Grüne und Linke sind am Montag erneut mit Anträgen eines AfD-Verbots gescheitert. Drei entsprechende Anträge der Oppositionsfraktionen scheiterten im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses. Die Koalitionsfraktionen, der Senat und der Berliner Verfassungsschutz sieht die Voraussetzungen für ein solches Verfahren aus dem Land Berlin heraus für aktuell nicht geboten oder erfolgversprechend.

Montag bis Samstag
Morgenpost der Chefredaktion
Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Laut Innensenatorin Iris Spranger geht „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, wie die SPD-Politikerin mehrfach betonte. „Alles andere wäre sehr fahrlässig und würde nur den Feinden der Demokratie nutzen.“ Erst wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, „wird er Senat einen entsprechenden Antrag unterstützen“.
Verfassungsschutz stufte AfD als rechtsextrem ein und ruderte dann zurück
Ende April teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, die AfD als gesichert rechtsextrem einzustufen. Die Behörde sprach von einer „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“. Die AfD klagte dagegen.
In einem Eilverfahren gab der Inlandsgeheimdienst eine sogenannte Stillhaltezusage ab und sicherte zu, entsprechende Äußerungen öffentlich nicht zu wiederholen. Bis ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vorliegt, wo der Verfassungsschutz seinen Sitz hat, wird die AfD weiterhin offiziell nur als Verdachtsfall geführt.
Auch interessant
„Diese Stillhaltezusage wird früher oder später kippen“, zeigte sich Ario Mirzaie, Sprecher der Grünen-Fraktion für Strategien gegen Rechts, überzeugt. Er verwies dabei auf eine Anhörung im Ausschuss im März, als die AfD noch offiziell nur als in Teilen gesichert rechtsextrem galt. „Grundsätzlich wurden keine nennenswerten Hürden benannt, die dagegen sprechen würden“, so der Grünen-Politiker. Wenn der Eindruck entstehe, dass nichts getan wird, sei das ein „fatales Signal“.
Grüne und Linke sehen bei Verbotsverfahren Eile geboten
Auch der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Niklas Schrader, verwies darauf, dass die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch bereits erfolgt sei. Zwar sage der Verfassungsschutz aufgrund der Zusage nichts mehr dazu. Ein Verbotsverfahren könne man dennoch vorantreiben. „Eine ernsthafte Sorge, die mich und viele Menschen in diesem Land umtreibt, ist, dass der Zug irgendwann abgefahren ist“, sagte Schrader.
„Die Gefahr, dass es scheitert, ist zu groß“, hielt der verfassungsschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stephan Lenz, dagegen. Vor allem nach dem gescheiterten Verbot des Compact-Magazins müsse man „Tempo rausnehmen“.
Auch interessant
Mit den gleichen Argumenten wie Linke und Grüne in Berlin beschloss die Bundes-SPD am Sonntag auf ihrem Parteitag, einen AfD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsschutz vorzubereiten. „Auch wenn das Verfahren nicht zu 100 Prozent erfolgreich ist, kann es trotzdem richtig sein“, sagte Jan Lehmann, verfassungsschutzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Man müsse im Hinterkopf behalten, dass es irgendwann zu spät sein könne. Das müsse allerdings auf Bundesebene geschehen.
Auf den Bund verwies auch der Berliner Verfassungsschutzchef Michael Fischer. „Zur AfD Berlin und einem entsprechen Verbotsverfahren könne man sich in der Öffentlichkeit nicht äußern.“ Auch Innensenatorin Spranger verwies darauf, dass die AfD gegen all diese Schritte rechtlich vorgehe. Bereits 2021 klagte die Partei gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall, scheiterte letztlich jedoch damit. Berlin plant eine Novelle des Verfassungsschutzrechts, nach der künftig auch über Verdachtsfälle gesprochen werden kann.







