Einigkeit in der Sache, nicht aber in der Wahl der Mittel: In der Berliner Landespolitik wird darüber gestritten, auf welchem Weg ein Verbotsverfahren der in Teilen bereits als rechtsextrem eingestuften AfD vorangetrieben werden soll. Die Regierungsparteien CDU und SPD sehen das als Kernaufgaben der Behörden – insbesondere der Verfassungsschutzämter.

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Die Opposition hingegen möchte für eine „Materialsammlung“ gegen die AfD auch auf Erkenntnisse aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zurückgreifen. „Das Warten auf ein weiteres Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz ist verschenkte Zeit“, begründete Ario Marzaie, Sprecher für Strategien gegen Rechts der Grünen-Fraktion, am Montag im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses, einen entsprechenden Antrag.
Mehrere Organisationen sind dabei bereits tätig geworden. Das Zentrum für politische Schönheit, das immer wieder mit teils spektakulären Aktionen auffällt und aneckt, hat im Internet fast 2400 vermeintliche Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD gesammelt. Dabei handelt es sich überwiegend um Aussagen von Funktionären. Allein zur Berliner Spitzenkandidatin zur vergangenen Bundestagswahl Beatrix von Storch finden sich 41 Einträge. Auch andere Organisationen arbeiten an Gutachten basierend auf öffentlichen Quellen.
Materialsammlung gegen die AfD für Experten gute Ergänzung für Verfassungsschutz

Diese Erkenntnisse in behördliche Überlegungen mit einzubeziehen, sei „eine fruchtbare Ergänzung“, sagte der Rechtswissenschaftler Felix Hanschmann von der privaten Bucerius Law School in Hamburg, der als Sachverständiger aussagte. Der Antrag würde den Organisationen eine „gewisse hoheitlich-parlamentarische Autorität“ verleihen. Sich nur auf den Verfassungsschutz zu stützen, könne nachteilig sein. Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte an den vielen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei.
Auch Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) sieht in solch einer Materialsammlung eine gute Ergänzung. „Es ist ein Beitrag zur Transparenz.“ Der Verfassungsschutz würde nur ein Ergebnis öffentlich machen, nicht aber die Entscheidungsgrundlagen.
Verfassungsschutz sieht Verantwortung für solche Verfahren bei sich selbst
Der Berliner Verfassungsschutz stütze seine Erkenntnisse nicht nur auf geheimdienstlich erlangte Informationen. „Wir nehmen alles zu einem Thema zur Kenntnis“, sagte Präsident Michael Fischer. Für ein geordnetes Verbotsverfahren müssten jedoch staatliche Institutionen „den Hut aufhaben“, sagte er losgelöst vom konkreten Fall.
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So sah es auch der dritte geladene Sachverständige, der Staatsrechtler Philipp Austermann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl. „Wenn man einen Verbotsantrag stellt, dann muss er auch sitzen.“ Die Erkenntnisse von privaten Organisationen seien gegebenenfalls nicht gerichtsfest.
Die Besprechung des Antrags, der auf eine Bundesratsinitiative Berlins abzielt, wurde am Montag zunächst vertagt. Der Innenausschuss hatte bereits Ende Januar die Ablehnung empfohlen. Es steht zu erwarten, dass er im Plenum gegen die Stimmen von CDU, SPD und letztlich der AfD selbst scheitern wird.








