09.07.12

Umstrittener Plan

Opposition will im Bundesrat neues Meldegesetz kippen

In 57 Sekunden passierte das Gesetz den Bundestag. Den Abgeordneten war Fußball wichtiger als Bürgerrechte. Nun muss es durch den Bundesrat.

Foto: Statistisches Bundesamt
Meldeämter sollen Daten  Adresshändlern weitergeben können - dagegen regt sich nun - später - Protest
Meldeämter sollen Daten Adresshändlern weitergeben können - dagegen regt sich nun - später - Protest

Der umstrittene Gesetzentwurf für ein neues Meldegesetz wird im Bundesrat voraussichtlich gekippt werden. Von SPD und Grünen regierte Länder haben für die Abstimmung im Herbst in der Länderkammer bereits ihren Widerstand angekündigt - anders als im Bundestag hat die Koalition dort keine Mehrheit.

Der vom Parlament ohne Aussprache gebilligte Entwurf sieht vor, dass Meldeämter Daten wie Name und Anschrift an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne den jeweiligen Bürger zu fragen. Dieser kann zwar auch weiterhin vorbeugend Widerspruch einlegen - dieser gilt künftig aber nicht, wenn die Adresshändler vom Amt nur bereits vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen.

Für das grün-rot regierte Baden-Württemberg sagte Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD): "Die Weitergabe von Daten ohne Ausschlussmöglichkeit des Bürgers wird nicht mitgetragen." Jeder Bürger müsse dem Handel mit seinen persönlichen Angaben wirksam widersprechen können, sagte er der "Südwest Presse".

Auch der Regierungschef des rot-grün regierten Bremen, Jens Böhrnsen (SPD), kündigte Widerstand an. "Ich glaube nicht, dass das Gesetz den Bundesrat unverändert übersteht", sagte Böhrnsen, der Ende Juli den Vorsitz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat übernimmt, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Datenschutzbeauftragter verlangt Einwilligung der Bürger

Der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, verlangte generell, zur ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs zurückzukehren, die eine Einwilligung des Bürgers zur Voraussetzung für die Weitergabe seiner Daten durch die Meldebehörde machte. "Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden."

Für die Kommunen wäre ein Entgegenkommen gegenüber den Werbern im neuen Meldegesetz "problematisch", wie der Vize-Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, der "Süddeutschen Zeitung" sagte. "Unser Interesse geht nicht dahin, mit Adressen zu handeln."

Neben SPD-Politikern hatten am Wochenende auch Grüne und Linkspartei schon Widerstand angekündigt. Die Kritiker haben dabei Verbündete selbst in der Regierung. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) rückte am Sonntag von der Neuregelung ab und meldete "Diskussionsbedarf" an. Sie halte die ursprüngliche Einwilligungslösung "nach wie vor für den besseren Weg", sagte sie der "Berliner Zeitung".

In Kraft treten soll das Gesetz 2014. Mit ihm setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der Föderalismusreform von 2006 um, wonach das Melderecht von den Ländern auf den Bund übergeht.

Quelle: dpa/ap
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Leser-Kommentare 2 Kommentare
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Was bedeutet das neue Meldegesetz?
  • Das Gesetz

    In dem Gesetz heißt es, dass die Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen – es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt.

     

  • Der Widerspruch

    Das Widerspruchsrecht wird deutlich eingeschränkt. Falls ein Adresshändler die Daten des Betroffenen schon hat und nur wissen will, ob sie noch aktuell sind, muss das Amt Auskunft erteilen. Ein Widerspruch ist unmöglich.

  • Bisherige Regelung

    Auch heute schon können zum Beispiel Unternehmen persönliche Daten beim Amt erfragen und abgleichen, solange der Betroffene dem nicht widersprochen hat. Die Meldeämter sind verpflichtet, die Bürger bei der Anmeldung auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. In Berlin steht dieser Hinweis zum Beispiel in den einleitenden Erläuterungen zum Meldeformular.

  • Der Grund

    Bislang war das Meldewesen auf Länderebene geregelt, nach einem Rahmengesetz des Bundes. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das Melderecht auf den Bund übergegangen. Das Gesetz soll nun die neuen Zuständigkeiten regeln.

  • Welche Daten

    Privatpersonen und nicht-öffentliche Einrichtungen dürfen Auskunft bekommen über: Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist.  Geschützt sind das Geschlecht, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit und die Religion.

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