Sie sind wieder da: Die Klima-Kleber der Gruppe "Letzte Generation"! Nachdem die Aktivisten vergangene Woche eine Blockade-Pause eingelegt hatten, sorgten sie am Montag wieder für massive Staus und genervte Autofahrer an verschiedenen Orten in der Hauptstadt. Laut Polizei gab es insgesamt 17 Blockaden.
Bei den Aktionen mit dabei war auch Carla Hinrichs, die Pressesprecherin der Gruppe. Sie blockierte zusammen mit weiteren Aktivisten die A100 am Hohenzollerndamm im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Zwei von den sechs Protestierenden hatten sich an Mietwagen bzw. Reifen festgeklebt, um den Verkehr zu stoppen. Daraufhin montierte die Polizei einen Reifen samt Aktivisten ab.

Für Carla Hinrichs könnte die Blockade-Aktion eine schlimme Folge haben. Sie war in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen einer früheren Aktion zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Hinrichs selbst schrieb auf Twitter: „Kein Urteil wird mich davon abhalten, für Gerechtigkeit zu protestieren.“
Die Sprecherin des Frankfurter Amtsgerichts, Sylvia Hauptmann, erklärte die Rechtslage auf Anfrage so: Das Urteil von vergangener Woche sei noch nicht rechtskräftig, da Einspruchsfristen noch liefen. Sollte das Frankfurter Urteil rechtskräftig und Hinrichs für die Berliner Aktion erneut verurteilt werden, könnte ein Verstoß gegen die Bewährung festgestellt werden. Dann könnte es sein, dass Hinrichs ihre Haftstrafe antreten muss.

Vor Gericht stand Carla Hinrichs, weil sie Einspruch gegen einen Strafbefehl aus dem Jahr 2022 eingelegt hatte. Am 12. April 2022 hatte sich Hinrichs zusammen mit anderen Aktivisten auf einer Straße im Frankfurter Bankenviertel festgeklebt. Hinrichs wurde deshalb wegen Nötigung zu 60 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt. Das wollte sie nicht auf sich sitzen lassen und legte Einspruch ein. Doch der ging nach hinten los, der Richter verurteilte sie.
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Haftstrafe für Klimaschützerin nach Klebeaktion an Gemälde-Rahmen
Zuletzt war Ende April eine Klimaaktivistin von einem Berliner Gericht zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die 24-Jährige aus Bayern, die sich an dem Holzrahmen des Gemäldes „Ruhe auf der Flucht nach Ägypten“ von Lucas Cranach dem Älteren (1472 - 1553) festgeklebt hatte, habe sich der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten das Urteil. Außerdem stand die junge Frau wegen Beteiligung an einer Straßenblockade vor Gericht, dafür wurde sie wegen versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat damit erstmals ein Berliner Gericht eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen Klimaaktivisten nach Aktionen der Gruppe "Letzte Generation" verhängt. „Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Teile der Gesellschaft mit Hinweis auf ihre Ziele nicht an Gesetze halten“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann in ihrer Urteilsbegründung. Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil sich die 24-Jährige uneinsichtig gezeigt und gesagt habe, dass sie sich weiterhin an ähnlichen Aktionen beteiligen werde, so die Richterin. Es liefen weitere zahlreiche Verfahren gegen die Frau. Es gebe keine positive Sozialprognose.
"Letzte Generation": 24-Jährige legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein

Die 24-Jährige und eine weitere Aktivistin hatten sich im August 2022 mit Sekundenkleber an den Rahmen festgeklebt. Es sei ein Schaden von 2385 Euro entstanden, hieß es in einem gegen die Frau erlassenen Strafbefehl. Im Juni 2022 hatte sich die Frau außerdem mit drei weiteren Aktivisten auf eine Abfahrt der Berliner Stadtautobahn gesetzt. Zum Prozess kam es, weil die 24-Jährige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte.
Vor Gericht erklärte sie, sie nehme seit mehr als einem Jahr an Aktionen der Gruppe "Letzte Generation" teil. „Ich beteilige mich nicht leichtfertig und unüberlegt“, sagte sie. Der Protest in der Gemäldegalerie sei symbolisch gewesen. Sie habe Design studiert und schätze Kulturgüter. „Wir haben darauf geachtet, dass das Gemälde durch eine Glasscheibe geschützt ist“, so die Frau. Ihr Verteidiger sagte, bei dem Holzrahmen habe es sich um kein Kunstwerk gehandelt – er sei 1952 für 60 Mark erworben worden und nicht wertvoll.
"Letzte Generation" kritisiert Haftstrafe
Die Staatsanwältin hatte auf eine Geldstrafe von 900 Euro in 90 Tagessätzen zu je 10 Euro plädiert. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein. Die Entscheidung sei „lächerlich und populistisch“, so der Anwalt.
Die sogenannte Letzte Generation kritisierte das harte Urteil: „Besonders schockierte uns, dass die Richterin strafverschärfend Sachverhalte berücksichtigte, die sie nicht heranziehen darf, wie etwa weitere laufende Ermittlungsverfahren oder die aktuellen Proteste der Letzten Generation in Berlin“, erklärte eine Sprecherin.
BM/dpa

