Zum 1. Januar 2011 tritt das „GKV-Finanzierungsgesetz“ in Kraft. Dadurch werden unter anderem auch die Wahltarife der Kassen verbessert. Hier wird es deutlich mehr Flexibilität für Versicherte geben. „Zwar dürfen die Krankenkassen weiterhin Wahltarife anbieten“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim Finanz- und Vermögensberater MLP. „Geändert wurden allerdings die Bindungsfristen.“ Das bedeutet, dass Versicherte sich bei einigen Tarifen weniger lang binden müssen als zuvor. „Dies kann aber nicht über das grundsätzliche Problem hinwegtäuschen, dass die Versicherten keine Planungssicherheit haben“, so Keller. Derartige Tarife können nämlich jederzeit wieder geschlossen werden, Kunden sind ihren Versicherungsschutz dann schnell wieder los.
Vergangenen Sommer musste die Techniker Krankenkasse die Schließung ihres Tarifs „TK Privat Praxis“ zum Jahresende bekannt geben. Der Slogan „Bei der TK versichert, wie ein Privatpatient behandelt“ hatte 7000 Versicherte angelockt, doch sei das Angebot nicht mehr finanzierbar, hieß es. Berechnungen hätten ergeben, dass die Beiträge unzumutbar hätten angehoben werden müssen. „Wer über den gesetzlichen Standard hinausgehende Leistungen haben will, ist mit privaten Zusatzpolicen deutlich besser beraten“, fasst Keller zusammen.
Oft nur abgespeckte Zusatzpolicen
Diese können auch gesetzliche Kassen über Kooperationen mit privaten Versicherern anbieten, etwa für den stationären Bereich oder die Zahnbehandlung. Vorteil: Einfachere Gesundheitsfragen und meist ein Rabatt von drei bis fünf Prozent. Allerdings bieten nicht alle Kassen solche Policen an, zudem garantieren sie oft nur abgespeckte Leistungen. Deshalb mahnt Sabine Baierl-Johna, Expertin der Zeitschrift „Finanztest“: „Wer sich für eine Zusatzversicherung interessiert, sollte neben denen der Kasse auch andere Angebote prüfen.“ Und da man sich an einen von seiner Krankenkasse vorgegebenen Kooperationspartner binden müsse, könne es trotz des dort eingeräumten Preisvorteils vorkommen, dass ein anderes privates Versicherungsunternehmen einen günstigeren Ergänzungstarif anbiete.
Eher unrentabel sind Wahltarife, bei denen Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen und im Gegenzug von der Kasse eine Prämie erhalten. Aber: Die mögliche Prämie kommt gegen Kosten für eine unerwartete Erkrankung nicht an. Brandgefährlich sind selbst nach Ansicht vieler Kassen die Wahltarife mit Kostenerstattung. Hierbei erhält der Patient vom Arzt eine Rechnung und reicht diese bei der Kasse ein. Von dort wird ihm anschließend der von der GKV gedeckte Anteil erstattet. „Die Angebote sind nicht interessant“, sagt Keller. Der gesetzlich Versicherte bleibe auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Denn die Ärzte müssen Patienten zwar über den Privatanteil aufklären. Doch es gibt Zweifel an der Umsetzung.



