Berlin. Ein Klimaaktivist, der bei einem Polizeieinsatz Schmerzen erlitt, wollte im Eilverfahren die Rechtswidrigkeit anerkannt wissen.

Ein Klimaaktivist der sogenannten Letzten Generation ist mit seiner Klage gegen die Polizei Berlin wegen eines Schmerzgriffs zunächst gescheitert. Die Polizeibeamten hatten ihm am 20. April während einer Blockade Schmerzen zugefügt. Der Aktivist wollte vor dem Berliner Verwaltungsgericht (VG) per Eilverfahren die Rechtswidrigkeit des Einsatzes feststellen lassen. Da er dabei jedoch laut Gericht den falschen juristischen Weg wählte, wies die 1. Kammer seinen Antrag zurück.

Der Vorfall, von dem im Nachgang ein Video öffentlich wurde, sorgte für viel Aufsehen. Zu sehen ist, wie einer der Beamten dem auf dem Boden sitzenden Aktivisten beschreibt, welche Schmerzen dieser erleiden werde, wenn er die Fahrbahn nicht selbstständig verlasse.

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Dann packt der Polizist den jungen Mann am Hals, zieht ihn hoch und trägt ihn dann gemeinsam mit einem Kollegen weg. Dabei wenden die Beamten offensichtlich einen sogenannten Schmerzgriff an, indem sie dem Aktivisten den Arm auf dem Rücken verdrehen, der dabei schreit.

Der Aktivist wollte per Eilverfahren per einstweilige Anordnung feststellen lassen, dass die Maßnahme rechtswidrig war. „Dieser Antrag sei unzulässig, weil die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten behördlichen Maßnahme grundsätzlich nicht im vorläufigen Rechtsschutz erreicht werden könne“, sagt ein Gerichtssprecher. Dafür würden zwei Voraussetzungen fehlen.

Gericht: Praktiken weder regelhaft, noch drohe Wiederholungsgefahr

Zum einen würde auch aus dem vom Antragsteller vorgelegten Bildmaterial nicht folgen, dass die Anwendung schmerzhafter Vollstreckungspraktiken regelhaft erfolge, heißt es weiter. Vielmehr würden Platzverweise regelmäßig durch bloßes Wegtragen erfolgen. „Auch wenn man das Begehren des Antragstellers als auf die vorbeugende Unterlassung der Anwendung des Schmerzgriffs ihm gegenüber verstehen würde, fehlte es daher ebenfalls an der zu fordernden konkreten Wiederholungsgefahr.“

Dem Antragsteller bleibt allerdings noch die Möglichkeit, eine reguläre Klage beim VG anzustrengen. Gegen den nun ergangenen Beschluss kann er außerdem Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen.

Gegen den Beamten wurde im Nachgang der Aktion Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet. Diese würden weiter andauern, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag auf Nachfrage. Die „Letzte Generation“ sprach im Zusammenhang mit dem Vorfall von „Polizeigewalt“. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik verwies im Nachgang darauf, „dass die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf“.

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