Bis zu minus fünf Grad zeigte das Thermometer zeitweise am vergangenen Wochenende an. Wetterverhältnisse, wie es sie Anfang Dezember lange nicht mehr gab. Der Winter über Berlin ist unerwartet eingebrochen und Kälte, Eis und Schnee bringen Fragen mit sich. Die Berliner Morgenpost hat die wichtigsten Antworten recherchiert.
Winter in der Mietwohnung – wann muss man heizen? Wie lüftet man richtig? Und wer ist verantwortlich, falls Schimmel entsteht?
Die Heizung im Winter ausstellen? Machen die wenigsten. Wenn man aber für ein paar Tage weg ist, dann sind Heizkosten, die man sich durch das Herunterdrehen des Heizkörpers sparen kann, verlockend. Zwingen, die Geräte anzulassen, kann einen auch der Vermieter nicht. Trotzdem ist hier Vorsicht geboten, erklärt die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins Ulrike Hamann. „Wenn man die Heizung über viele Tage komplett ausstellt, dann kann es sein, dass die Wohnung beschädigt wird.“ Für solche Schäden müsste dann eventuell der Mieter selbst aufkommen, denn seine Pflicht ist es, solche zu vermeiden.
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Neben dem Heizen sollte auch im Winter auf das richtige Maß beim Lüften geachtet werden. „Wenn es zu Schimmel kommt, weil nicht richtig gelüftet wurde, dann kann der Vermieter gegebenenfalls die Kosten der Mängelbeseitigung auf den Mieter übertragen“, sagt Hamann. Sie rät zweimal am Tag quer zu lüften. „Dabei sollte man alle Türen aufmachen, die Fenster komplett öffnen und während des Lüftens die Heizung herunterdrehen.“ Sollte es trotz des richtigen Heiz- und Lüftungsverhaltens zu Kondenswasser an den Fenstern kommen, dann könnte es sich laut der Expertin um einen Mangel an den Fenstern halten. Hier müsse der Vermieter informiert werden und das Problem beseitigen.
Was bedeutet die Kälte für Wohnungslose? Und wie kann man helfen?
„Selbst die Kältebusse kriegen die Leute nicht mehr unter“, so dramatisch schildert Barbara Breuer von der Stadtmission die Situation auf den Berliner Straßen. Drei Busse sind Nacht für Nacht bis in die frühen Morgenstunden unterwegs. Um die hundert Anrufe erreichen sie aktuell pro Nacht.
Wie dringend Hilfe benötigt ist, zeigen auch die Zahlen der Kältehilfe der gemeinnützigen Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser, GEBEWO. Von den rund 1000 Notübernachtungsplätzen, die berlinweit zur Verfügung stehen, wurden in der vergangenen Woche knapp 96 Prozent belegt. In dieses Bild passt, was Breuer aus der größten Notunterkunft der Stadtmission in der Lehrer Straße berichtet. Eigentlich ist hier Platz für 125 Menschen, in den vergangenen Nächten waren es aber deutlich mehr: Bis zu 160 Personen hätten dort geschlafen.
Viel mehr passen aber einfach nicht rein, so Breuer. In den vergangenen Nächten mussten die Ehrenamtler vor Ort deshalb oft den Kältebus anfunken und durchgeben, dass keine weiteren Gäste in den Notunterkünften aufgenommen werden können. Der Bus stellt dann um auf Notversorgung: Die Menschen können nicht mehr ins Warme gebracht werden. Nur mit Tee und Schlafsack kann noch geholfen werden.
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Angesichts dieser Lage fordert die Linken-Fraktion sofortige Unterstützung vom Senat und den Bezirken. „Die Plätze in der Kältehilfe müssen umgehend aufgestockt werden“, teilte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Katina Schubert, mit. Bis das geschehen ist, müssten unterstützend einige U-Bahnhöfe nachts geöffnet werden. Es geht hier um Leib und Leben von Menschen, argumentierte die Linken-Politikerin. „Da darf die BVG nicht wegsehen.“
Von der BVG selbst heißt es, dass es keine sogenannten Kältebahnhöfe geben wird. Wegen des Zugverkehrs und des Starkstroms im Gleisbereich könne nicht für die notwendige Sicherheit gesorgt werden. Außerdem gebe es keine sanitären Anlagen. Unterdessen ruft die Stadtmission Berlinerinnen und Berliner dazu auf, aufmerksam zu sein und bei Betroffenen nachzufragen, ob sie Hilfe brauchen. Auch Spenden werden gebraucht, denn aktuell sei die Kleiderkammer leer. Jacken, Socken, warme Schuhe und Thermo-Unterwäsche würden dringend benötigt, so Brauer.
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Was bedeutet der Wintereinbruch für Berlins Notaufnahmen?
Täglich ein Drittel mehr Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme – damit kämpft derzeit das Vivantes Klinikum in Neukölln. Grund dafür seien der Schnee und das Eis in der Stadt, erklärt Pressereferentin Mischa Moriceau. Auch in der Notaufnahme der Charité hätten die witterungsbedingten Verletzungen deutlich zugenommen.
„Am häufigsten sind Frakturen der Arme und Beine, mitunter auch des Brustkorbes und des Beckens zu beobachten“, heißt es aus einer weiteren Vivantes Rettungsstelle. Darunter fallen vor allem Verletzungen der Sprung- und Handgelenke, sowie Schenkelhalsfrakturen. Hinzu kämen Platzwunden am Kopf. In Friedrichshain würden zudem vermehrt Kinder behandelt, so Moriceau. Diese seien in der Regel aber weniger schwer verletzt.
Glätte auf dem Gehweg – wer muss wann wo streuen?
Aufklärung kommt von Britta Elm aus der Senatsverwaltung für Verkehr: „Kurz gesagt sind die jeweiligen Anlieger oder Grundstückseigentümer zuständig. Sollte es Gehwege betreffen, die keinen Anlieger haben, ist die BSR zuständig.“ Die weiteren Feinheiten erfährt man von der BSR: Schnee und Glätte müssen grundsätzlich sofort beseitigt werden. Fällt der Schnee nach 20 Uhr, muss der Winterdienst bis 7 Uhr morgens am Folgetag ausgeführt werden, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Wer Schnee und Glätte nicht ordnungsgemäß entfernt, den erwartet eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Bei Personenschäden drohen Schadensersatz und Strafverfahren. Wohnt der Eigentümer selbst in dem Haus, vor dem ein Passant zu Schaden gekommen ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schadensersatz. Für das Bußgeld hingegen muss der Eigentümer selbst aufkommen.
Aber Mieter aufgepasst: Der Eigentümer kann die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, unter anderem das Schneeschippen, seinen Mietern übertragen. Das muss dann im Mietvertrag oder in der Hausordnung klar geregelt sein. Ohne ausdrückliche Regelung bleibt aber der Vermieter verantwortlich.
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Ist nun die Zeit, um Vögel zu füttern und was gibt es zu beachten?
„Die Frage, ob Vogelfütterung gut oder schlecht für Vögel ist, wird auch unter Fachleuten kontrovers diskutiert“, so Janna Einöder, die Pressesprecherin des Naturschutzbunds Deutschland, Landesstelle Berlin (NABU Berlin). Manche Experten würden empfehlen, Vögel ganzjährig zu füttern, andere wiederum hielten es für schädlich. Der NABU Berlin rät nur im Winter zu füttern. Letztlich würden zehn bis 15 Arten davon profitieren – darunter Amsel, Rotkehlchen, Blau- und Kohlmeisen. Der Haussperling ist unter ihnen der Einzige, der in seinem Bestand gefährdet ist. Vogelfütterung sei demnach nicht mit Artenschutz gleichzusetzen. Dennoch betont Einöder: „Wer Vögel füttern möchte, sollte dies ruhig tun.“
Dabei gelte es jedoch, das richtige Futter zu verwenden. Obst, Rosinen, feine Sämereien, wie etwa Mohn oder Leinsamen, aber auch Nüsse oder Sonnenblumenkerne würden sich eignen. Von Meisenknödel mit Plastiknetz rät Einöder ab, da die Gefahr besteht, dass sich die Vögel in dem Netz verfangen. Außerdem sei Hygiene an den Futterhäusern essenziell, Futterhäuser und Wasserschalen sollten am besten täglich mit heißem Wasser, aber ohne Chemikalien, gereinigt werden. Letztlich gelte es allerdings natürliches Vogelfutter zu fördern. Sprich: das Pflanzen von Sträuchern und Bäumen, die Früchte und Beeren tragen; das Stehenlassen verblühter Pflanzen; das Liegenlassen von Laub. Dort fänden Vögel auf natürliche Art Futter.
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Was bedeutet die Kälte für Haustiere? Brauchen diese nun besonderen Schutz und Pflege?
Spaziergänge mit Hunden sollten bei niedrigen Temperaturen kürzer ausfallen und dafür häufiger erfolgen, rät die Sprecherin des Berliner Tierheims Christine Streichan. Ein Hundemantel hingegen sei nur in Ausnahmefällen sinnvoll, wenn das Tier alt, chronisch krank ist oder besonders kurzes Fell hat. „Wichtig ist hier die richtige Größe, damit nichts scheuert und das Tier in seiner Bewegungsfreiheit und Körpersprache nicht eingeschränkt wird“, so die Expertin.
Das Streusalz könne in Verbindung mit Wasser schmerzhaft für Hunde sein, deswegen empfiehlt sie die Ballen vor dem Spaziergang mit Melkfett einzucremen und danach die Pfoten gründlich zu waschen. Auch die Pfoten von Freigänger-Katzen sollten nach deren Rückkehr vom Salz befreit werden. Eincreme sei jedoch nicht notwendig, da die Katzen die Creme wieder ablecken würden. Für Katzen gilt, dass sie bei Minusgraden jederzeit die Möglichkeit haben sollten ins Haus zurückzukehren. Die Außenhaltung von Kaninchen und Meerschweinchen im Winter sei nur zu empfehlen, wenn die Tiere schon lange daran gewöhnt sind, so Streichan.


