Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hat am Montag eine positive Bilanz bezüglich der Senats-Strategie gegen Messerkriminalität gezogen, welche vor ungefähr einem Jahr beschlossen wurde. „Die Maßnahmen haben nachweisbar Wirkung gezeigt und zu einer Reduktion der relevanten Messer- und Schusswaffendelikte geführt“, so Slowik Meisel. Dadurch habe sich das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen erhöht, was auch an den unangekündigten Stichproben-Kontrollen der Polizei liege.

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Am 1. Januar 2025 war im Landeskriminalamt eine „Koordinierungsstelle Messer“ eingerichtet worden, die als Schnittstelle zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Behörden agieren und eine umfassende Analyse von Daten bezüglich den Hintergründen, den Tatorten und den Mustern besonders auffälliger Mehrfachstraftäter gewährleisten soll. „Seitdem wurden 224 Personen als Mehrfachtäter ermittelt, die bei weiteren Verstößen mit Konsequenzen rechnen müssen“, sagte Slowik Meisel. Für 35 dieser Personen werde ein Trageverbot geprüft.

Drei Messerverbotszonen und ein Waffenverbot in Berlins ÖPNV

Außerdem kam es im Februar zur Einrichtung von Waffenverbotszonen am Kottbusser Tor, am Görlitzer Park und am Leopoldplatz sowie im Juli zum Waffenverbot im gesamten Berliner ÖPNV. Die Polizei darf hier nun anlasslos auf Messer und andere Waffen kontrollieren und diese einziehen.

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Slowik Meisel gab an, dass die Berliner Polizei vom 15. Februar bis zum 20. November 2025 rund 18.251 Einsatzkräftestunden an den Messerverbotszonen ableistete. Es wurden 3904 Kontrollen durchgeführt, in denen wiederum 133 Messer, zwei Schusswaffen und 38 sonstige Waffen und gefährliche Gegenstände beschlagnahmt worden seien. Im Berliner Nahverkehr gab es seit Juli 11.500 Kontrollen, in denen Polizeibeamte 51 Messer, fünf Schusswaffen und 65 sonstige Gegenstände feststellten.

Mehrfachstraftäter: In fünf Fällen wurde der Führerschein eingezogen

Ein weiterer Baustein im Kampf gegen Messerkriminalität ist das Vorhaben, rechtskräftig verurteilten Messerstraftätern den Führerschein zu entziehen. Das Urteil soll in diesen Fällen dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) übermittelt werden, das nach derzeitiger Gesetzeslage berechtigt ist, dem Verurteilten aus „charakterlicher Nichteignung“ die Fahrerlaubnis für bis zu fünf Jahre zu sperren.

Im Anschluss kann er erst nach einem sogenannten „Idiotentest“ einen neuen Führerschein erlangen. Laut Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wurden im laufenden Jahr in diesem Sinne fünf Fahrerlaubnisse entzogen, in neun Fällen wurden Medizinisch-Psychologische Untersuchungen, so der offizielle Name, angeordnet.

In Berlin gab es 2024 laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 3412 registrierte Messerangriffe, was einem minimalen Rückgang gegenüber 2023 bedeutet, aber noch immer den zweithöchsten Wert im Langzeitvergleich darstellt.