus der Presse erfahren, dass dort geplant war, sonnabends für den Markt Eintritt zu nehmen und das mit einem entsprechenden Bescheid vom 25. November verboten“, sagte der zuständige Stadtrat Marc Schulte (SPD) der Morgenpost am Freitag auf Nachfrage. Da das Verbot des Bezirks vergangenen Sonnabend „dann jedoch einfach ignoriert wurde, werden wir diesen Sonnabend selbstverständlich kontrollieren, ob jetzt den Besuchern freier Eintritt zu dem Weihnachtsmarkt gewährt wird“, kündigte Schulte an.

Späte Einsicht des Betreibers

Ihm sei noch am Freitag vom Veranstalter zugesichert worden, dass man keinen Eintritt erhebe. „Wir freuen uns über die Einsicht“, so Schulte. Er sei grundsätzlich der festen Überzeugung, dass Weihnachtsmärkte frei zugänglich sein müssten. „Und ich bin auch sehr froh darüber, dass dies in unserem Bezirk auch der Fall ist“, sagte Schulte auch mit Blick auf den „WeihnachtsZauber“ am Gendarmenmarkt. Der freie Eintritt, so Schulte, solle in Charlottenburg-Wilmersdorf auch so bleiben.

Tommy Erbe, Geschäftsführer von „werbeteam berlin“ sah das offenbar anders. Er hatte am Donnerstag bei dem Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren die Aufhebung des Bescheids vom Bezirk beantragt. Als Begründung für die Einführung des zunächst für Sonnabend ab 16.30 Uhr geplanten Eintrittsgeldes hatte Erbe Mitte November darauf verwiesen, dass man damit die hohen Besucherströme auf die Wochentage umlenken wolle. „Wir werden sehen, wie das funktioniert“, hatte Erbe der Berliner Morgenpost gesagt und schon vor dem Start der Eintrittsregelung eine Ausweitung auf andere Tage nicht ausgeschlossen, da der Personalaufwand dafür sehr groß sei.

Zu einer aktuellen Stellungnahme bezüglich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes war Erbe nicht zu erreichen. Demnach bleibt abzuwarten, ob er als Veranstalter des Weihnachtsmarktes vor dem Charlottenburger Schloss jetzt bei der nächst höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einreicht. Die Frist dafür läuft in zwei Wochen am 18. Dezember ab.

Eintritt am Gendarmenmarkt gilt weiter

Besucher der „WeihnachtsZauber“ genannten Veranstaltung auf dem Gendarmenmarkt in Mitte zahlen dort bis auf die Zeit zwischen 11 und 14 Uhr täglich 1 Euro Eintritt. Der Gendarmenmarkt ist anders als das Areal vor dem Charlottenburger Schloss nicht als Grünanlage, sondern vielmehr als öffentliches Straßenland ausgewiesen. „Und dafür haben wir vom Bezirksamt Mitte auch eine Sondernutzungserlaubnis mit Eintritterlaubnis erhalten“, sagt Helmut Russ. Wie der Geschäftsführer der WeihnachtsZauber Gendarmenmarkt GmbH der Berliner Morgenpost am Freitag erläuterte, wurde der Weihnachtsmarkt 2003 auf Initiative des Runden Tisches Tourismus mit Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) initiiert.

„Ziel dieses Weihnachtsmarktes war es von Anfang an, dort hochwertige Stände mit Kunsthandwerk und gehobene Gastronomie zu bieten, die auch ein internationales Publikum ansprechen, statt Profitmaximierung mit irgendwelchen billigen Dönerbuden zu verfolgen“, so Russ. Das Eintrittsgeld werde ausschließlich für das weihnachtliche Showprogramm auf dem Gendarmenmarkt genutzt, „das Restgeld führen wir sozialen Projekten zu“. So unterstütze die WeihnachtsZauber GmbH beispielsweise das jährliche Obdachlosen-Fest von Frank Zander oder auch die Jenny De la Torre Stiftung, die sich in Berlin für eine niedrigschwellige gesundheitliche Versorgung von Obdachlosen engagiert.

„Wir haben das Thema Eintrittsgeld damals von Anfang an mit dem Bezirksamt diskutiert und legen dort auch jedes Jahr unsere Finanzen offen“, sagte Russ. Ein solch umfangreiches Unterhaltungsprogramm, wie es der „WeihnachtsZauber“ täglich auf dem Gendarmenmarkt biete, sei über die reine Standgebühr nicht finanzierbar, „Da müssen Sie schon Eintritt nehmen“, so Russ. Das Eintrittsgeld für die Lenkung von Besucherströmen erforderlich sei, wie der Veranstalter des Weihnachtsmarktes vor dem Charlottenburger Schloss argumentierte, glaubt Russ nicht.