Der Berliner Senat hat ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen, das es dem Innlandsgeheimdienst ermöglicht, auch über extremistische Verdachtsfälle zu informieren. Das gab Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Dienstag im Roten Rathaus bekannt. Die Regelung könnte neben gewissen Parteien und Gruppierungen auch den Berliner Landesverband der AfD betreffen, der bisher als extremistischer Verdachtsfall geführt wird. Bis zuletzt musste die Berliner Behörde im Gegensatz zum Bundesamt für Verfassungsschutz stets öffentlich schweigen, wenn es um beobachtete Umtriebe der AfD ging.

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Nach den neuen Regelungen darf der, der im Verdacht steht, Extremist zu sein, in Berlin vom Verfassungsschutz auch als solcher benannt werden. Theoretisch dürfte sich dann auch die Innenverwaltung dazu äußern, was sie bisher aus rechtlichen Gründen nicht getan hat. Denn bisher war das nur bei gesichert rechtsextremen Akteuren erlaubt. Die Reform ist ein zentrales Vorhaben der Regierungskoalition und wird nun in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Sie soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Bis dahin gelten noch die alten Regelungen.
Iris Spranger: Keine konkrete Aussage zur AfD
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Verfassungsschutzchef Michael Fischer lehnten am Dienstag denn auch eine konkrete Aussage zur AfD ab. Beide betonten nur, man prüfe das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die AfD sehr genau. „Sie können davon ausgehen, dass wir uns sehr genau alles anschauen“, sagte Spranger. Man analysiere dabei natürlich auch, was für Berlin zutreffe. Die Verdachtsfallberichterstattung dient der weitergehenden Information der Öffentlichkeit, sie ist aber kein Allheilmittel“, betonte der Berliner Verfassungsschutzpräsident Michael Fischer mit Blick auf die Berliner AfD.
„Mit der Gesetzesreform gibt der Senat dem Berliner Verfassungsschutz eine moderne und zukunftsfeste rechtliche Grundlage, die auch deutlich macht, dass der Berliner Verfassungsschutz ein wesentlicher Baustein der Sichereitsarchitektur in Berlin ist und bleibt“, heißt es dazu in einer Mitteilung. Denn die Reform beinhaltet zudem Regelungen zur Bestandsdatenauskunft von Telekommunikationsunternehmen. Gestiegen ist insgesamt die Anzahl der - allerdings nur nach richterlicher Bestätigung erlaubten - Anwendungen nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Wohnraumüberwachungen.
Rechtsexperte begrüßt Reform des Verfassungsschutzgesetzes
Jan Lehmann, Sprecher für Verfassungsschutz und Recht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, lobte die Gesetzesreform. „Das ist für eine freie und demokratische Stadt wie Berlin ein gutes Signal. Nach Rücksprache mit der Justizverwaltung wird dafür beim Amtsgericht Tiergarten ständig eine richterliche Ansprechperson zur Verfügung stehen.“
Essentiell sei, dass „der Verfassungsschutzausschuss im Abgeordnetenhaus auch auf der Grundlage der neuen Regelungen weiter eine intensive Kontrolle über die Arbeit des Verfassungsschutzes ausüben wird. „In den neuen Vorschriften sind nicht nur die Befugnisse des Berliner Verfassungsschutzes genauer als je zuvor bezeichnet“, so Lehmann weiter.





