Die Parole ist verboten, die Aktivistin, die sie skandiert hat und deswegen angeklagt wurde, ist nun aber freigesprochen: Yasmin A. stand am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten, weil sie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ gerufen hatte. Die Staatsanwaltschaft wertet die Parole grundsätzlich als Kennzeichen der Terror-Organisation Hamas, die Polizei griff in der Vergangenheit immer wieder ein, wenn sie skandiert wurde – der Richter am Amtsgericht konnte allerdings keine Strafbarkeit erkennen: Die Parole werde von vielen Protestierenden nicht verwendet, um der Hamas zu huldigen, sondern um auf das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza aufmerksam zu machen, sagte er.
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„Wir waren schon immer skeptisch, ob es richtig ist, die Parole unter Strafe zu stellen“, sagt Linken-Politiker Niklas Schrader in Reaktion auf das Urteil im Gespräch mit der Berliner Morgenpost. „Es ist unbestritten, dass diese Parole vielen Leuten Angst macht, aber das Strafrecht ist hier der falsche Weg“, sagt der innenpolitische Sprecher seiner Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus.
„Zerstörung des Staates Israel“ – Berliner CDU-Abgeordneter sieht das Urteil kritisch
Seit November 2023 ist die Parole in Deutschland offiziell verboten, die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das damals im Zuge des Hamas-Verbots verfügt. Ein Jahr später, im November letzten Jahres, hatte mit dem Landgericht Berlin erstmals ein Gericht entschieden, dass die Parole immer und in jedem Kontext verboten ist. Aktuell mehren sich in der juristischen Debatte aber Stimmen, die ein kontextloses Verbot kritisieren. Auch Linken-Politiker Schrader sieht das so: „Mit einem Verbot macht man es sich zu einfach und löst das Problem nicht“, sagt er.
Verfechter eines Verbots argumentieren, dass die Parole die Auslöschung des Staates Israel impliziere. So auch Timur Husein, Sprecher für Antisemitismusbekämpfung der CDU-Fraktion in Berlin. „Ich sehe das neueste Urteil kritisch, weil ich eine andere juristische Einschätzung habe“, sagt er der Berliner Morgenpost. Die Hamas habe sich die Parole zu eigen gemacht, um ihr Ziel, „die Zerstörung des Staates Israel als Heimstätte der Juden“, zu propagieren.
„Deeskalationsstrategie scheint es bei propalästinensischen Demonstrationen nicht zu geben.“
In einigen Fällen werde die Parole durchaus so gemeint sein, meint auch Linken-Politiker Schrader. Im Strafrecht gelte aber das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Will heißen: Aus dem Kontext der Aussage muss eindeutig hervorgehen, dass die Parole tatsächlich so gemeint ist, wie die Hamas sie verwendet. Nur wenn man über diesen Zweifel erhaben sei, dürfe man eingreifen, sagt Schrader.
Die Polizei interveniere auf propalästinensischen Demonstrationen in Berlin aber zu oft „niedrigschwellig“, meint er. „Die sonst so erfolgreiche Deeskalationsstrategie scheint es bei propalästinensischen Demonstrationen nicht zu geben.“ Vom Senat und der Polizei fordert er nun, dass sie den Gerichtsentscheid in ihr Handeln einfließen lassen. „Das ist kompliziert und anspruchsvoll, man kann es sich im Rechtsstaat aber auch nicht zu einfach machen.“
CDU-Mann Husein hofft hingegen, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. „Zurzeit ist die Rechtsprechung offensichtlich uneinheitlich“, sagt er. „Daher bedarf es wohl einer höchstrichterlichen Entscheidung.“ Bis diese Entscheidung vorliege, sei es richtig, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen die Parole vorgehe, schließlich beurteile sie diese als strafwürdig. „Andernfalls würde sie eine Parole tolerieren, von deren Strafwürdigkeit sie ausgeht“, so Husein. „Das wäre widersprüchlich.“




