Auch zwei Tage nach seiner Flucht ist der entkommene Sexualstraftäter aus der Justizvollzugsanstalt Tegel weiterhin nicht gefasst worden. Der 57-Jährige war nach Angaben der Senatsjustizverwaltung am Sonnabendnachmittag gegen 17.25 Uhr während eines begleiteten Ausgangs aus der sogenannten Sicherungsverwahrung entkommen. Der Mann, der wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, kam den Angaben zufolge von einem Besuch bei seiner Mutter in Neukölln nicht zurück.

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Er hatte seine Strafe bereits im Jahr 2015 abgesessen. Seither war er in Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tegel untergebracht. Diese habe der Mann regelmäßig verlassen können. „Die insgesamt 42 Ausführungen liefen alle unbeanstandet ab“, teilte die Senatsverwaltung am Sonntag mit. Die Hintergründe und Motive der Flucht waren derweil auch am Montag noch unklar. Oftmals suchten Flüchtige nahe Verwandte oder Angehörige auf, hieß es aus Ermittlerkreisen, in Stein gemeißelt sei das aber nicht.
Schon die dritte Flucht im Jahr 2024
Es ist bereits der dritte Vorfall dieser Art im laufenden Jahr. Erst in der vergangenen Woche war ein Straftäter, der wegen zweifachen Mordes verurteilt worden war, nach einem Ausgang nicht in die Haftanstalt Tegel zurückgekehrt. Er konnte wenige Tage später von der Polizei in Dahlwitz-Hoppegarten in Brandenburg gefasst werden. Im Februar hatte es ein verurteilter Vergewaltiger nach seiner Flucht bei einem Ausgang immerhin bis Schleswig-Holstein geschafft. Das lässt allgemeine Kritik am System lauter werden.
„Unser Rechtssystem ist auf Resozialisierung ausgelegt und natürlich muss ein Mensch auch wieder auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden“, sagt etwa Benjamin Jendro, Sprecher der Berliner Polizeigewerkschaft GdP. „Wir müssen dennoch langsam aber sicher darüber sprechen, wie es sein kann, dass binnen kürzester Zeit der nächste Schwerstkriminelle, von dem offensichtlich eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, bei einem Freigang einfach so davon spaziert.“ Dass man jetzt nicht jede Woche einen solchen Fall brauche, könne sich jeder denken, so Jendro.
Sicherheitsverwahrung ist keine Strafe
Einen Unterschied zu den vorherigen Fällen gibt es aber doch. Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe, die Bedingungen für die Gefangenen müssen demnach deutlich besser und lockerer sein. Die Verwahrung dient dazu, die Allgemeinheit vor den Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Hier wird ihnen auch ein größeres Therapieangebot gewährt. Dem gegenüber stehen Ausgänge, die Verurteilten gewährt werden, je länger sie hinter Gittern sitzen. Sie sollen auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorbereiten.





