Die Senatsinnenverwaltung wird dem AfD-Politiker Marc Vallendar auch weiterhin die Auskunft über die Vornamen deutscher Messerstraftäter verweigern. Das erfuhr diese Redaktion am Dienstag von der Berliner Behörde. An einer umfassenden Begründung der Ablehnung werde derzeit gearbeitet, sagte eine Sprecherin.

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Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass der Senat eine Anfrage der AfD zur Nennung von Vornamen von Tätern bei Messer-Straftaten zu Unrecht abgelehnt hatte. Die Richter fügten hinzu, dass die Behörde erneut - mit ausreichender Begründung - über die Beantwortung entscheiden müsse.
Vallendar hatte 2024 eine Anfrage an den Senat gestellt. Darin erfragte er die 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu Delikten im Jahr 2023, bei denen ein Messer eine Rolle spielte. Das hatte er bereits in den Jahren zuvor getan. Der Senat hatte das im vergangenen Jahr aber erstmals abgelehnt, weil dadurch einzelne Menschen identifiziert werden könnten. Diese Begründung erschien den Richtern angesichts der Fülle der Namen als nicht plausibel.
Rassismus und Stigmatisierung waren keine Begründung der Innenverwaltung
Die Entscheidung des Gerichts fiel dabei denkbar knapp mit fünf zu vier Stimmen aus. Vier Richter hatten in einem Sondervotum geschrieben, die Erstellung und Herausgabe einer Liste mit den häufigsten Vornamen von Verdächtigen sei dem Senat wegen Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich verboten.
Allerdings war die vom Senat nachgereichte Begründung zu möglicher rassistischer Stigmatisierung für die Entscheidung der fünf anderen Richter irrelevant, weil sie in der ursprünglichen Ablehnung der Anfrage gar nicht enthalten war, so das Gericht. Damals sei es nur um mögliche Identifizierung von Einzelpersonen anhand der Namen gegangen. Aus der Senatsinnenverwaltung heißt es nun, die neue Begründung werde sowohl dem Beschluss als auch dem Sondervotum Rechnung tragen.
Bedeutet: Man arbeitet an einer Begründung, die darlegt, dass die Herausgabe der Vornamen eine Verletzung der Menschenwürde und damit verfassungswidrig ist. Eine Begründung, die in Zukunft bei jeder derartigen Anfrage rechtssicher zur Anwendung kommen soll.
Zuerst hatte die CDU Berlin nach Vornamen gefragt
In Sicherheitskreisen ging man bereits davon aus, dass die Innenverwaltung diesen Schritt vollziehen würde. Informationen dieser Redaktion zufolge, war das Argument der Verletzung der Menschenwürde bereits für die erste Ablehnung erarbeitet, dann aber aus unbekannten Gründen wieder gestrichen worden.
AfD-Politiker Vallendar hat derweil angekündigt, im Falle einer erneuten Ablehnung seiner Anfrage wieder vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Die erneute Ablehnung nur mit neuer Begründung hält er für verfassungswidrig. Aus der Senatsinnenverwaltung heißt es, man fühle sich dem gewappnet. Man handele nach rechtsstaatlichen Prinzipien, selbstverständlich stehe Vallendar daher der Weg der Klage offen.
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Die CDU hatte als erste Partei in Berlin nach den Silvesterausschreitungen 2022 damit begonnen, nach den häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen zu fragen. Kritiker warfen den Christdemokraten vor, damit primär die Identifizierung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund zum Ziel zu haben. Seit 2022 wird bei Verdächtigen in der Statistik der Polizei nur noch zwischen deutscher und ausländischer Nationalität unterschieden.





