Versicherungsunternehmen müssen ab Ende 2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen ist eine unzulässige Diskriminierung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Az: C-236/09)

Zur Begründung verweist der EuGH auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Sie verlange geschlechtsneutrale sogenannte Unisex-Tarife im Grundsatz schon ab dem 21. Dezember 2007 und sehe eine Überprüfung nach fünf Jahren, also am 21. Dezember 2012, vor. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werde, seien Ausnahmen danach unzulässig, urteilte der EuGH. Bislang werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht häufig eine zentrale Rolle.

So bezahlen Frauen weniger für ihre Kfz-Haftpflicht, weil sie im Durchschnitt weniger Unfälle bauen. Besonders wichtig ist die um etwa fünf Jahre höhere statistische Lebenserwartung der Frauen: Sie führt zu günstigeren Beiträgen für eine Risiko-Lebensversicherung, aber zu deutlich höheren Beiträgen für eine private Rentenversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte bereits vor Tariferhöhungen gewarnt. Im konkreten Fall hatte ein belgisches Gericht die höchsten EU-Richter um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten.

AFP/dpa/cat