- Wer in Berlin heute seine Stimme bei der Abgeordnetenhauswahl abgibt, hat eine Erst- und eine Zweitstimme
- Welche entscheidet was? Was ist der Unterschied?
- Das müssen Sie zur Wahl wissen
Bei der Berlin-Wahl 2026 gibt es eine Premiere: Für die Abgeordnetenhauswahl gibt es erstmals nur noch einen Stimmzettel. Bei vorangegangenen Wahlen gab es noch je einen Stimmzettel für Erst- und Zweitstimme. Die neuen Stimmzettel ähneln denen der Bundestagswahl.

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Welche Bedeutung haben Erststimme und Zweitstimme? Wer oder was genau wird mit welcher Stimme gewählt? Und wie wirkt sich die Stimmvergabe auf die Zusammensetzung des künftigen Abgeordnetenhauses aus? Die wichtigsten Infos im Überblick.
Erststimme und Zweitstimme: Das ist bei der Berlin-Wahl wichtig
Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus werden, wie auch die Wahlen zum Deutschen Bundestag, nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht abgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus einem der 78 Berliner Wahlkreise direkt in das Berliner Landesparlament gewählt.
Auch parteilose Kandidaten können sich zur Wahl stellen. Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, erwirbt ein Direktmandat und zieht direkt in das Abgeordnetenhaus ein. Alle anderen Kandidatinnen und Kandidaten gehen leer aus.
News zur Berlin-Wahl 2026
Berlin-Wahl: Was bedeutet die Zweitstimme auf dem Wahlzettel?
Wichtiger als die Erststimme ist die Zweitstimme. Mit ihr wird eine Partei gewählt.
- Die Zweitstimme ist entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus
- Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto stärker ist sie im Abgeordnetenhaus vertreten
- Mit der Zweitstimme bestimmen die Wähler nicht direkt eine Person, sondern die Partei, die aufgrund ihrer Landesliste dann Kandidaten entsendet
Bezirks- und Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden, wie die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) erklärt. Die Parteien reichen entweder Bezirkslisten oder nur eine Landesliste ein.
Sowohl die Bezirks- als auch die Landeslisten müssen mindestens zwei Personen enthalten. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten muss erkennbar sein. Jede Person darf aber nur auf einer Bezirksliste aufgestellt sein. Jede Partei darf nur eine Landesliste oder je Wahlkreisverband nur eine Bezirksliste einreichen. Die Listenplätze werden von Parteien vor der Wahl festgelegt.
Sperrklausel und 5-Prozent-Hürde bei der Berlin-Wahl 2023: Das muss man wissen
Wenn eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält, bekommt sie keinerlei Sitze im Abgeordnetenhaus. Dies wird als Sperrklausel oder 5-Prozent-Hürde bezeichnet.
Eine solche Partei wird nur dann bei der Sitzverteilung im Landesparlament berücksichtigt, wenn mindestens eine Kandidatin oder ein Kandidat der Partei ein Direktmandat erworben hat.










