Ein verurteilter Vergewaltiger ist bei einem Ausgang in Berlin geflohen. Die Polizei fahndet seit Dienstagabend nach dem als gefährlich geltenden Mann, wie ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung bestätigte. Die Fahndungen der Polizei blieb bislang jedoch erfolglos, wie der „Tagesspiegel“ berichtet. Nach Morgenpost-Informationen soll es sich um den 54-jährigen Sven H. handeln.

Der Mann sitzt seit dem Jahr 2000 in Strafhaft, zunächst in Brandenburg, zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA). Er wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Wegen der Schwere der Tat und weil er als gefährlich eingestuft wurde, hatten die Richter 2011 Sicherungsverwahrung angeordnet.

Vergewaltiger flieht während Freigang – trotz Begleitung durch Justizbediensteten

Seit 2021 erhielt er dennoch zahlreiche Ausgänge. Laut dem „Tagesspiegel“-Bericht soll der Häftling während seines 107. Freigangs entwischt sein, bei dem ihn Justizbedienstete begleiteten. „Die Strafvollzugsbehörden sind verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, auch Sicherungsverwahrte auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten“, so ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung. „Der Anspruch wächst aus Gründen der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit an, je länger der Vollzug der Sicherungsverwahrung andauert.“

Der Insasse habe dabei mehr als hundertmal begleiteten Ausgang durch den Berliner Vollzug. Es habe in bisher keinem Fall eine Beanstandung gegeben, hieß es. Die Begleitungen dienten der „sozialen Kontrolle“. Am gestrigen Tag allerdings nutzte Sven H. einen Besuch in Begleitung eines Bediensteten bei einem gemeinnützigen Verein in Friedrichshain dazu, sich unerlaubt zu entfernen. Nachdem dies gegen 18:30 Uhr von der Begleitung bemerkt worden war, wurde die Polizei unmittelbar informiert. Die Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet und dauern an. „Der Sachverhalt wird aktuell sowohl durch die JVA Tegel als auch durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz evaluiert“, versichert der Sprecher.

Polizeigewerkschaft zeigt sich besorgt über Flucht

Die Berliner Polizeigewerkschaft GdP zeigt sich über den Vorfall besorgt. „Es ist fatal für den Rechtsstaat, wenn ein verurteilter Gewaltstraftäter mit Sicherheitsverwahrung aus der JVA abhaut“, so GdP-Sprecher Benjamin Jendro. „Die bekommt man nicht, weil man Kaugummis gekaut hat, sondern weil man schwerste Straftaten begangen hat und davon ausgegangen wird, dass von dieser Person weiterhin eine Gefahr ausgeht.“ Es sei zu hoffen, dass Berliner Polizeibeamten ihn möglichst bald ausfindig machten.

Erst im Dezember waren zwei gefährliche Straftäter mit psychischer Erkrankung aus dem Maßregelvollzug geflohen. Die Männer waren eine Woche später gefasst worden. mit dpa