Der abstrakte Verhandlungsgegenstand mochte nicht so richtig zum emotionalen Hintergrund des Prozesses passen: Lahav Shapira, jüdischer Student der Freien Universität (FU) Berlin, hat seine Hochschule verklagt, weil diese nicht ausreichend gegen antisemitische Diskriminierung vorgegangen sei, der er und andere jüdische Studierende ausgesetzt seien. Am Dienstag wurde am Verwaltungsgericht Berlin darüber verhandelt, ob die FU gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen. Eine Entscheidung wurde allerdings vertagt – weil die Richter die Dimension der Klage vorab nicht einschätzen konnten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Strittig war zunächst die Frage, ob Shapira grundsätzlich berechtigt ist, auf Grundlage des Hochschulgesetzes gegen die Universität zu klagen. Während die FU aus formellen Gründen verneinte – die gewählte Klage sei zu abstrakt –, erklärte die Verteidigung des Studenten, die im Gesetz festgeschriebenen Verpflichtungen müssten einklagbar sein. Zudem verwies sie darauf, dass sich Studierende nicht auf das Arbeits- und allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen könnten, wenn sie sich rechtlich zu Wehr setzen möchten. Weiterhin bewegten sich manche Diskriminierungsfälle unterhalb des Strafrechts. „Es muss ein Rechtsschutz geschaffen werden“, erklärte Kristin Pietrzyk, Rechtsanwältin von Shapira.

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Antisemitismus an der FU: Ist die Hochschule ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen?

Rechtsschutz wofür genau? Konkret sieht die Verteidigung Shapiras einen bestimmten Satz im Hochschulgesetz verletzt. Demnach sind Hochschulen verpflichtet, verschiedenste Formen der Diskriminierung, unter anderem wegen einer antisemitischen Zuschreibung, „zu verhindern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen“ (§5b, Absatz 2, Satz 1). Dieser Aufforderung sei die Freie Universität nicht nachgekommen.

Weiter heißt es, dass Hochschulen zu diesem Zweck ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität entwickeln müssen. „Dazu gehört auch die Analyse von Benachteiligungen, die Ermittlung ihrer Ursachen und die Umsetzung von Maßnahmen zum Abbau von individuellen und strukturellen Barrieren.“ Welche Maßnahmen daraus folgen, liegt in den Händen der Universität, so Shapiras Verteidigung.

Eine Argumentation, der die FU nicht folgen möchte. Sie beharrt darauf, dass der Vorwurf, sie hätte nicht ausreichend unternommen, mit Maßnahmenvorschlägen seitens des Klägers einhergehen sollte. Zudem wurde auf bereits bestehende Maßnahmen, wie eine Ansprechperson für Diskriminierung verwiesen.

„Sie sagen ernsthaft, unser Mandant hätte ihnen ein Konzept erstellen sollen?“, echauffierte sich daraufhin Pietrzyk. „Ein Betroffener von Ausgrenzung sollen ihnen sagen, wie Diskriminierung konkret verhindert werden soll?“

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Lahav Shapira berichtet von Hetzjagd gegen seine Person

Welche Art von Diskriminierung Shapira erlebt hat, beschrieb er im Gericht selbst. Neben dem physischen Angriff durch einen Kommilitonen auf ihn in Berlin-Mitte – der Täter wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt – habe er nach dem Überfall der Hamas auf Israel eine Hetzjagd gegen ihn erlebt – in Online-Studierenden-Gruppen und in den sozialen Medien. „Bilder von mir wurden im Netz verbreitet“, erklärte er am Dienstag. Aber auch auf dem Uni-Gelände sei er angefeindet worden, etwa bei einer Hörsaalbesetzung im Dezember 2023, als er von einem Kommilitonen geschubst und antisemitisch beleidigt worden sei – dieser Vorfall wird am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt.

Jüdischer Student klagt gegen die FU Berlin
Lahav Shapira, Student der Freien Universität (FU) Berlin, wartet im Gerichtssaal auf den Beginn der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.© Soeren Stache/dpa | Soeren Stache

Regelmäßig werde an der Universität das Existenzrecht Israels bestritten, Jüdinnen und Juden pauschal als Rassisten und Kolonisatoren bezeichnet, und zur Intifada aufgerufen. Universitätsfremde Personen hätten in der Vergangenheit immer wieder zu Demonstrationen an der FU aufgerufen. „Das ist eine psychische Belastung und erschwert mir das Studium“, beschwert sich der Lehramtsstudent. Aufgrund des Angriffs auf seine Person und der Vorkommnisse müsse er sein Studium verlängern.

„Seit dem 7. Oktober sind wir auf uns allein gestellt.“ Immer wieder habe er versucht, die Universitätsleitung aufmerksam zu machen, etwa auf Instagram-Accounts, die von der mittlerweile verbotenen Organisation Samidoun betrieben wurden. Die Universität habe ihn gebeten, die Gruppen zu beobachten. Das habe er am Anfang gemacht und seine Beobachtungen an die Leitung weitergeleitet. „Es gab aber keine Reaktion“, so Shapira. Überhaupt: „Es ist nicht meine Aufgabe als Student.“

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Warum FU-Vertreter nicht auf einzelne Vorfälle eingehen wollen

Die Vertreter der FU wollten auf die von Shapira vorgetragenen Anschuldigungen nicht eingehen, auch wenn auf jeden Punkt detailliert eingegangen werden könnte, versicherte Andreas Schoberth, Leiter des Rechtsamts der FU. Man wolle zunächst die Entscheidung des Gerichts im laufenden Verfahren abwarten.

Dieses vertagte das Urteil jedoch. Im Vorfeld dieser „ungewöhnlichen Klage“, wie der Vorsitzende Richter Edgar Fischer den Prozess nannte, sei nicht klar gewesen, dass sich Shapira in seinen subjektiven Rechten verletzt sieht, die sich aus dem Hochschulgesetz ergeben. „Es geht auch um die Verletzung von Grundrechten.“ Man wolle daher mehr über die Vorfälle im Einzelnen hören, auch von der FU-Seite.

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Klage gegen die FU könnte „Zeichen der Ermutigung an Studierende“ senden

Eine Fortführung des Prozesses wird im Oktober erwartet. Eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts könnte bundesweit bedeutsam sein. Es ist die erste Klage ihrer Art, erklärte Avraham Yishai, Leiter des Legal Center for Combating Antisemitism der International Association of Jewish Lawyers (IJL). „Sie ist Teil der umfassenderen Bemühungen der IJL in ganz Europa, sicherzustellen, dass die Universitäten ihrer Verantwortung gerecht werden, jüdische und israelische Studenten vor Belästigung und Einschüchterung zu schützen.“

Heike Kleffner, Geschäftsführerin des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.), erhofft sich von der Klage, dass „ein Zeichen der Ermutigung an Studierende ausgeht: dass es möglich ist, auf der Basis der jeweiligen Landeshochschulgesetze und deren Antidiskriminierungsklauseln die Hochschulen zu mehr Schutz vor Antisemitismus, Rassismus und rechtsextremen Bedrohungen zu verpflichten.“