Die europäische Versicherungsbranche muss künftig unter ganz neuen Vorzeichen rechnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit einem Urteil ihr Weltbild über den Haufen geworfen. „Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen ist eine Diskriminierung“. Unterschiedliche, geschlechtsbezogene, Prämien für Frauen und Männer erklärten die Richter damit für rechtswidrig. Ab Dezember 2012 müssen trotz unterschiedlicher Risiken nun einheitliche Tarife gelten.

Der Risikofaktor „Mann“ ebenso wie der Risikofaktor „Frau“ sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in Europa, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Nach ersten Berechungen könnten vor allem Männer von der neuen Regelung profitieren. Sie sind, weil sie im Durchschnitt vor ihren Frauen versterben, etwa bei der Risikolebensversicherung teurer. „Männer zahlen für eine Risikolebensversicherung zwischen 35 und 64 Prozent mehr als Frauen“, sagt Daniel Friedheim vom Vergleichsportal Check24.

Frauen hingegen müssen mehr für die private Rentenversicherung berappen, schließlich haben sie ein höheres „Langlebigkeitsrisiko“. Auch bei der privaten Krankenversicherung müssen sie bisher tiefer in die Tasche greifen. Schluss ist nun auch mit günstigen Einsteigertarifen für junge Frauen in der Kfz-Versicherung – sie verhalten sich defensiver und bauen weniger Unfälle als ihre männlichen Kollegen, was sich bisher in teils deutlich niedrigeren Beiträgen niederschlug.

Tarife könnten steigen

Die Branche warnte bereits vorab mit einem Kostenschub für alle Versicherungskunden – nun ruderten sie aber wieder etwas zurück. Ein Sprecher der HUK-Coburg äußerte sich zwar ablehnend gegenüber dem Urteil. Es sei falsch und berücksichtige weder versicherungsmathematische Grundlagen noch statistische Fakten. Doch ob tatsächlich mit höheren Prämien zu rechnen sei, stehe bisher keinesfalls fest. Im Schnitt komme es eventuell mittelfristig zu Beitragssteigerungen, wenn bestimmte Policen für das eine oder andere Geschlecht weniger attraktiv würden und sich so das spezifische Risiko der einzelnen Geschlechter im jeweils anderen Produkt häufe.

Konkret bedeutet das, dass etwa Risikolebensversicherungen für Frauen – im Vergleich mit Männertarifen – nicht mehr so attraktiv sind. Als Rattenschwanz könnte sich dann das Abwandern von Frauen aus diesem Produkt nach sich ziehen. Damit bleiben mehr Männer in der „Risikogemeinschaft Risikolebensversicherung“ zurück. Bei ihnen besteht aufgrund ihrer kürzeren Lebenserwartung aber eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit des Versicherungsfalls. Damit könnte die Police teurer werden. Insgesamt, für Männer und Frauen.

Die Deutsche Aktuarvereinigung hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ebenfalls kritisiert. Der Geschäftsführer des Versicherungsmathematiker-Verbandes, und ebenfalls auf statistisch belegte Unterschiede verwiesen.

Der Geschäftsführer des Versicherungsmathematiker-Verbandes, Michael Steinmetz betonte, Ziel müsse es nun sein, bei der Umsetzung des Urteils in nationales Recht, eine Lösung zu finden, die dem Richterspruch entspreche und trotzdem eine risikogerechte Tarifgestaltung erlaube. Statt des Geschlechts müssten dafür nun andere statistisch erkennbare Faktoren gefunden werden. Allianz-Deutschland-Chef Markus Rieß sagte, es sei falsch, Ungleiches gleich zu behandeln. Und auch der Branchenverband GDV kritisierte die Entscheidung heftig: Die Differenzierung nach Risiken, die vom Geschlecht des Versicherten abhängen, habe bisher zu insgesamt günstigen Tarifen geführt, sagte Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth: „Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt.“ Für eine Beurteilung der Folgen ist es aber nach seinen Worten noch zu früh – gerade prüfen Versicherungsmathematiker und Versicherungsjuristen Hand in Hand Urteil und bestehende Kalkulationen.

Nicht betroffen seien bereits bestehende Verträge, erklärte der GDV. Doch hinsichtlich der Einschätzung herrscht noch keine Einigkeit in der Branche.

Mit der Entscheidung hebelt der EuGH eine Sonderregelung zum Gleichheitsgrundsatz für Versicherungen von 2004 aus. Damals hatte es die EU ihren Mitgliedstaaten überlassen, eine solche Risikoberechnung weiter zuzulassen. Deutschland hatte davon im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Bestätigt durch das Urteil fühlen sich Verbraucherschützer. Sie sehen keinen Anlass für steigende Prämien und verweisen auf die Einführung eines Einheitstarifs bei der Riester-Rente, nach dem die Riester-Beiträge nur maßvoll gestiegen seien.

Zur Begründung verweist der EuGH Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union. Nach Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten.