In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wird es heute spannend: In den beiden Bundesländern wird ein neues Landesparlament gewählt. Doch nicht alle Parteien, die Stimmen von den Wählerinnen und Wählern erhalten, ziehen am Ende auch in das Berliner Abgeordnetenhaus oder den Landtag in Schwerin ein. Schuld daran ist die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Gemeint sind damit die Zweitstimmen: Nur wer mindestens fünf Prozent davon erhält, bekommt Plätze im Parlament. Die Stimmen für Parteien, die darunter liegen, verfallen. Man spricht auch von einer Sperrklausel.

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Fünf-Prozent-Hürde: Diese Ausnahmen gibt es

Doch wie bei den meisten Regeln gibt es auch hier eine Ausnahme – zumindest in Berlin: Wenn eine Partei ein Direktmandat erringt, also in einem Wahlkreis stärkste Kraft bei den Erststimmen wird, greift die Fünf-Prozent-Hürde nicht. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Sperrklausel dagegen strikt, es gibt keine Ausnahmen.

Doch was sind eigentlich Erst- und Zweitstimmen? Ein Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, gewinnt den Wahlkreis. Auf diese Weise werden zum Beispiel in Berlin 78 der insgesamt 130 regulären Sitze im Abgeordnetenhaus vergeben. Die restlichen 52 Sitze werden über die Zweitstimmen ermittelt und über die Landes- und Bezirkslisten der Parteien besetzt.

Durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Gesamtzahl der Abgeordneten jedoch erhöhen. In der aktuellen Legislaturperiode umfasst das Parlament deshalb 159 Abgeordnete.

Mit der Zweistimme wird eine Partei gewählt. Bekommt eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, ziehen die Kandidaten nicht in das Abgeordnetenhaus ein – die Partei bekommt keine Sitze.

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Fünf-Prozent-Hürde: Warum es die Klausel gibt

Die Fünf-Prozent-Hürde regelt, dass nicht alle zur Wahl stehenden Parteien in den Bundestag einziehen können. Denn wären zu viele Parteien vertreten, könnten die Abgeordneten schwerer Entscheidungen treffen. Es wäre zudem schwieriger, stabile Regierungen zu bilden.

Im Parlament werden Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen. Das heißt, dass die Mehrheit der Abgeordneten zustimmen muss. Je mehr Parteien vertreten sind, desto schwieriger wird es, eine stabile Mehrheit zu erreichen. Wenn jedoch nur wenige Parteien im Parlament sitzen, lassen sich Mehrheiten einfacher bilden.

Historisch gesehen hat der Gesetzgeber eine Lehre aus der Weimarer Zeit gezogen. Die erste demokratische Verfassung Deutschlands kannte keine Fünf-Prozent-Hürde, was zu schwierigen Mehrheitsverhältnissen im Reichstag führen konnte. Bei der Reichstagswahl 1928 waren beispielsweise 15 Parteien im Parlament vertreten. Seit 1953 gilt die Hürde auf Bundesebene. Für Landtagswahlen ist sie in den jeweiligen Landesverfassungen verankert.

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