Viele gesetzlich Krankenversicherte kennen das: Sie bekommen wochenlang keinen Termin beim Arzt, Privatversicherte dagegen jeden Service. Dafür rechnen die Praxen dann das Doppelte oder Dreifache dessen ab, was ihnen gesetzlich Versicherte einbringen würden. Die Privatversicherungen freut die Vorzugsbehandlung, doch die Rechnung dafür kommt. In diesen Tagen ist es wieder so weit: Die Beitragsbescheide für 2011 werden verschickt. Und Vielen blüht wieder eine saftige Erhöhung der monatlichen Abbuchungen.

Das liegt nicht nur an den steigenden Gesundheitskosten oder an dubiosen Behandlungsmethoden, sondern auch an der Politik vieler Versicherer. Sie ködern junge Kunden mit extrem niedrigen Tarifen. Ausbaden müssen die Kunden es dann im Alter, wenn sich die einst so günstig scheinenden Tarife als nicht optimal kalkuliert herausstellen. Die jüngste Gesundheitsreform soll nun wieder mehr junge Mitglieder in die private Krankenversicherung lenken, das könnte die Situation noch zuspitzen.

Vor allem Frauen zahlen drauf

Die Debeka, mit mehr als zwei Millionen Kunden die Größte unter den Privatversicherern, bittet einen Teil ihrer 2,1 Millionen Mitglieder mit fünf bis zehn Prozent mehr zur Kasse. „Die Beitragsanpassung betrifft 210.000 Versicherte, also gerade einmal zehn Prozent unserer Vollversicherten“, relativiert ein Sprecher die Beitragsanpassungen. Angehoben werden die Beiträge aller erwachsenen Angestellten und Selbstständigen – die Beamtentarife sind nicht betroffen. Besonders hart trifft es in dieser Preisrunde bei Debeka hingegen Frauen. Diese müssen in der Spitze zehn Prozent mehr zahlen. „Bei Frauen ist es die erste Beitragsanpassung seit fünf Jahren“, heißt es jedoch beim Anbieter.

Die 900.000 Kunden der DKV müssen einer Umfrage von „Spiegel online“ zufolge besonders tief in ihre Taschen greifen. Auf sie kommen Erhöhungen von durchschnittlich bis zu sieben Prozent zu. Dabei mussten sie bereits Anfang 2010 einen Aufschlag von rund acht Prozent zahlen. Und auch Axa-Kunden sind nicht sicher vor Erhöhungen: Im Schnitt 5,5 Prozent müssen sie im kommenden Jahr drauflegen. Sie hatten ebenfalls bereits zu Beginn des Jahres 2010 eine ähnliche Hiobsbotschaft erhalten.

Die Aufschläge kommen nicht grundlos: Die Gesellschaft altert. Wie in der gesetzlichen Krankenkasse werden auch in der privaten die Versicherten immer älter und ihre Versorgung dementsprechend kostspieliger. Im Schnitt 4,5 Prozent mehr müssen die Kassen für die Gesundheit ihrer Kunden jedes Jahr zahlen. Dazu kommt die medizinische Inflation, mit der alle Kassen zu kämpfen haben. Und als wäre das nicht genug, haben die Assekuranzen seit knapp zwei Jahren noch mit einem weiteren Problem zu ringen: mit historisch niedrigen Zinsen. Schließlich bringen zehnjährige Bundesanleihen derzeit nur rund 2,7 Prozent. Damit die schlechte Zinsentwicklung nicht an den Altersrückstellungen der PKV knabbert, die dazu dienen, dass die Beiträge im Alter nicht sprunghaft ansteigen, sind die Versicherer gezwungen, einen Anteil der regulären Beiträge in diese Absicherung fließen zu lassen. Dieses Geld geht ihnen für ihr Tagesgeschäft verloren.

Versicherte haben Kündigungsrecht

Die knapp 145 Milliarden Euro an Rückstellungen sind aber zu einem vom Bundesfinanzministerium festgelegten Garantiesatz, derzeit 3,5 Prozent, zu verzinsen. Diese Höchstgrenze soll eigentlich verhindern, dass Unternehmen mit spekulativen Zinskalkulationen Lockangebote unterbreiten. Dieser „Höchstrechnungszins“ könnte – sowohl für Neu- als auch Bestandskunden – abgesenkt werden. Doch stößt das bei vielen PKV-Anbietern auf energische Abwehr. Diese Rendite vom Kapitalmarkt dient als Argument der Privaten, im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse besser zu wirtschaften und damit bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen anbieten zu können. Der PKV-Verband bemüht sich daher, zu beschwichtigen. Die Zinsentwicklung sei in den vergangenen Jahren stabil gewesen, im Schnitt könne die Branche aktuell 4,9 Prozent einfahren.

Die Beiträge steigen trotzdem. Wenn Versicherte das Schreiben mit der Anpassung erhalten, sind sie ihrem Versicherer aber nicht schutzlos ausgeliefert. Sie können auf ihr Sonderkündigungsrecht pochen. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ist dann möglich. Mit finanziellen Vorteilen ist das aber nicht immer verbunden. Und außerdem muss der Kunde mit Abstrichen bei der medizinischen Versorgung rechnen.

Wer sogar den Anbieter wechseln möchte, muss schmerzhafte finanzielle Einbußen hinnehmen: Abtrünnige verlieren zum Einen ihre über die Jahre gesparten Alterungsrückstellungen – also das Kapital, das der Versicherer ansparen muss, um Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Das bedeutet für die Wechsler, dass sie im Alter draufzahlen. Zum anderen können Privatversicherte, die sich einer neuen Gesellschaft zuwenden, nur noch in die seit 2009 aufgelegten Tarife wechseln. Nachteil: Dem Versicherten steht nur der Basistarif offen. Für ihn muss er mindestens den Höchstsatz der gesetzlichen Kasse zahlen – und er bekommt auch nur noch die Leistungen, die der gesetzlichen entsprechen.

Zudem fordern die Anbieter eine erneute gesundheitliche Überprüfung, wenn mehr Leistungen in dem Tarif stecken. Es ist dann gut möglich, dass die Beiträge nicht günstiger ausfallen. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist außerdem zwar nicht gänzlich versperrt, aber äußerst schwer.

Nimmt der Kunde diese Einbußen in Kauf, ist es trotzdem schwierig, den passenden Tarif zu finden. Denn kreativ wird die Assekuranz vor allem dann, wenn es heißt, neue Angebote für junge, gesunde Menschen zu formen, am liebsten mit günstigen Beiträgen – die später freilich sprunghaft ansteigen, wenn die Tarifgruppe geschlossen wird. Für ältere Versicherte ist der Quereinstig zu günstigen Konditionen daher kaum möglich. Hilfe von den Versicherern ist kaum zu erwarten. Denn sie haben kein großes Interesse daran, Bestandskunden einen günstigeren Tarif anzubieten.