Nach Informationen der Berliner Morgenpost ist ein Insasse der JVA Tegel am Donnerstagnachmittag nicht von seinem ersten unbegleiteten Ausgang in das Gefängnis zurückgekehrt, die Polizei fahndet derzeit nach dem 50-Jährigen.
Der zweifache Mörder hätte demnach eigentlich bis 17 Uhr zurück sein sollen, wie die Senatsjustizverwaltung der Deutschen Presse-Agentur bekannt gab. Eine bundesweite Fahndung nach dem Flüchtigen brachte bislang keinen Erfolg, hieß es am Samstag.
Nach Angaben der Justizverwaltung befindet sich der Mann seit 27 Jahren im Gefängnis. Er wurde 1998 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Details nannte ein Justizsprecher nicht.
Mörder aus der JVA Tegel entkommen: Hatte seit 2005 Ausgang
Nach Angaben wurden dem Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es.
Der Anspruch darauf wächst aus Gründen der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit an, je länger der Vollzug der Sicherungsverwahrung andauert. Bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin wurde der Mann im November 2001 in der Hauptstadt verurteilt. Nach einem Bericht der „B.Z.“ soll er im Oktober 1995 zwei Männer erschlagen haben; erst in Berlin und wenige Tage später in Brandenburg.
JVA Tegel in Berlin: Nicht die erste Flucht in diesem Jahr
Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein „umfassendes Prüfverfahren“. Dazu habe man ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. „Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen“, hieß es von der Justizverwaltung.
Grundlegende Kritik übt die Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP. „Natürlich ist es besorgniserregend, wenn sich ein verurteilter Doppelmörder, von dem offensichtlich noch Gefahr für die Bevölkerung ausgeht, auf freiem Fuß befindet“, sagt Landeschef Stephan Weh. Da es nicht der erste Fall sei, sollte man grundsätzlich interne Abläufe überprüfen und schauen, wie man mit dem vorhandenen Personalkörper den Spagat zwischen Rechtssprechung und Resozialisierung hinbekommt, ohne dass Menschen in dieser Stadt gefährdet würden, so Weh.
Bereits im Februar war ein verurteilter Vergewaltiger während eines Ausgangs in Friedrichshain den Bediensteten der JVA entwischt. Der Mann konnte erst drei Tage später in Schleswig-Holstein wieder gefasst und nach Berlin zurückgebracht werden. Auch bei ihm habe es keine Hinweise auf eine Fluchtgefahr gegeben, hieß es damals.
„Klar ist unser Rechtssystem auf Resozialisierung ausgerichtet, aber wir reden hier über Schwerstkriminelle, die solche Freifahrtscheine gerne nutzen“, sagt GdP-Chef Weh. „Unsere Kolleginnen und Kollegen werden ihr Bestes geben, um den Entflohenen möglichst schnell wieder hinter Gittern zu bringen.“



