Was die 27-jährige Melanie S. vor Gericht sagt, klingt sehr nach Entlastung. Für sich selbst. Aber auch für den Anklagten Matthieu K., ihren Lebensgefährten, der den Ermittlungen zufolge Ende Januar 2012 ihre zwei Jahre und sieben Monate alte Tochter Zoe erschlug. Der Darm soll durch einen Schlag geplatzt und das Kind qualvoll gestorben sein.
Der 26-jährige Matthieu verweigert vor dem Moabiter Schwurgericht die Aussage. Melanie S. lässt am Mittwoch von ihrem Verteidiger eine Erklärung verlesen. Das Schreiben ist schlicht formuliert. Melanie S. hat eine Lernbehindertenschule besucht, ohne Abschluss.
Die Schilderungen beginnen am Sonnabend, dem 28. Januar 2012. Die kleine Familie – wenn man es so bezeichnen kann – wohnte in Weißensee. Es gab drei Kinder. Eines war Zoe.
Zoes Mutter hat angeblich nur „roten Streifen am Rücken“ bemerkt
Zu Mittag hatte es an diesem Tag Nudeln mit Tomatensoße gegeben. Die Kinder hatten sich beschmiert. Matthieu K. soll sie nacheinander abgeduscht haben. Zuletzt Zoe. „Ich habe dann ein Klatschen gehört“, Zoe habe wohl auch ,Mama’ geschrien, steht in der Erklärung. Als Melanie S. ins Bad ging, habe Matthieu K. gesagt, das Kind sei in der Wanne ausgerutscht. Aufgefallen sei Melanie S. lediglich „ein roter Streifen am Rücken“. Aber Zoe habe sich ganz normal verhalten, nicht geweint oder geklagt.
Das Leben sei auch am 29. Januar normal weiter gegangen: DVDs anschauen. Kuscheln auf der Couch. Einkaufen. Essen. Schlafen. Spielen. Zoe – Melanie S. nennt sie „Püppi“ – habe sich küssen und kitzeln lassen, ohne zu klagen.
Lebensgefährte Matthieu K. soll Zoes Bruder den Arm gebrochen haben
Ein wenig auffällig sei die Tochter dann erst am Montag geworden. Weil sie sich immer wieder übergeben musste. An diesem Tag kamen, wie in jeder Woche, zwei Familienhelferinnen. Sie bemerkten, dass es Zoe nicht gut ging. Auch Zoes Zwillingsbruder Felix verhielt sich auffällig. Sein rechter Arm hing so merkwürdig herab. Die Familienhelferinnen forderten Melanie S. auf, mit den Kindern zum Arzt zu gehen. Später stellte sich heraus, dass der Arm des Jungen gebrochen war. Täter soll wiederum Matthieu K. gewesen sein.
Melanie S. gibt zu Protokoll, dass sie an diesem Montag tatsächlich zum Kinderarzt gegangen seien. Die Praxis sei jedoch geschlossen gewesen. Und Matthieu K. habe gesagt, sie sollten jetzt besser wieder nach Hause gehen. Zoe gehe es ja wieder besser. Das Mädchen erbrach sich in den folgenden Stunden noch mehrmals. Melanie S. kaufte Salzstangen, Zwieback und Cola, „weil das so gut stopft“. Zoe habe das auch zu sich genommen, gespielt, ein Bild gemalt. Zwischendurch habe sie sich aber auch wieder übergeben.
Angeklagten droht Verurteilung wegen Mordes
Abends wurde Melanie S. ein wenig nervös, weil das Erbrochene so komisch aussah. Sie habe sich aber von ihrem Lebensgefährten beruhigen lassen. Er sei davon ausgegangen, dass Zoe heimlich Süßigkeiten gegessen habe. Melanie S. habe „noch zehn Minuten mit ihr gekuschelt“. Alles war unauffällig, heißt es in der Erklärung. Sie habe das Kind gefragt, wie es ihm gehe. Und Zoe soll geantwortet haben: „Alles gut, Mama.“
Melanie S. legte sich dann auch ins Bett. Wach geworden sei sie, „als ich die Schreie von Matthieu hörte“. Er stand am Bett von Zoe. Sie war tot.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht diese Aussage würdigt. Die Anklage geht davon aus, dass Matthieu K. und Melanie S. das Leiden des Kindes vor dessen Tod durchaus bemerkten. Und dass Zoe bei einer rechtzeitigen notärztlichen Behandlung hätte gerettet werden können. Beiden Angeklagten droht jetzt eine Verurteilung wegen Mordes.



