09.07.12

Datenweitergabe

Zehntausende Bundesbürger protestieren gegen Meldegesetz

Mehr als 50.000 Menschen haben sich bislang an einer Aktion beteiligt, mit der der Verkauf von Meldedaten an Firmen verhindert werden soll.

Foto: dpa
Debatte über neues Meldegesetz
Ein Mann füllt im Kreisverwaltungsreferat in München das Formular zur Speicherung von Übermittlungssperren aus

Innerhalb weniger Stunden haben mehr als 50.000 Menschen an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, das umstrittene neue Meldegesetz im Bundesrat zu stoppen. Sie trugen sich dafür auf der Internetseite der Aktion Campact mit ihrem Namen und ihrer Wohn- und Mailadresse ein.

Der Online-Appell ist Teil einer Kampagne unter dem Motto "Meine Daten sind keine Ware", die das Kampagnennetzwerk Campact gemeinsam mit der Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisation FoeBuD nach eigenen Angaben am Montagmorgen gestartet hat. Demnach fordern die Unterzeichner die Ministerpräsidenten auf, im Bundesrat dafür zu sorgen, dass keine Meldedaten weitergegeben werden dürfen, es sei denn, der Bürger hat dem ausdrücklich zugestimmt.

Das neue Meldegesetz wurde am 28. Juni im Bundestag beschlossen und soll privaten Adresshändlern von 2014 an den Zugriff auf persönliche Daten bei den Bürgerämtern erleichtern. Nachdem Bundestagsopposition und Datenschützer heftigen Widerstand ankündigten, rückte nun allerdings auch die Bundesregierung von dem Gesetz ab.

Wowereit entsetzt über neues Gesetz

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit ist "entsetzt" über das neue Meldegesetz. Die Bürger hätten ein Recht darauf, dass ihre Daten nicht einfach verkauft werden, sagte der SPD-Politiker am Montag. Die Bürger müssen nach Wowereits Auffassung "aktiv gefragt werden", ob sie ihre Daten weitergeben wollen oder nicht – erst recht, wenn es um kommerzielle Zwecke gehe. Wegen dieser Datenschutzbedenken stehe er persönlich dem Entwurf "sehr kritisch" gegenüber. Wie sich die Berliner Koalition im Bundesrat zu dieser Frage verhalten werde, hänge von den entsprechenden Beratungen mit dem Partner CDU ab.

Berlins Innensenator und CDU-Vorsitzender Frank Henkel hat das neue Meldegesetz ebenfalls verurteilt. "Ich halte die Widerspruchslösung für höchst problematisch", teilte Henkel am Montag mit. "Es ist völlig unangemessen, wenn jetzt der Bürger in der Bringschuld sein soll und einer kommerziellen Nutzung seiner Daten widersprechen muss." Eine entsprechende Weitergabe sollte nur erfolgen dürfen, wenn die Bürger vorher explizit zugestimmt haben.

Nach Henkels Ansicht wird das geplante Gesetz keinen Bestand haben. "Ich bin optimistisch, dass es uns gelingen wird, das Gesetz in diesem Punkt im weiteren Verfahren zu ändern und eine Lösung zu finden, die einen hinreichenden Datenschutz gewährleistet."

In der ursprünglichen Gesetzesfassung der Bundesregierung war vorgesehen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. In der verschärften Fassung muss nun der Bürger von sich aus Widerspruch einlegen (Widerspruchserklärung).

Bundesregierung distanziert sich vom eigenen Gesetz

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das umstrittene Meldegesetz im parlamentarischen Verfahren wieder verändert wird. Das machte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin deutlich. In der ursprünglichen Gesetzesfassung der Bundesregierung war vorgesehen gewesen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen mussten. In der verschärften Gesetzesfassung, die vom Bundestag in nur 57 Sekunden beschlossen wurde, ist nun vorgesehen, dass die Bürger aktiv Widerspruch einlegen müssen. Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war, soll die umstrittene Verschärfung auf "ausdrücklichen Wunsch der CSU" zustande gekommen sein.

Der Regierungssprecher verwies darauf, dass der von der Bundesregierung eingebrachte ursprüngliche Gesetzentwurf anders ausgesehen habe als die schließlich vom Bundestag beschlossene Regelung. Das Kabinett halte es für denkbar, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Änderungen an dem Gesetz gebe, die dem Datenschutz stärker Rechnung trügen, sagte Seibert weiter.

Bundesinnenminister Friedrich verteidigt neues Meldegesetz

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte zuvor eine vorschnelle Kritik an dem vom Bundestag verschärften Meldegesetz abgelehnt. Wer sich "inhaltlich" mit dem neuen Gesetz auseinandersetze und dieses mit den Meldegesetzen der Länder vergleiche, der werde feststellen, dass der Datenschutz gegenüber der jetzigen Rechtslage verbessert werde, sagte Friedrich am Montag vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. "Dann legt sich die Aufregung vielleicht ein bisschen." Das werde auch der Bundesrat in seinen Beratungen feststellen. "Ich warne vor Schnellschüssen", sagte der Minister, dessen Haus den Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung vorgelegt hatte.

Friedrich wollte sich auch auf Nachfrage nicht zu "seiner" ursprünglichen Gesetzesfassung bekennen oder sich gegen die vom Bundestag beschlossenen Verschärfungen positionieren. "Ich kritisiere die Beschlüsse des Deutschen Bundestages als Mitglied der Bundesregierung nicht", sagte er und betonte: "Wissen Sie, in Berlin ist es so, dass das Parlament die Regierung kontrolliert und nicht umgekehrt." Friedrich wollte aber darüber hinaus auch nicht sagen, warum er sich ursprünglich für die Einwilligungslösung und gegen die Widerspruchslösung entschieden hatte.

CSU-Chef Horst Seehofer und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatten dagegen zuvor angekündigt, das verschärfte Gesetz stoppen zu wollen. Aigner sagte, in der ursprünglichen Gesetzesfassung sei "aus guten Gründen" vorgesehen gewesen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. In der verschärften Gesetzesfassung ist nun vorgesehen, dass die Bürger aktiv Widerspruch einlegen müssen. "Ich gehe davon aus, dass es hier noch was zu ändern gibt", so Aigner. Sie machte erneut klar, dass der zuständige Bundestagsausschuss das von der Regierung vorgelegte Gesetz ohne Rücksprache geändert und verschärft habe. "Das wird korrigiert", sagte auch CSU-Chef Horst Seehofer nach Beratungen der Parteispitze in München. Das sei "die ganz überwiegende Meinung" des Vorstands gewesen. Er hoffe nicht, "dass CSU-Abgeordnete daran beteiligt waren - das wäre nicht schön".

Quelle: dpa/dapd/sei
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Was bedeutet das neue Meldegesetz?
  • Das Gesetz

    In dem Gesetz heißt es, dass die Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen – es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt.

     

  • Der Widerspruch

    Das Widerspruchsrecht wird deutlich eingeschränkt. Falls ein Adresshändler die Daten des Betroffenen schon hat und nur wissen will, ob sie noch aktuell sind, muss das Amt Auskunft erteilen. Ein Widerspruch ist unmöglich.

  • Bisherige Regelung

    Auch heute schon können zum Beispiel Unternehmen persönliche Daten beim Amt erfragen und abgleichen, solange der Betroffene dem nicht widersprochen hat. Die Meldeämter sind verpflichtet, die Bürger bei der Anmeldung auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. In Berlin steht dieser Hinweis zum Beispiel in den einleitenden Erläuterungen zum Meldeformular.

  • Der Grund

    Bislang war das Meldewesen auf Länderebene geregelt, nach einem Rahmengesetz des Bundes. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das Melderecht auf den Bund übergegangen. Das Gesetz soll nun die neuen Zuständigkeiten regeln.

  • Welche Daten

    Privatpersonen und nicht-öffentliche Einrichtungen dürfen Auskunft bekommen über: Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist.  Geschützt sind das Geschlecht, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit und die Religion.

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