Seine Flucht dauerte nur zwei Tage. Rund 58 Stunden, nachdem ein verurteilter Doppelmörder nicht von seinem ersten unbegleiteten Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückgekehrt war, wurde der 50-Jährige am Samstagabend nach Angaben der Polizei im brandenburgischen Ortsteil Dahlwitz-Hoppegarten (Landkreis Märkisch-Oderland) direkt an der Berliner Stadtgrenze festgenommen. Er ließ sich widerstandslos abführen und befindet sich nun wieder hinter Gittern.
Vorausgegangen war ein Hinweis aus der Bevölkerung. Medienberichten zufolge soll sich der Gesuchte in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus befunden haben. Nähere Informationen zu den Hintergründen waren am Sonntag von der Brandenburger Polizei nicht zu bekommen.
Senatsjustizverwaltung: Flucht führt zu Rücknahme der Lockerungen
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) zeigte sich erfreut über die erfolgte Festnahme. „Die enge und professionelle Zusammenarbeit der Sicherheits- und Justizbehörden zahlt sich aus“, sagte sie. Derartige Verstöße führten zu einer Rücknahme der Lockerungen, ergänzte ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält derweil eine Überprüfung der Abläufe insgesamt für erforderlich. Man müsse den Spagat zwischen Rechtssprechung und Resozialisierung schaffen, ohne dass Menschen gefährdet werden, so der Berliner GdP-Landeschef Stephan Weh am Samstag.
Nach dem entflohenen Mann, der 1998 für zwei begangene Morde im Jahr 1995 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, war bundesweit gefahndet worden. Dem Straftäter wurden dabei bereits seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es.
Erst im Februar war ein verurteilter Vergewaltiger entwischt
Der Anspruch darauf wächst aus Gründen der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit an, je länger der Vollzug der Sicherungsverwahrung andauert. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben. Bevor der Mann nun erstmals unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren“. Dazu habe man ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, hieß es von der Justizverwaltung.
Bereits im Februar war ein verurteilter Vergewaltiger während eines Ausgangs in Friedrichshain den Bediensteten der JVA Tegel entwischt. Der Mann konnte erst drei Tage später nach intensiver Fahndung in Schleswig-Holstein wieder gefasst und nach Berlin zurückgebracht werden. Auch bei ihm habe es keine Hinweise auf eine Fluchtgefahr gegeben, hieß es damals. Der Mann saß seit dem Jahr 2000 in Strafhaft, zunächst in Brandenburg. Wegen der Schwere der Tat und weil er als gefährlich eingestuft wurde, hatten die Richter 2011 Sicherungsverwahrung angeordnet. Seit 2021 erhielt er dennoch zahlreiche Ausgänge.
Nach seiner Rückkehr in die Sicherungsverwahrung wurden diese Lockerungen nach Angaben der Justizverwaltung gestrichen. „Klar ist unser Rechtssystem auf Resozialisierung ausgerichtet, aber wir reden hier über Schwerstkriminelle, die solche Freifahrtscheine gerne nutzen“, sagte GdP-Chef Weh zu derartigen Fällen.
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