Gerade einmal 33 Monate alt ist die kleine Zoe S. aus Berlin-Weißensee geworden, dann musste das Mädchen qualvoll sterben. Das war am 31. Januar 2012, zwei Jahre später müssen sich ihre Mutter Melanie S. und deren Lebensgefährte Matthieu K. vor dem Landgericht verantworten.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat K. den Tod des Kindes durch einen Faustschlag in den Magen verursacht. Und beide Angeklagte sollen danach tatenlos dem langsamen Sterben des Opfers zugesehen haben, ohne ärztliche Hilfe zu suchen. Am Freitag hat vor dem Landgericht Berlin der Prozess begonnen.

Die Staatsanwaltschaft hat Matthieu K. wegen Mordes angeklagt. Nicht etwa, weil sie ihm unterstellt, er habe Zoe in Tötungsabsicht geschlagen. Aber sie wirft ihm vor, er habe ärztliche Hilfe für das Kind verhindert, damit seine Gewalttat nicht bekannt wird. Juristen nennen so etwas Verdeckungsabsicht und die gilt als Mordmerkmal.

Auch der Mutter droht Verurteilung wegen Mordes

Melanie S. wurde des Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Peter Faust, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, stellte aber schon zu Verhandlungsbeginn am Freitag fest, dass auch ihr eine Verurteilung wegen Mordes droht.

Beide Angeklagte erwecken nicht den Eindruck, als sei ihnen bewusst, was ihnen vorgeworfen wird. Und was ihnen im Fall eines Schuldspruches droht. Sie hocken am Freitag mit hochgeschlagenen Kapuzen auf der Anklagebank, und wenn ihre Gesichter nicht gerade hinter Aktendeckeln zum Schutz vor den Fotografen verschwinden, sieht man sie mit leerem Blick vor sich hin starren. Mathieu K., hager und schmächtig, ist ein Mensch, der ohne Zweifel bei jeder körperlichen Auseinandersetzung den Kürzeren ziehen würde. Nur die kleine Zoe hatte gegen ihn keine Chance.

Der brutale Faustschlag in den Magen von Zoe war ein entsetzlicher Gewaltausbruch, aber nicht der einzige, der Mathieu K. vorgeworfen wird. 2010 zogen K. und Melanie S. zusammen. Mit dabei die drei Kinder der jungen Frau, Zoe, ihr Zwillingsbruder Felix und der ein Jahr ältere Lukas. „Waren keine Zeugen anwesend, führte der Angeklagte bei den Kindern ein hartes Regiment“, erklärt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei der Verlesung ihrer Anklageschrift. Offenbar wurde jedes Fehlverhalten mit Gewalt geahndet.

Angeklagter schlug „in Rage“ zu

Was genau unter einem harten Regiment bei K. zu verstehen war, listet die Anklage detailliert auf. Zoe soll er so heftig an den Ohren gezogen haben, dass Blutergüsse zurückblieben. Und ihrem Zwillingsbruder Felix wurde der Arm verdreht, die Folge war ein Spiralbruch. Sichtbare Verletzungen sollen die Angeklagten Dritten gegenüber mit Unfällen beim Spielen erklärt haben.

Dann kam der 28. Januar 2012. „In Rage“ habe K. Zoe einen Faustschlag in den Magen verletzt, so heftig, dass es bei dem Kind zu einem Darmbruch kam. Schon einen Tag später hatte sich der Bauch des Mädchens so aufgebläht, dass kein Zweifel an der Schwere der Verletzung mehr bestand. Die Angeklagten ignorierten das jämmerliche Weinen des Kindes trotzdem. Wieder einen Tag später erschien eine Familienhelferin des Jugendamtes in der Wohnung des Paares in Weißensee. Auch ihr gegenüber hatten die Angeklagten es früher offenbar geschafft, erkennbare Verletzungen der Kinder als harmlos darzustellen. Diesmal funktionierte es allerdings nicht. Die Familienhelferin forderte die Angeklagten unmissverständlich auf, sofort mit dem kleinen Mädchen zu einem Arzt zu fahren.

Beide machten sich auch tatsächlich auf den Weg, doch unterwegs soll K. die junge Frau überredet haben umzudrehen. Für die Staatsanwaltschaft ist das eine Schlüsselszene, ein Vorgang, der letztlich dem Kind das Leben kostete und K. seinerseits eine Mordanklage einbrachte. In den frühen Morgenstunden des 31. Januar gegen 3 Uhr bemerkte K., das Zoe apathisch in ihrem Bett lag und kaum noch atmete. Wieder erfolgte keine Reaktion. Eine Stunde später, gegen 4 Uhr, sah er erneut nach Zoe. Da war das Mädchen tot. Eine Obduktion ergab, dass selbst kurz vor dem Tod des Kindes ein Rettung durch medizinische Hilfe noch möglich gewesen wäre. Die Angeklagten, so die Staatsanwaltschaft, hätten dies verhindert. Bislang schweigen die Angeklagten zu den Vorwürfen.

Der Prozess wird fortgesetzt.